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Die Innung von 1735-1853

Full text: Geschichte der Berliner Buchbinder-Innung / Berliner Buchbinder-Innung (Public Domain)

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1784 wieder auf. Diesmal waren es die Postämter, über die 
sich das Gewerk bei der Akademie-Commission, welche den 
Kalender-Verlag an den Hofrath Olsfeld verpachtet hatte, be— 
schwerte. 
Die Commission entschied, daß der Lalenderdebit völlig 
Privatsache des Olsfeld sei, der sich nicht verbindlich gemacht 
habe, beim Verkauf der Kalender den Anordnungen der Aca— 
demie Folge zu geben. Wenn aber die Postämter den Verkauf 
besorgten, so seien sie sicher um so mehr dazu berechtigt, als 
gerade die Postverwaltung das nöthige Material zu den Ka— 
lendern liefere. 
Die Abweisung der Beschwerde gegen Rellstab wegen der 
hohen Verkaufspreise der Gebetbücher führte übrigens die 
Innung zu einem praktischen Gedanken, der im Interesse des 
Gewerkswohl verdient hätte, ausgeführt zu werden. 
Die Innung erbat sich ein Privilegium darüber, selbst 
Bibeln, Gebetbücher, auch Schulbücher in Verlag nehmen zu 
dürfen. Sie wurde aber, nachdem die Sache durch das Justiz— 
departement eingehend untersucht war, abgewiesen, und Rell— 
stab blieb in dem ungehinderten Besitz seines Verlages. 
Er übte übrigens sehr bald Wiedervergeltung. Noch im 
gleichen Jahre 1785 beschwerte er sich seinerseits über das Buch— 
bindergewerk, daß dasselbe leipziger Fibeln einführe, die doch 
nicht wohlfeiler seien, als die seinigen. Er bat, die Einfuhr zu 
untersagen, da dadurch viel Geld außer Candes gehe. Er selbst 
gebe, da die „Pappen“ auf denen er die Fibeln drucke, theurer 
geworden seien, jetzt das Ries um 6 sgr. höher ab, könnte aber, 
wenn er geschützt würde, den Preis um 4 sgr. erniedrigen. Auch 
er wurde auf Gutachten des Lehndepartements, daß über Fibeln 
keine Privilegien beständen, abgewiesen (5. October 1785 ). 
i) 
Geh. Staatsarchip.
	        
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