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Die Innung von 1735-1853

Full text: Geschichte der Berliner Buchbinder-Innung / Berliner Buchbinder-Innung (Public Domain)

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sich alles Handels mit rohen Materien und dahin ge— 
rechneten periodischen Schriften bei der im 2ten Abschnitt 
bestimmten Strafe enthalten. 
Der vierte und fünfte Abschnitt der Verordnung bestimmen 
noch, daß ein Schriftsteller zum Vertrieb seines Werkes sich keinen 
Caden halten dürfte, dagegen in Städten, wo kein Buchhändler 
ansässig sei, auch einen Buchbinder mit dem Verkauf beauftragen 
könne, niemals aber in Städten, wo ein oder mehrere Buch— 
händler am Orte seien. 
So hatte endlich der Streit zwischen Buchhändlern und Buch— 
bindern, der volle 200 Jahre gedauert hatte, sein Ende erreicht, 
und zwar mit einer Niederlage der Buchbinder. 
Es war ein KRampf des Alten mit dem Neuen, und wenn 
im Interesse des Ganzen auch das Neue siegen mußte, so ist es 
doch den Meistern nicht so schwer anzurechnen, wenn sie das Rad 
der Zeit aufzuhalten suchten; sie kämpften mit deutscher Sähigkeit 
um einen alten Besitz und in einer Zeit, da Niemand so ideal 
dachte, seine Sonderinteressen aus Rücksicht auf den Anderen 
aufzugeben. 
So eifersüchtig die Meister auftraten, wenn es galt, sich gegen 
auch nur vermeintliche Eingriffe fremder Gewerbe in ihren Beruf 
zu widersetzen, so unnachsichtig verfuhren sie auch eigenen Berufs— 
genossen gegenüber. 
Anfangs des Jahres 1785 kam der Buchbinder Spaltholz 
nach Berlin, der schon in Stargardt das Meisterrecht gewonnen hatte. 
Als ihm bedeutet wurde, daß er nach hiesigem Privileg die 
an seinem Stargardter Meisterstücke noch fehlende Weimar'sche 
Bibel nachmachen müsse, kam er nach einigem Zögern der Auf— 
forderung nach und legte im November sein Buch dem Gewerke vor. 
Die Versammlung verwarf das Buch als unbrauchbar, und 
als Spaltholz sich weigerte, ein zweites Meisterstück zu fertigen, 
ließ die Innung schließlich dem Spaltholz als einem Pfuscher
	        
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