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Im Novrember 1715 tauchte die Calenderfrage wieder ein—
mal in der Innung auf. Dieses Mal stand aber die Innung
nicht im Streit mit den Buchhändlern, sondern hatte Schmutz—
toncurrenz im eigenen Lager zu bekämpfen. Durch Ugl. Ordre
war der Preis für den Calender in 40 auf 3 Groschen fest—
zesetzt. Um einen größeren Absatz zu erzielen, verkauften aber
einige Buchbinder das Exemplar für 2 sgr. 6 Pf. Diesem Miß-
brauch zu steuern, wurde durch Uebereinkunft eine Conventional⸗
strafe von zehn Thalern zum Besten des Handwerks angedroht
für jeden Fall des Verkaufs unter dem festgesetzten Preis.
Sämmtliche Meister, auch die drei vorhandenen Wittwen
unterschrieben die Verhandlung zum Seichen ihrer Zustimmung.
Vorgreifend sei hier noch angeführt, daß im Jahre 1725
seitens der Societät der Wissenschaften der Verlagspreis für
Kalender in 40 auf 2 sgr. 6 Pf. und 120, 160 und noch kleineren
Formaten auf 9 Pf. festgestellt wurde, ohne daß es den Buch—
bindern gestattet wurde, auch ihrerseits eine Preiserhöhung ein—
treten zu lassen. Eine Immediateingabe an den König, in der
ausgeführt wurde, daß der Aufschlag von 6 und 3 Pfennigen
für das Exemplar bei den hohen Unkosten in den „itzo so sehr
zeldklemmenden Seiten“ zu gering sei, um mit Nutzen zu ar—
beiten, hatte keinen Erfolg.
Die Societät, hieß es, könne die Kalender nicht zu einem billi—
zeren Preise liefern, da das Geld zu einem gewissen höchst noth—
wendigen Zwecke gebraucht werde. Die Bitte der Buchbinder,
auch ihrerseits einen Aufschlag eintreten lassen zu dürfen, wurde
mit Stillschweigen übergangen.
Im nächsten Jahre 1716 faßte die Innung einen wichtigen
Beschluß. Sie verlegte die Gesellen-Herberge in ein öffentliches
Gasthaus, statt das Beherbergen der Gesellen einem Meister zu
übertragen. Gleichzeitig wurde für die Herberge eine Ordnung
festgesetzt, welche nach dem Wortlaut hier folgen möge: