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Die Innung von 1681-1734

Full text: Geschichte der Berliner Buchbinder-Innung / Berliner Buchbinder-Innung (Public Domain)

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aufhalte und dadurch sich und den Meistern nicht schaden 
zufüge. Auch soll der Altgeselle und Junggeselle keinen 
ausbringen, als bis er zum Thore hinaus reisen will, 
so soll er auf der Herberge den Gruß empfangen umb 
alle Versäumniß zu vermeiden. 
Weil auch anhero ist angemerket worden, daß die 
frembden Gesellen auß der Höflichkeit, so ihnen Alt und 
Junggesellen erzeiget haben, einen Mißbrauch gemacht, 
und oft selbst gefordert, was ihnen geschenket, und dadurch 
den Alt- und Junggesellen ruiniret, auch verursachen 
daß die Ausgelernten hier nicht subsistiren können, so 
soll das gäntzlich aufgehoben und verbothen seyn bei 
unaußbleiblicher Strafe an den Altgesellen, wenn er selbst 
mit schult daran gewesen. 
Cetztens soll auch alle 6 Wochen der alt und jung 
geselle, so von der gesellschaft erwählet worden, es dem 
Urugvater anzeigen auch ihre wonung und werkstatt 
melden, damit er wissen möge, wohin er schicken soll 
wenn ein frembder Geselle sie verlanget. 
Zu mehrerer Versicherung soll ein Exemplar in 
der Meister, auch eins in der Gesellen lade behalten 
werden, oder in der Meister oder Gesellen Artikel hinten 
angeschrieben werden, wie sämmtliche Meister haben 
solches eigenhändig unterschrieben und mit unserm Ge— 
werkssiegel bedrucket. 
Folgen Unterschriften. 
Wie oben schon bemerkt, blieb das Geschenkzeug nicht lange 
in der Verwahrung des Gesellenvaters. Als 1720 sich die Her— 
berge bei Stiegler befand, erhielt es der Urugvater ausgeliefert. 
Er quittirte über den Empfang von s silbernen Schildern in 
der Schachtel, 53 Kränzen in drei Schachteln und Futteral
	        
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