Path:
Die Innung von 1595-1681

Full text: Geschichte der Berliner Buchbinder-Innung / Berliner Buchbinder-Innung (Public Domain)

5 
55 
5 
—A 
A 
den frembden, ausländischen Bücher- und Brieffumträgern, 
auch die sonstens ihres Handwerks und Artikels Brief 
zuwider Bücher feilhalten, befehlen, daß sie sich hinfüro 
in und außerhalb der offenen und freyen Jahrmärkte 
solches Hausirens und Verkaufens enthalten, und da sie 
ija etwas feil haben wollen, daß sie auf freyen Jahr— 
märkten verkaufen sollen. In Fall sie aber darüber 
thun würden, so sollet Ihr ihnen die Bücher und Brieffe 
nehmen, dieselben verkaufen, und daß Geld dafür den 
armen Leuten ins Spital austheilen laßen. 
Daran geschieht unsre zuverläßige und endliche 
Meinung. 
Urkundlich mit unserm aufgedruckten Secret besiegelt. 
Gegeben zu Cölln an der Spree den 18. Juli anno im 
sieben und neunzigsten. 
Eine Erweiterung erfuhr dieser Schutzbrief mit dem Regie— 
rungsantritt Joachim Friedrichs. Dieser Fürst verbot, wohl 
vorgefallener Streitigkeiten wegen, auch den zunftmäßig organi— 
sirten Krämern den Bücherhandel. In der von Joachim Frie— 
drich gegebenen Form wurde der Brief von allen nachfolgenden 
Regenten zuletzt am 17. Oktober 1648 vom Uurfürst Friedrich 
Wilhelm bestätigt!). 
In dieser veränderten Form lautet der Schutzbrief folgender— 
maßen: 
Von Gottes Gnaden, Wir Joachim Friederich, 
Marggraf zu Brandenburgk, des hey: Röm: Reichs Ertz 
CLämmerer und Churfürst, Inn Preußenn, zu Stettin 
Pommern der Caßuben und Wenden auch inn Schlesien 
zu Crossen herzog, Burggraf zu Nürrenbergk und Fürst 
zu Ruegen, Geben euch Bürgermeistern undt Rath— 
P Geh. Staatsarchiv.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.