—481
zu setzen angewiesen werden sollten, wozu wir denn Vor—
schläge thun wollen, wir Einer nach dem Andern, wie
leider! die betrübten Erempel zu Tage liegen, da nemlich
einer schon vor Jahresfrist ausgetreten, und vor Rummer
unlängst Todes verfahren, und noch einer der aus drin—
gender Noth ein Stück Handwerkzeug nach dem andern
ninmnt und dem anderen verkaufet, und dem ruin
exponiret ist, in Dürfftigkeit werden gerathen, der
Armen-⸗-Casse, woraus unlängst schon eines Mitmeisters
Frau begraben worden, eine Last seyn, und darben
müssen, welches zu verhüten, wir Ew. Ugl. Majestät
viel zu gerecht und barmherzig wissen, dahero denn auch
in diesem Ankerfesten Vertrauen zu Ew. Königl. Ma—
jestät wir unsere allerunterthänigste Zuflucht nehmen,
mit fußfälligster Bitte, Sie wollen allergnädigst geruhen,
unsere Nahrungsbeschwerden, wegen der vielen Fuscher
in hohen Königlichen Gnaden Candsvpäterlich zu er—
wegen, und bei itziger Werbung, da wir armen Leute
Mann anschaffen sollen, von denen Fuschern einen
dazu aussuchen, die andern aber durch den Magistrat
hierselbst dahin anweisen zu lassen, daß sie zwischen hier
und Ostern sich an andere Orthe, so wir ihnen nach—
weisen wollen, hinbegeben sollen, cum anexu, daß es
hinkünfftig mit Annehmung der Meister sstricte nach
Ew. UAgl. Majestät uns allergnädigst ertheilten Privi-
legio gehalten werden soll.
Wir trösten uns dessen zuversichtlich und ersterben
Ew. KUenidl. Maiestät
allerunterthänigste
Alt und Jungmeister des Buchbinder Gewerks in
hiesigen Königl. Residentz Städten.
Berlin, d. 5. Febr. 1709.