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III. Statuten der Stiftungen und Institute B. Mit der Akadmie in Verbindung stehende Stiftungen und Institute

Volltext: Statuten und Reglements der Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften sowie der ihr angegliederten Stiftungen und Institute (Public Domain)

JaGor -Stiftung. — ADOLPH SALOMONSOHN - Stiftung. 
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0. ADOLPH SALOMONSOHN-Stiftung 
Auszug aus dem Statut vom 31. März 1905. 
$ ı. 
Zweck der Stiftung. 
Die Stiftung hat den Zweck, Beihülfen zu gewähren behufs Förderung 
wichtiger Arbeiten auf den Gebieten der Naturwissenschaften, einschliefs- 
lich Biologie und Medicin, durch hervorragend tüchtige Kräfte, denen für 
die längere Dauer der Forschungen genügende Mittel nicht zur Verfügung 
stehen. 
SS 2 
Bezeichnung der Stiftung. 
Die Stiftung führt den Namen ADoLPa SALOoMoNsoHN-Stiftung. Sie hat 
hren Sitz in Berlin. 
8 4. 
Verwaltung der Stiftung. 
Die Stiftung wird verwaltet durch ein Curatorium von drei Mitgliedern, 
nämlich 
einem von der Königlich Preufsischen Akademie der Wissen- 
schaften zu Berlin zu ernennenden Mitgliede, 
einem von dem Preufsischen Minister der geistlichen, Unterrichts- 
ınd Medieinal- Angelegenheiten zu ernennenden Mitgliede, 
3. dem Stifter, beziehentlich dessen Amtsnachfolger. 
Der Stifter wird seinen Amtsnachfolger ernennen, sei es durch schrift- 
liche Anzeige an die beiden andern Mitglieder des Curatoriums, sei es 
durch letztwillige Verfügung. 
Die Amtsnachfolger des Stifters sind verpflichtet, bei Übernahme des 
Amts die Ernennung eines Amtsnachfolgers den beiden andern Mitgliedern 
Jes Curatoriums schriftlich mitzutheilen. 
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