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Die Innung von 1681-1734

Full text: Geschichte der Berliner Buchbinder-Innung / Berliner Buchbinder-Innung (Public Domain)

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richtet war, die Beisitzer zu jeder Gewerksversammlung hinzu zu 
ziehen. 
Demnach in Churfürstl. Brandenb. Hochpreißl. 
Cammer-Gericht alhier, denen Hhandwerkern, welche 
einige UÜUlagten vor dasselbe geführet, Ernstlich und bei 
einer gewissen Straffe anbefohlen, in ihren Zünfften keine 
Zusammenkunft zu halten, sie hätten denn Jemand aus 
dem Rath zum Beisitzer erbeten: 
E. E. Rath auch gleicher gestalt zur genüge er— 
fahren, daß bei denen Zusammenkünften der Handwerker 
ohne Assessore von Rath nicht allein viel Zankens und 
Streitens unter sie vorgegangen, sondern auch das Int— 
resse des Rathhauses, welches ein ides Gewerk laut 
ihrer Artikull demselben abzuführen schuldig, bei vielen 
hindan gesetzet und dem Rath entzogen worden. 
Als ist vor wohlgedachter Rath bewogen worden, 
jedem Handwerke einen aus dem Rath zu adjungiren und 
zwar herrn Seldener dem Buchbindergewerke, mit 
angehengten Befehl, daß gedachtes Buchbindergewerk 
wan sie bei öffentlicher Lahden oder sonsten zusammen⸗ 
kommen, erwehnten herrn Seldenern allemahl dazu 
verbitten, und solches bei zehen Thaler Straffe niemahlen 
unterlassen sollen, welches hiermit den vorerwehnten Ge— 
werk notificirt wird sich danach schuldigstermaßen zu achten. 
Uhrkundlich mit E. E. Rahts minor secret be— 
siegelt. So geschehen Cölln an der Spree d. O. May 1692. 
Unter den franzosischen Flüchtlingen, welche sich in Berlin 
eine neue heimath suchten, befanden sich die Brüder Arnaud 
und Jean du Sarrat. Muret in seiner Geschichte der franz. 
HUolonie) nennt beide Buchhändler. Ehe sie sich jedoch auf diesen 
Berlin 1885.
	        
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