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Full text: Statuten und Reglements der Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften sowie der ihr angegliederten Stiftungen und Institute (Public Domain)

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Reglements und declarirende Beschlüsse. 
2. 
Bericht über die im Laufe des Jahres eingetretenen Personal- 
veränderungen unter den Mitgliedern der Akademie. 
Bericht über die Arbeiten der Akademie im verflossenen 
Jahre. 
Kurzgefafste Berichte über die Arbeiten der angegliederten 
Institute und Stiftungen‘. 
Im Bedürfni(sfalle Vortrag der Abhandlung eines Akademikers. 
RL 
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S 2. 
1. Falls beschlossen wird, die Abhandlung eines Mitgliedes in einer 
Festsitzung zum Vortrag zu bringen, steht es dem in dieser vorsitzenden 
Secretar frei, in der für die Festordnung anberaumten Plenarsitzung ge- 
eignete Vorschläge zu machen. Wird ein solcher nicht gemacht oder vom 
Plenum nicht angenommen, so wird aus den binnen des letztverflossenen 
Jahres vor der Festsitzung im Plenum oder in der Classe gelesenen, nicht 
inzwischen gedruckten oder in einer früheren Festsitzung verlesenen Ab- 
aandlungen eine vom Plenum zum Vortrag bestimmt. 
z. Die Abstimmung erfolgt in beiden Fällen nach den Vorschriften 
des S 25, 2 der Statuten. 
8 2. 
Die Vorstände der Borr-Stiftung, der HumgsoLpT-Stiftung und der 
Savıeny-Stiftung sind alljährlich, vor der letzten Gesammtsitzung im De- 
cember, durch den Archivar aufzufordern, die in der bevorstehenden FrıeD- 
kICH’s-Sitzung zu erstattenden Berichte zu verfassen, und hat derselbe dafür 
zu sorgen, dafs diese rechtzeitig an den in derselben vorsitzenden Secretar 
gelangen. Es sind ferner gleichzeitig durch den Archivar die beiden zur 
Zeit vorsitzenden Classensecretare aufzufordern, über jede dafür geeignet er- 
scheinende in einer der Classen im Betrieb befindliche akademische Arbeit 
1 In jeder der beiden Abtheilungen 3 und 4 soll die Reihenfolge nach der Anciennetät 
sein (Beschlufs vom 9. März 1882). Die Statuten der CHARLOTTEN-, der Dırz-, der GERHARD- 
und der Graf Lousar-Stiftung sowie die für die Sreriner’sche Stiftung geltenden Bestimmungen 
sind so gefafst, dafs dafür $ 1. I, 4 genügt und eine besondere Berichterstattung gegenstands- 
los erscheint. Die Berichte über das Archaeologische Institut und die Monumenta Germaniae 
historica werden in der Festsitzung nur angekündigt und in den Sitzungsberichten später 
abgedruckt, sobald die leitenden Centraldirectionen ihre Jahressitzungen abgehalten haben; 
ahbenso der Bericht über den Thesaurus linguae Latinae.
	        
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