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Künftig soll der gute Montag, welche auf Johann
ist gehalten worden dergestalt gehalten werden, daß die
Gesellen die Helfte zu ihrer Regreation nehmen, die
andere helfte aber soll zur Verpflegung der Kranken
und armen verwand werden.
Der Gesellenvater soll auch um sich nicht und die
Gesellschaft zu ruiniren, wie bishero sehr oft geschehen,
zar keine Unkosten machen, sondern wenn die Gesellschaft
ihre Helfte Geld aus der Cade empfangen, und sie ihn
zu ihrer angestellten Regreation einladen, so kann er
wo es ihm beliebt sich bei sie einstellen, und mit ihrer
Regreation vorlieb nehmen so wie sie es eingerichtet
haben.
Die Gesellschaft ist auch hingegen befreiet von denen
beschwerlichen Unkosten, welche sie bißhero haben auf—
wenden müssen. Sie dürfen auch nicht mehr ein solches
Geschenk offeriren wie bishero geschehen, sondern ein
kleines Andenken verehren, damit auch ihr Andenken
beybehalten wirdt. Davor wird den jeder Zeit ihr Ge—
schenkzeug sauber und rein gehalten werden Es sollen
sie auch alle Wochen bei ihrem Gesellen Vater Auflage
und Umfrage halten, sollten sich alßdan Fremde melden,
so ist ihrem Handwerkbrauch nach das Geschenk zu halten
recht und billig, doch soll das Geschenk niemals bei dem
Urugvater gehalten, viel weniger das Geschenkzeug dahin
gebracht werden ).
Wenn aber Gesellen außgebracht werden außer
denen 6 Wochen, so sollen sie bei dem Urugvater auß—
gebracht werden, doch dergestalt, daß sich der Alt und
Junggeselle ihrer Articeln gemäß geschwind und kürzlich
) Das Schenkzeug wurde sehr bald, wie später ersichtlich, dem Krugvater
zur Aufbewahrung gegeben.