für den einzelnen verhältnismäßig nicht gesteigert und blieben
noch in beträchtlicher Weise hinter dem Aufwand zurück, den
manche staatliche und kommunale Anstalten für je einen Zögling
auszugeben gezwungen sind. Wenn trotzdem die Kosten für den
Unterhalt des Zöglings gewachsen sind, so hat dieses seinen Grund
in der zurzeit bestehenden Lebensmittelteuerung, durch welche die
Lebenshaltung jedes Haushalts um mindestens 209 in den letzten
7 Jahren verteuert ist. Jedenfalls ist über allem Zweifel er—
haben, daß die Einführung einer planmäßigen, methodisch
aufgebauten Arbeitserziehung, durch welche Arbeitsfreudigkeit
und Geschicklichkeit erzielt wird und somit die qualitative und
quantitative Arbeitsleistung des einzelnen im Dienste der Gemein—
schaft wesentlich erhöht wird, das wirtschaftliche und materielle
Interesse der Anstalt am vorteilhaftesten wahrt. So
heterodox der Satz klingen mag: „Ordne das erziehliche Interesse
deines Schutzbefohlenen dem wirtschaftlichen Interesse der An⸗
ftalt über, so wirtschaftest du am billigsten“, so hat doch die Er—
fahrung mit überzeugender Klarheit gelehrt, daß der Satz richtig
ist. Nur bei dieser zielkllaren Einführung der Arbeitserziehung war
es angängig, alle vorhandenen Bedürfnisse an Kleidung, Wäsche,
Schuhzeug, Mobiliar, Büchereinbänden, Reparaturarbeiten, Lehr—
mitteln, Utensilien, Spielen, Theaterrequisiten und dgl. weittunlichst
mit Hilfe der Kinder herzustellen. Es liegt auf der Hand, daß
dadurch einerseits die Möglichkeit geboten wird, bei der Herstellung
solcher Bedarfsgegenstände erstklassiges, dauerhaftes, solides
Material zu verwenden, und daß etwa notwendig werdende
Reparaturen rechtzeitig und gründlich vorgenommen werden
können, daß aber andererseits der sonst dem Fabrikanten und
Händler zufließende Verdienst nunmehr der Anstalt zugute kommt.
So war es zum Beispiel möglich, die gesamte Dienstausrüstung,
welche unseren 16jährigen Mädchen bei der Entlassung aus der
Anstalt mitgegeben wurde, bestehend aus 83 Kleidern, 4 leinenen
Hemden, 1 Leibchen, 2 Nachtjacken, 2 Unterröcken, 4 Paar
Strümpfen, 6 Taschentüchern, 8 Schürzen, 2 Paar Schuhen,
1 Paar Holzpantinen, 1 Nähkasten, Toiletteartikeln und einem
Koffer, und für welche die zuständigen Kommunalverbände
30 Mark zahlen, für diesen Satz zu beschaffen und den Mädchen
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