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II. Die Entwicklung des Weichbildes Nördliche und östliche Grenzgebiete. Nyenhofe. Stralau. Boxhagen

Full text: Die Pläne von Berlin und die Entwicklung des Weichbildes / Clauswitz, Paul (Public Domain)

Nördliche und östliche Grenzgebiete. Boxhagen. 79 
wähnt werden wird, wo es sich um die Feststellungen in der Zeit nach 
der Städteordnung handelt. Stralau grenzte also demnach damals 
mit dem Weichbilde von Berlin und der Gemarkung Boxhagen wie 
heute. Man kann hierzu die neueren Karten vergleichen.“) 
An der Lichtenberger Grenze, wie sie S. 76 von der Frankfurter 
Allee ausgehend beschrieben wurde, zwischen dieser Grenze und den 
eben genannten Bürgerwiesen mit der Hasenkammer, lag noch ein 
Stück der Berliner Feldmark, der Boxhagen. Ländereien unter 
diesem Namen kommen zuerst im Stadtbuch (S. 24), und zwar als 
zur Feldmark gehörig, vor. Ob ein Wohnplatz damit verbunden ge— 
wesen sei, erfahren wir dabei nicht, auch nicht die Grenzen. Zufolge 
der Lichtenberger Grenzbeschreibung von 1288 mußte das Gebiet bis 
an den oben S. 76 genannten Kratzgraben reichen, in welchem 
äußersten Teile es aus Heideland bestand. 
Im 16. Jahrhundert wurden die Borhagener Ländereien teil— 
weise in ein dem Rate gehöriges Vorwerk umgewandelt. Man muß 
sagen teilweise, denn das östliche Stück, am Rummelsburger See ent— 
lang bis zum Kratzgraben, blieb Heide. Das Corpus bonorum von 
1698 sagt von dem Vorwerk, daß es „mit dem berlinischen Acker 
grenzet, auch seine gewissen Acker, Wiesen und Hütung hat“. Es 
hildete demnach eine geschlossene wirtschaftliche Einheit, die vermutlich 
noch lange in unverändertem Bestande blieb, und so darf man seine 
früheren Grenzen nach Maßgabe der Karte beurteilen, die der Ma— 
gistrat 1754 durch den Landmesser Grüneberg anfertigen ließ. Nach 
dieser Karte würde es etwa die Ausdehnung des jetzigen Bezirks Borx— 
hagen gehabt haben, der zur Gemeinde Rummelsburg-Boxhagen ge— 
hört und den man auf neueren Plänen von Berlin und Umgegend, 
3. B. auf dem bei Mende 1900 erschienenen, kenntlich gemacht findet. 
Das Corpus bonorum von 1688 rechnet das Vorwerk mit zur 
berlinischen Feldmark, wie die Ländereien auch dem Stadtbuch nach in 
der Feldmark gelegen hatten. Dagegen zählt es im Corpus bonorum 
von 1771 (gedruckte Ausgabe S. 31) zu den „Immobilien so nicht auf 
Stadt Grund und Boden liegen“. Es wurde also zu dieser Zeit als 
ein besonderer, außerhalb liegender Gutsbezirk angesehen, und jeden— 
falls ist das Verhältnis so bis zur Einführung der Städteordnung ge— 
blieben. 
1) Die Ausführungen über Stralau im Grundbuch a. a. O. S. 48ff., sind 
nicht zutreffend.
	        
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