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VI. Rechtspflege und öffentliche Sicherheit
Über Streitigkeiten zwischen dem Bürger und der sogenannten öffentlichen Gewalt, also der Verwaltung
als eine der drei Staatsgewalten, entscheiden die Verwaltungs-, die Finanz- und die Sozialgerichte
Über die nicht einem anderen Gericht zugewiesenen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten entscheiden die
Verwaltungsgerichte. Die Finanzgerichte sind vor allem für die Entscheidung zuständig, ob die
Bescheide der Finanz- und der Zollbehörden rechtmäßig sind. Die Sozialgerichtsbarkeit ist insbesondere
zuständig für Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung
und der Kriegsopferversorgung.
Die Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat der
Gesetzgeber besonderen Gerichten anvertraut und dafür den Gehchtszweig der Arbeitsgerichtsbarkeit
eingerichtet. Das Arbeitsgericht entscheidet auch über Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien und
über betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten. Über die Berufung entscheidet das Landesar
beitsgericht, über die Revision gegen Urteile des Landesarbeitsgerichts das Bundesarbeitsgericht in
Kassel.
Brandschutz und Rettungsdienst in Berlin
Die Berliner Feuerwehr gliedert sich in die Landesbranddirektion sowie 4 Abschnitte mit 25 Berufsfeuer
wachen und 21 Freiwillige Feuerwehren. Letztere werden in Freiwillige Feuerwehren mit eigenem Aus-
rückebereich und eigenen Feuerwachen sowie in Freiwillige Feuerwehren unterschieden, die keinen
eigenen Ausrückebereich haben und Berufsfeuerwachen zugeordnet sind. Daneben gibt es zum Schutz
besonderer Institutionen Werkfeuerwehren.
Seit dem 2. März 1983 sind Rettungswagen der Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz,
Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser-Hilfsdienst an den Feuerwachen Suarez (230), Schöne
berg (340). Wedding (160), seit dem 1. Februar 1984 an der Feuerwache Kreuzberg (420) und seit dem
3. September 1984 an der Feuerwache Neukölln (410) stationiert. Sie sind der Einsatzlenkung der Leit
stelle der Berliner Feuerwehr unterstellt.
Wegen der großen Zahl der jährlichen Bade- und Wassersportunfälle an und auf den Berliner Gewässern
sind der Arbeiter-Samariter-Bund. das Deutsche Rote Kreuz und die Deutsche Lebensrettungs-
Gesellschaft in einer “Arbeitsgemeinschaft Wasserrettungsdienst” zusammengeschlossen. Ihre
ehrenamtlichen Helfer sind in den Sommermonaten an den Gewässern stationiert und können somit Ver
unglückten umgehend Hilfe bringen.