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abteilungsweise gemeinschaftlich, in den anderen Fächern gesondert
unterrichtet werden:
II. Abteilung
J.
2.
Soziale Ethik
Haushaltskunde
Nahrungsmittellehre Wohnungs⸗ u. Bekleidungslehre
Kunstpflege (einschl. Gesang)
4. Gesundheitslehre Erziehungslehre, Staatsbürgerkunde
b. Rechnen
b. Schreiben
7. Lesen
Das in der Arbeitserziehung unserer Anstalt überall zutage
tretende Prinzip: „Alles, was gelehrt wird, soll veranschaulicht
werden!“ hat zur Einrichtung eines reichhaltigen Fort—
bildungsschulmuseums geführt, das die für den Unterricht
notwendigen Unterrichtsmittel enthält. Die Bedeutung solcher
Sammlung ist an anderer Stelle dieses Jahresbericht eingehend
gewürdigt. Die im Forbildungsschulunterricht durch Anschauung
gewonnene Erkenntnis muß, wenn sie einst für das Leben frucht⸗
bar werden soll, praktisch verwertet werden. So folgt natur—
gemäß auf Anschauung und Erkenntnis die Ubung. Alle
theoretischen Belehrungen des Unterrichts sind darum
in organischen Zusammenhang gebracht mit praktischen
UÜbungen im Anstaltsleben.
Ein dreistündiger Kochunterricht in der Woche lehrt die
Schülerinnen des II. Jahrganges, die wichtigsten Gerichte eines
einfachen bürgerlichen Mittagstisches zu kochen und auch zu
berechnen und die in der Ernährungslehre erworbenen Kenntnisse
praktisch anzuwenden. Bei der Einrichtung der Kochküche sind
außer den üblichen Kücheneinrichtungen berücksichtigt: Kochherd
mit Kohlenfeuer, Gasherd, Petroleum- und Spirituskocher und
Heukiste. — Von der zweckmäßigen Verbindung des Kochunterrichts
mit den Arbeiten im Haushaltsgarten ist bereits die Rede
gewesen.
Die mit der Bekleidungslehre im Zusammenhang stehenden
Übungen sind das Anfertigen, Ausbessern und Waschen