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II. Die Entwicklung des Weichbildes Nördliche und östliche Grenzgebiete. Nyenhofe. Stralau. Boxhagen

Full text: Die Pläne von Berlin und die Entwicklung des Weichbildes / Clauswitz, Paul (Public Domain)

78 Nördliche und östliche Grenzgebiete. Stralau. 
kammer,) die 1729 zu den berechtigten Bürgerhäusern aufgeteilt 
wurden, können zu Nygenhofe gehört haben. 
Das Corpus bopnorum von 1771 übergeht diesen Teil der 
städtischen Grenze, nach Stralau hin, ganz. Es beginnt seine Grenz— 
ziehung im Osten, indem es sagt (a. a. O. S. 2): „Der Stadt Grund 
und Boden gehet dergestalt außerhalb der Stadt, daß derselbe Ber— 
linischer Seits an die Spree, bis hinter der sogenannten Bockshagen— 
— 
marken usw. grenzet.“ Die Beschreibung beginnt also oberhalb des 
Rummelsburger Sees, um dann gleich mit den Gemarkungen 
Friedrichsfelde usw. fortzufahren, von Stralau ist keine Rede. Sicher 
aber lagen Stralau und sein Gebiet damals ebenso wie früher und 
später außerhalb der städtischen Feldmark. Warum das Corpus 
bonorum an dieser Stelle unvollständig bleibt, ist nicht ersichtlich. 
Man darf aber daran erinnern, daß bei der Abgrenzung gegen Char— 
lottenburg nördlich der Spree, beim kleinen Tiergarten, sich ebenfalls 
Ungenauigkeiten fanden, und Ähnliches wird sich auch bei der 
kölnischen Feldmark wiederholen. 
Das landesherrliche Lehen Stralau wurde 1358 durch die Stadt 
von den derzeitigen Besitzern angekauft und dann vom Landesherrn 
wohl die Lehenseigenschaft aufgehoben. Wir sind über diesen letz— 
teren Vorgang nicht unterrichtet, es muß aber geschehen sein, und zwar 
bald nach dem Ankauf, denn im Landbuche Karls 1V. von 1375 fehlt 
Stralau schon. Dörfer städtischen Eigentums verzeichnet das Land— 
buch nicht. Grundbesitz hatte die Stadt aber dort nicht erworben, der 
ihr gehörige See war kein Zubehör des Dorfes, sondern der Stadt 
durch einen der Markgrafen als besonderes Stück überlassen worden 
(Stadtbuch S. 48). Dorf und See blieben, wie aus dem Stadtbuch 
(S. 25) hervorgeht, außerhalb der Berliner Feldmark und sind auch 
später niemals mit ihr vereinigt worden. Die ursprünglichen 
Grenzen von Stralau bildete jedenfalls, wie heute, nach drei Rich— 
tungen hin das Wasser, nach der Landseite hin, gegen die Berliner 
Feldmark, sind sie uns unbekannt, ebenso etwaige spätere Verände— 
rungen. Am Ende des 18. Jahrhunderts, also vor Einführung der 
Städteordnung, wird sie wohl die gleiche gewesen sein wie die spätere, 
die man 1831 von neuem wieder festsetzte, wie weiter unten noch er— 
) Man findet sie nur noch auf handschriftlichen Plänen des städtischen 
Archivs, z. B. auf dem von Berlin und Umgegend, der S. 85 erwähnt wird.
	        
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