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Die Innung von 1681-1734

Full text: Geschichte der Berliner Buchbinder-Innung / Berliner Buchbinder-Innung (Public Domain)

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bon jemand geschehen, so muß der Geschimpfte bey der— 
jenigen Obrigkeit, wohin die Injurien-Sachen gehören, 
und worunter der Beleidiger stehet, seine Denuncation 
anbringen. 
XXVII. 
Und ob wir wol hiernechst geschehen lassen, daß 
die Gesellen des Buchbinder-Gewercks ihre eigene so ge— 
nante Hherberge haben, wo die ankommende Gesellen, 
bis sie bey einem Meister Arbeit bekommen, einkehren, 
auch sonst zusammen kommen können, so verstehet sich 
doch solches nicht anders, als daß sothane Herberge 
anders nicht, als ein ander Wirtshaus oder Herberge 
zu achten, und nur dazu dienen solle, daß man wisse, 
wo man die einwandernde Gesellen suchen könne; daher 
Wir die Bennennung des Urug-Vaters, Mutter, 
Schwester, ꝛc. nebst den übrigen abgeschmackten vorigen 
Gebräuchen, abgeschaffet wissen wollen, dergestalt, daß 
die Buchbinder⸗Gesellen wie andere ehrliche CLeute daselbst 
zusammen kommen, zu ihrer Ergötzlichkeit mäßig trinken 
mnögen, dabey sich ehrbar und christlich aufführen, und 
keine Narrenpossen treiben, oder bestrafet werden sollen; 
Wie sie sich denn überal ihren Meistern gehorsam er— 
zeigen, sich nicht einander die Wanderschaft versprechen, 
oder einer den andern aufreden, keine gute Montage 
oder andere Werckeltage feyern, und dadurch fremde Ge— 
sellen verführen, sondern vielmehr des Abends zu rechter 
Zeit zu Hause sich finden lassen sollen; Immaßen wenn 
ein Geselle nach 10 Uhr nach Hause kommen solte, er 
auf des Meisters Anzeige in 2 Gr., wenn er aber die 
zantze Nacht wegbleiben solte, in 6 Gr. Strafe vom 
GHewercks-Beysitzer verdammet, und sothane Strafe bey 
der Gesellen Armen-Geldern berechnet werden sol.
	        
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