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III. Statuten der Stiftungen und Institute A. Bei der Akademie errichtete Stiftungen

Full text: Statuten und Reglements der Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften sowie der ihr angegliederten Stiftungen und Institute (Public Domain)

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Stiftungen und Institute. 
historische Classe der Akademie wählt eine ständige Commission, welche 
die Aufgaben aus dem Gebiete der Philologie bestimmt, die eingelieferten 
Arbeiten prüft und dem Verfasser derjenigen Arbeit, welche die meiste 
oder, falls keine anderen Arbeiten eingegangen sind, an sich die genügende 
Befähigung zeigt, das Stipendium der Stiftung als Preis zuerkennt. Die 
Classe berichtet hierüber an die Akademie, nach deren Genehmigung und 
in deren Namen die Bekanntmachungen erfolgen. 
$ 5. 
In jedem vierten Jahre macht die Akademie die Preisaufgabe in der 
auf den Anfang des Monats Juli fallenden öffentlichen Sitzung am LEIBNIZ- 
Tage und dann durch die Zeitungen bekannt. 
Die Verkündigung der im Jahre 1874 zu stellenden Preisaufgabe er- 
folgt ausnahmsweise in einer der gewöhnlichen Sitzungen der Akademie 
und durch die Zeitungen vor dein Ablauf des Monats October genannten 
Jahres. 
8 6. 
Die Arbeiten der Bewerber sind bis zum ı. März des der Verkün- 
digung der Preisaufgabe folgenden Jahres an die Akademie einzusenden. 
Sie sind mit einem Denkspruch zu versehen, und in einem versiegelten, 
mit demselben Spruche bezeichneten Umschlage ist der Name des Be- 
werbers anzugeben und der Nachweis zu liefern, dafs die im $ 3 be- 
stimmten Voraussetzungen bei dem Bewerber zutreffen. 
8 7. 
In der öffentlichen Sitzung am nächsten Leınz-Tage, zuerst am LEIBNIz- 
Tage des Jahres 1875, ertheilt die Akademie der als des Preises würdig 
befundenen Arbeit das Stipendium. Dasselbe besteht in dem Genusse der 
zur Zeit jährlich 4% [so 1874, jetzt 34] Procent betragenden Zinsen des 
Stiftungscapitals von Zehntausend Thalern auf die jedesmalige Dauer von 
vier Jahren. 
Das Stipendium wird dem Stipendiaten in vier Jahresraten gewährt, 
von denen die erste am Lemnz-Tage des Jahres der Verleihung des Preises, 
die drei übrigen je am ı. Juli der nächstfolgenden Jahre zur Zahlung 
gelangen.
	        
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