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Additional Albert-Samson-Stiftung. Statut vom 19. Juli 1905/7. September 1914

Full text: Statuten und Reglements der Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften sowie der ihr angegliederten Stiftungen und Institute (Public Domain)

Behörden sowie auch Privatpersonen gegenüber durch eine diese Eigen- 
schaft bestätigende Bescheinigung des Ministers der geistlichen, Unterrichts- 
und Medizinal-Angelegenheiten . geführt. 
Beschlüsse und Entscheidungen der Gerichte, Erlasse anderer Behörden, 
Zustellungen, Kundgebungen und Willensäußerungen aller Art von Privat- 
personen gelten als an die Stiftung erfolgt, wenn dieselben an den Vor- 
sitzenden des Kuratoriums oder dessen Stellvertreter gerichtet und dem 
Adressaten behändigt sind. 
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Vorschläge und Anträge auf Geldbewilligung sowie Beschluß- 
nahme über dieselben. 
Tunlichst bald nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres und zugleich 
Rechnungsjahres stellt das Kuratorium fest, welche Zinserträge des Stiftungs- 
kapitals aus dem verflossenen und aus den früheren Geschäftsjahren zur 
Verfügung stehen, und welche Mittel hiernach für wissenschaftliche Zwecke 
zur Verwendung gelangen können, und macht dem vorsitzenden Sekretar 
der Akademie von dem Resultat der Feststellung Mitteilung, die von ihm 
in der nächsten Gesamtsitzung vorgelegt wird. 
Vorschläge zu Geldbewilligungen zu machen, ist jedem ordentlichen 
und auswärtigen Mitgliede der Berliner Akademie gestattet. Diese sind 
schriftlich an den vorsitzenden Sekretar der Akademie zu richten, welcher 
sie dem Plenum zur Kenntnis bringt und an das Stiftungskuratorium 
weitergibt. Anträge auf Geldbewilligung sind ohne Einschränkung zu- 
lässig und von dem Kuratorium baldmöglichst in Erwägung zu ziehen. 
nachdem sie demselben eingereicht sind. 
Eine öffentliche Aufforderung zur Vorbringung von Vorschlägen oder 
Einreichung von Anträgen ist unstatthaft. Dagegen sollen diejenigen 
Akademien und gelehrten Gesellschaften, welche mit der Berliner Akademie 
der Internationalen Assoziation der Akademien angehören, von der Höhe 
der verfügbaren Mittel alljährlich in Kenntnis gesetzt werden, so daß ihre 
Mitglieder Vorschläge machen können. Diese Vorschläge sind ebenfalls an 
den jedesmaligen vorsitzenden Sekretar der Königlich Preußischen Aka- 
demie der Wissenschaften zu richten und wie die Vorschläge der Mitglieder 
der Berliner Akademie selbst zu behandeln ($ ı 2, Abs. 2). Die Entscheidung 
auch über diese Vorschläge steht ausschließlich dem Berliner Kuratorium zu.
	        
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