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Full text: Statistisches Jahrbuch (Public Domain) Ausgabe 1986 (Rights reserved)

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VI. Rechtspflege und öffentliche Sicherheit 
Über Streitigkeiten zwischen dem Bürger und der sogenannten öffentlichen Gewalt, also der Verwaltung 
als eine der drei Staatsgewalten, entscheiden die Verwaltungs-, die Finanz- und die Sozialgerichte 
Über die nicht einem anderen Gericht zugewiesenen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten entscheiden die 
Verwaltungsgerichte. Die Finanzgerichte sind vor allem für die Entscheidung zuständig, ob die 
Bescheide der Finanz- und der Zollbehörden rechtmäßig sind. Die Sozialgerichtsbarkeit ist insbesondere 
zuständig für Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung 
und der Kriegsopferversorgung. 
Die Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat der 
Gesetzgeber besonderen Gerichten anvertraut und dafür den Gehchtszweig der Arbeitsgerichtsbarkeit 
eingerichtet. Das Arbeitsgericht entscheidet auch über Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien und 
über betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten. Über die Berufung entscheidet das Landesar 
beitsgericht, über die Revision gegen Urteile des Landesarbeitsgerichts das Bundesarbeitsgericht in 
Kassel. 
Brandschutz und Rettungsdienst in Berlin 
Die Berliner Feuerwehr gliedert sich in die Landesbranddirektion sowie 4 Abschnitte mit 25 Berufsfeuer 
wachen und 21 Freiwillige Feuerwehren. Letztere werden in Freiwillige Feuerwehren mit eigenem Aus- 
rückebereich und eigenen Feuerwachen sowie in Freiwillige Feuerwehren unterschieden, die keinen 
eigenen Ausrückebereich haben und Berufsfeuerwachen zugeordnet sind. Daneben gibt es zum Schutz 
besonderer Institutionen Werkfeuerwehren. 
Seit dem 2. März 1983 sind Rettungswagen der Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz, 
Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser-Hilfsdienst an den Feuerwachen Suarez (230), Schöne 
berg (340). Wedding (160), seit dem 1. Februar 1984 an der Feuerwache Kreuzberg (420) und seit dem 
3. September 1984 an der Feuerwache Neukölln (410) stationiert. Sie sind der Einsatzlenkung der Leit 
stelle der Berliner Feuerwehr unterstellt. 
Wegen der großen Zahl der jährlichen Bade- und Wassersportunfälle an und auf den Berliner Gewässern 
sind der Arbeiter-Samariter-Bund. das Deutsche Rote Kreuz und die Deutsche Lebensrettungs- 
Gesellschaft in einer “Arbeitsgemeinschaft Wasserrettungsdienst” zusammengeschlossen. Ihre 
ehrenamtlichen Helfer sind in den Sommermonaten an den Gewässern stationiert und können somit Ver 
unglückten umgehend Hilfe bringen.
	        
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