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geblich nur ihm zustehende Arbeit an sich gerissen hätten. Schon
am 10. August antworteten die Buchbinder mit einer Gegenklage
über das anmaßende Benehmen Kalle's und seiner Frau.
Sie schrieben:
Wann nun gemeldter Kalle alleine
alle Hofarbeit nach sich ziehet, da doch die vorigen Hof—
buchbinder, wie ihm selbst genugsam bekannt, indem er
sich damals wohl aufgeholfen, vor dero Camniergericht,
Archivum, Rentey und Commissariat und Amtskammer
nicht gearbeitet, sondern ihren Mitmeistern diese Hof—
arbeit gern gegönnet;:
entzieht er uns nicht allein diese Arbeit, sondern er trachtet
auch die Hofbedienten undt Herren Geheimen Räthe an
sich zu bringen, und suchet unß also in unser Nahrung
gäntzlich zu hemmeu;
könnte gedachter Ralle gar wohl von seiner Hofarbeit
allein leben und sich seines Ladens und Nahrung auf
dem Mühlendamm begeben) und unß seinen Mitmeistern,
die wir sonst unser Brodt meistentheils auf den Jahr—
märkten kümmerlich suchen müssen, wie sich denn auch
dessen Frau verlauten lassen, sie wollte noch erleben, daß
mancher Buchbinder das Thor suchen sollte, denn sie
könnte nun ihr Brodt alhier haben, und dürfte auf
keine Märkte reisten, ihre Waare hätte sie alle bezahlet,
da doch andere Credit machen müssen;
wir die CLandesbürde gehorsambst undt willig beytragen,
wir Ihm denn auch gleich das Kopfgeld geben müssen,
da er doch einen viel stärkeren Handel und Nahrung
treibt, als Keiner unter uns;
Bier verlangen die Meister, daß sich ein Buchbinder freiwillig eines
Rechtes begeben soll, daß sie selbst erst im Jahre zuvor als jedem Buchbinder
von sich selbst gehörig bezeichnet hatten!