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1784 wieder auf. Diesmal waren es die Postämter, über die
sich das Gewerk bei der Akademie-Commission, welche den
Kalender-Verlag an den Hofrath Olsfeld verpachtet hatte, be—
schwerte.
Die Commission entschied, daß der Lalenderdebit völlig
Privatsache des Olsfeld sei, der sich nicht verbindlich gemacht
habe, beim Verkauf der Kalender den Anordnungen der Aca—
demie Folge zu geben. Wenn aber die Postämter den Verkauf
besorgten, so seien sie sicher um so mehr dazu berechtigt, als
gerade die Postverwaltung das nöthige Material zu den Ka—
lendern liefere.
Die Abweisung der Beschwerde gegen Rellstab wegen der
hohen Verkaufspreise der Gebetbücher führte übrigens die
Innung zu einem praktischen Gedanken, der im Interesse des
Gewerkswohl verdient hätte, ausgeführt zu werden.
Die Innung erbat sich ein Privilegium darüber, selbst
Bibeln, Gebetbücher, auch Schulbücher in Verlag nehmen zu
dürfen. Sie wurde aber, nachdem die Sache durch das Justiz—
departement eingehend untersucht war, abgewiesen, und Rell—
stab blieb in dem ungehinderten Besitz seines Verlages.
Er übte übrigens sehr bald Wiedervergeltung. Noch im
gleichen Jahre 1785 beschwerte er sich seinerseits über das Buch—
bindergewerk, daß dasselbe leipziger Fibeln einführe, die doch
nicht wohlfeiler seien, als die seinigen. Er bat, die Einfuhr zu
untersagen, da dadurch viel Geld außer Candes gehe. Er selbst
gebe, da die „Pappen“ auf denen er die Fibeln drucke, theurer
geworden seien, jetzt das Ries um 6 sgr. höher ab, könnte aber,
wenn er geschützt würde, den Preis um 4 sgr. erniedrigen. Auch
er wurde auf Gutachten des Lehndepartements, daß über Fibeln
keine Privilegien beständen, abgewiesen (5. October 1785 ).
i)
Geh. Staatsarchip.