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IV. Jugendvereine

Full text: Praktische Erziehungsarbeit im Fürsorgeheim "Am Urban" / Plass, Louis (Public Domain)

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Die von den Vereinen geübte Selbstverwaltung, Selbst— 
regierung und Selbstdisziplin ersetzt überdies mehrere Erzieher und 
füllt jene unvermeidlichen Ruhepausen, die meist in den Anstalten zu 
empfindlichen sittlichen Nachteilen Veranlassung geben, in zweck— 
mäßigerWeise aus und machtsie höheren Erziehungszwecken dienstbar. 
Das Gedeihen solcher Organisationen in Rettungshäusern 
und Besserungsanstalten hängt von folgenden Bedingungen ab: 
1. Die Verfassung muß konstitutionellen Charakter 
tragen. 
2. Die Aufgabe des Erziehers, der sich von jedem schulmeister— 
lichen Ton, von jeder Bevormundung möglichst fern zu halten hat, 
besteht darin, den kollektiven Selbstbetätigungstrieb der 
Zöglinge herauszulocken, zu pflegen, ihn in die richtigen 
Bahnen zu lenken, schlechte, die Gemeinschaft gefährdende oder 
schädigende Auswüchse zu unterbinden, die vorhandenen vielseitigen 
Talente, Fertigkeiten und Neigungen der Kinder unter Wahrung 
eines harmonischen Zusammenwirkens den Zwecken der Gemein— 
schaft und den besonderen Tendenzen des Vereins nutzbar zu machen. 
3. Einseitig der Geselligkeit und der Veredlung jugend— 
lichen Lebensgenusses dienende Vereine sind nicht so ent— 
wicklungs-⸗ und lebensfähig wie solche Vereine, die daneben auch 
praktische gemeinnützige Aufgaben lösen und Arbeiten 
leisten, die dem Erfindungsgeist und Tätigkeitstriebe der Kinder 
ein weites Feld der Betätigung einräumen. 
4. Durch den Unterricht in der sozialen Ethik, 
sozialen Wohlfahrtspflege, Staatsbürgerkunde, Er— 
ziehungslehre und Kunstlehre werden diese Bestrebungen 
der Vereine innerlich befruchtet, während auch andererseits 
die Erlebnisse und Erfahrungen in dem Vereinsleben ergiebiges 
Anschauungsmaterial zu dem Unterricht in jenen Disziplinen liefern. 
5. Derartige Organisationen dürfen nicht einzelne 
Gruppen der Anstaltsinsassen umfassen, sondern müssen alle 
treffen und umschließen, damit kein schädliches Cliquen— 
wesen daraus erwächst, und müssen tunlichst jeder besonderen 
Anlage, Fertigkeit und Neigung ein Operationsfeld bieten, auf 
dem sie sich im Dienste der Gemeinschaft entfalten können. 
Blaß, Praktische Erziehungsarbeit.
	        
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