78 Nördliche und östliche Grenzgebiete. Stralau.
kammer,) die 1729 zu den berechtigten Bürgerhäusern aufgeteilt
wurden, können zu Nygenhofe gehört haben.
Das Corpus bopnorum von 1771 übergeht diesen Teil der
städtischen Grenze, nach Stralau hin, ganz. Es beginnt seine Grenz—
ziehung im Osten, indem es sagt (a. a. O. S. 2): „Der Stadt Grund
und Boden gehet dergestalt außerhalb der Stadt, daß derselbe Ber—
linischer Seits an die Spree, bis hinter der sogenannten Bockshagen—
—
marken usw. grenzet.“ Die Beschreibung beginnt also oberhalb des
Rummelsburger Sees, um dann gleich mit den Gemarkungen
Friedrichsfelde usw. fortzufahren, von Stralau ist keine Rede. Sicher
aber lagen Stralau und sein Gebiet damals ebenso wie früher und
später außerhalb der städtischen Feldmark. Warum das Corpus
bonorum an dieser Stelle unvollständig bleibt, ist nicht ersichtlich.
Man darf aber daran erinnern, daß bei der Abgrenzung gegen Char—
lottenburg nördlich der Spree, beim kleinen Tiergarten, sich ebenfalls
Ungenauigkeiten fanden, und Ähnliches wird sich auch bei der
kölnischen Feldmark wiederholen.
Das landesherrliche Lehen Stralau wurde 1358 durch die Stadt
von den derzeitigen Besitzern angekauft und dann vom Landesherrn
wohl die Lehenseigenschaft aufgehoben. Wir sind über diesen letz—
teren Vorgang nicht unterrichtet, es muß aber geschehen sein, und zwar
bald nach dem Ankauf, denn im Landbuche Karls 1V. von 1375 fehlt
Stralau schon. Dörfer städtischen Eigentums verzeichnet das Land—
buch nicht. Grundbesitz hatte die Stadt aber dort nicht erworben, der
ihr gehörige See war kein Zubehör des Dorfes, sondern der Stadt
durch einen der Markgrafen als besonderes Stück überlassen worden
(Stadtbuch S. 48). Dorf und See blieben, wie aus dem Stadtbuch
(S. 25) hervorgeht, außerhalb der Berliner Feldmark und sind auch
später niemals mit ihr vereinigt worden. Die ursprünglichen
Grenzen von Stralau bildete jedenfalls, wie heute, nach drei Rich—
tungen hin das Wasser, nach der Landseite hin, gegen die Berliner
Feldmark, sind sie uns unbekannt, ebenso etwaige spätere Verände—
rungen. Am Ende des 18. Jahrhunderts, also vor Einführung der
Städteordnung, wird sie wohl die gleiche gewesen sein wie die spätere,
die man 1831 von neuem wieder festsetzte, wie weiter unten noch er—
) Man findet sie nur noch auf handschriftlichen Plänen des städtischen
Archivs, z. B. auf dem von Berlin und Umgegend, der S. 85 erwähnt wird.