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sind unserer 16 Meister, und haben die wenigsten etwas
zu thun, indem obgemeldeter Kalle alle Arbeit eigen—
nützer Weise an sich ziehet, und seinen nächsten kein Stück
Brodt gönnet, sintemahl es ermeldten Kallen niemahlen
an Arbeit im Hause fehlet, und jederzeit 3 Gesellen
fördert, dahingegen mancher Meister, der das seinige
so wohl erlernet, kaum einen halten kann.
Schließlich bitten sie den Kurfürsten zu bestimmen, es mit
der Hofarbeit so zu belassen, wie es bei den bisherigen Hofbuch—
bindern, als Reuschel und den anderen gehalten wurde, ohne
jedoch anzugeben, in welcher Weise dort die Sache gehandhabt
wurde. Am 31. August kam denn auch ein der Bitte gleich—
lautender Bescheid. Es sollte mit der Hofarbeit gehalten werden,
wie bei Reuschel und den anderen Hofbuchbindern; doch ist
nicht bekannt, daß dem Kalle ein Theil seiner Arbeit ab—
zenommen wurde.
Um dem Streit wegen des Zuschauens der Gesellen an die
mit besonderen Privilegien ausgestatteten Meister ein Ende zu
machen, wurde im folgenden Jahre, 1692, beschlossen, daß den
concessionirten Hof⸗ und Bibliotheksbuchbindern nur die auch den
anderen Meistern zustehende Zahl der Gesellen zugeschaut werden
solle, die übrigen von ihnen verlangten Gesellen aber durch sie
selbst verschrieben werden müßten. Gleichzeitig wurde aber auch
wegen des Trotzes der Gesellen allen Meistern die vierte Hilfs—
person zugebilligt. 4. VII. 1692.
Wie sich diese letzte Uebereinkunft, die doch auf eine größere
geschäftliche Thätigkeit schließen läßt, mit dem Camento in der
Beschwerde wider Kalle verträgt, ist schwer erfindlich.
Unterschrieben wurde dieser Vertrag von sämmtlichen 15
Meistern. Die Unterschrift des Magistrats-Beisitzers findet sich
unter diesem Schriftstück nicht vor, obwohl erst am 10. Mai
desselben Jahres eine erneute Mahnung an das Gewerk ge—
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