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gebirge oder die Belassung des natürlichen Zu-
standes. Denn es ist ganz auffallend, in welcher
hervorragenden Weise diese Sümpfe und nassen
Stellen des Waldes den Wasserabfluß der sommer-
lichen Niederschläge zu regulieren vermögen.
Gerade hierüber war‘ Verf. gelegentlich seiner
langjährigen geologischen Aufnahmen im Grenz-
gebiete des Erzgebirges zwischen Sachsen und
Böhmen in der Lage, vergleichende Beobachtungen
anzustellen, wo auf der sächsischen Seite eine mit
intensiver Waldwirtschaft bis ins einzelne durch-
geführte Drainage nach jedem starken Sommer-
regen ein plötzliches, starkes Anschwellen, aber auch
ein eben so schnelles Zurückgehen der Rinnsale
zur Folge hat, während auf der böhmischen, weniger
rationell bewirtschafteten Seite die Bäche weder
übermäßig anschwellen, noch schnell aufhörten zu
fließen. Beseitigt der Mensch die natürlichen Re-
gulatoren, so hat er auch die Verpflichtung, in
gewissem Grade für Ersatz zu sorgen, wenn nicht
das natürliche Gleichgewicht der hydrologischen
Verhältnisse in empfindlicher Weise gestört und
die hierauf begründeten menschlichen, im Erz-
gebirge vorwiegend industriellen Einrichtungen
dauernd geschädigt werden sollen. Und dieser
Ersatz kann nur in der Anlage von Talsperren
zur Herstellung von großen Staubecken geboten
werden, welche das zu Zeiten des UÜberflusses
schnell abfließende Wasser zurückhalten.“
Jetzt baut man tatsächlich künstliche Regu-
latoren in der Form von Stauwerken, und es ist
allen. Ernstes vorgeschlagen worden in geeigneten
Gebirgen, z. B. dem Riesengebirge nach einem
bestimmten Verfahren künstliche Gletscher zu er-
zeuger die die Bestimmung haben würden, als
nützlicr :egulatoren des Wasserabflusses zu
dienen.“ ‚Besser wär's wohl in diesem Falle die
) A, Kirschmann, Physikal, Zeitschrift 1904, Nr. 27.