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[Einleitendes]

Full text: Praktische Erziehungsarbeit im Fürsorgeheim "Am Urban" / Plass, Louis (Public Domain)

für den einzelnen verhältnismäßig nicht gesteigert und blieben 
noch in beträchtlicher Weise hinter dem Aufwand zurück, den 
manche staatliche und kommunale Anstalten für je einen Zögling 
auszugeben gezwungen sind. Wenn trotzdem die Kosten für den 
Unterhalt des Zöglings gewachsen sind, so hat dieses seinen Grund 
in der zurzeit bestehenden Lebensmittelteuerung, durch welche die 
Lebenshaltung jedes Haushalts um mindestens 209 in den letzten 
7 Jahren verteuert ist. Jedenfalls ist über allem Zweifel er— 
haben, daß die Einführung einer planmäßigen, methodisch 
aufgebauten Arbeitserziehung, durch welche Arbeitsfreudigkeit 
und Geschicklichkeit erzielt wird und somit die qualitative und 
quantitative Arbeitsleistung des einzelnen im Dienste der Gemein— 
schaft wesentlich erhöht wird, das wirtschaftliche und materielle 
Interesse der Anstalt am vorteilhaftesten wahrt. So 
heterodox der Satz klingen mag: „Ordne das erziehliche Interesse 
deines Schutzbefohlenen dem wirtschaftlichen Interesse der An⸗ 
ftalt über, so wirtschaftest du am billigsten“, so hat doch die Er— 
fahrung mit überzeugender Klarheit gelehrt, daß der Satz richtig 
ist. Nur bei dieser zielkllaren Einführung der Arbeitserziehung war 
es angängig, alle vorhandenen Bedürfnisse an Kleidung, Wäsche, 
Schuhzeug, Mobiliar, Büchereinbänden, Reparaturarbeiten, Lehr— 
mitteln, Utensilien, Spielen, Theaterrequisiten und dgl. weittunlichst 
mit Hilfe der Kinder herzustellen. Es liegt auf der Hand, daß 
dadurch einerseits die Möglichkeit geboten wird, bei der Herstellung 
solcher Bedarfsgegenstände erstklassiges, dauerhaftes, solides 
Material zu verwenden, und daß etwa notwendig werdende 
Reparaturen rechtzeitig und gründlich vorgenommen werden 
können, daß aber andererseits der sonst dem Fabrikanten und 
Händler zufließende Verdienst nunmehr der Anstalt zugute kommt. 
So war es zum Beispiel möglich, die gesamte Dienstausrüstung, 
welche unseren 16jährigen Mädchen bei der Entlassung aus der 
Anstalt mitgegeben wurde, bestehend aus 83 Kleidern, 4 leinenen 
Hemden, 1 Leibchen, 2 Nachtjacken, 2 Unterröcken, 4 Paar 
Strümpfen, 6 Taschentüchern, 8 Schürzen, 2 Paar Schuhen, 
1 Paar Holzpantinen, 1 Nähkasten, Toiletteartikeln und einem 
Koffer, und für welche die zuständigen Kommunalverbände 
30 Mark zahlen, für diesen Satz zu beschaffen und den Mädchen 
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