‚88
Stiftungen und Institute.
ınbenommen sein, in welchen es der Akademie der Wissenschaften oder
lem Director für die Aufgaben der Internationalen Erdmessung, sowie zu
besonderen wissenschaftlichen Zwecken wünschenswerth erscheint. Im All-
zemeinen jedoch hat das Institut bei seinen wissenschaftlichen Unter-
suchungen sich der Grundlinienmessungen, Triangulirungen und Nivelli-
rungen der Landesaufnahme zu bedienen, denen hierdurch zugleich die
zus astronomischen Bestimmungen des Instituts hervorgehenden Sicherungen
zu Gute kommen.
9, Königliches Meteorologisches Institut.
Durch Erlafs des Königlichen Ministeriums der geistlichen, Unterrichts-
und Medieinal- Angelegenheiten vom 10. Mai 1887 ist Bestimmung dahin
zetroffen worden, dafs die Akademie bei den Angelegenheiten des Meteoro-
logischen Instituts in derselben Weise zur Mitwirkung berufen sein soll,
wie dies bezüglich des Geodätischen Instituts im $ 4 des Statuts vom
t5. Januar 1887 vorgesehen ist (s. oben S. 187).