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Full text: Die Pläne von Berlin und die Entwicklung des Weichbildes / Clauswitz, Paul (Public Domain)

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Das Weddingvorwerk. 
nannten, 1827 erschienenen Lampeschen Karte von der Parzellierung 
des Weddings. Um dieses Stück war also die alte Feldmark größer. 
Das Weddingland hörte auf, wo östlich die ursprüngliche berlinische 
Feldmark wieder anschloß. Nach früheren Ausführungen (S. 60) 
ging die eine Grenze in die andere über, etwa bei der Kreuzung der 
Stettiner- und der Nordbahn. 
Ein Teil des Weddinglandes schied später wieder aus der Feld— 
mark aus. Nach dem Jahre 1601 errichtete Graf Hieronymus Schlick, 
Mitglied des brandenburgischen Staatsrats, aus Grundstücken, die er 
im Weddinglande von einzelnen Bürgern zusammengekauft hatte, 
eine Meierei oder ein Vorwerk. Von ihm erwarb etwa 1630 der Kur— 
fürst die Besitzung, vergrößerte sie durch Zukauf von Wiesen und 
Äckern und unterstellte sie dem Amte Mühlenhof. Die Ländereien 
dieses Vorwerks hat man sich westlich der Weichbildgrenze vor 1861 
ungefähr in einer, wie folgt, umschriebenen Lage zu denken: man 
verfolgt diese Weichbildgrenze — etwa auf der Boehmschen Karte von 
1861 — von der Gerichtsstraße an nach Norden bis an die Grenze mit 
der Pankower Feldmark und nimmt diese Linie als östliche, die Panke 
als westliche Grenze. Das dazwischenliegende Gebiet ist das Vor— 
werksland, im südlichen Teil ging es noch über die Panke hinaus bis 
an die Reinickendorfer Straße. Der Grund und Boden des Luisen— 
brunnens war in dieses Gebiet mit einbegriffen. 
Das Vorwerk lag also vollständig in der Berliner Feldmark und 
wurde von allen Seiten von ihr begrenzt, bis auf einer kurze Strecke 
im Norden, wo es an die Pankower Feldmark stieß. 1766 wurde es 
vom Könige dem Arzt Wilhelm Boehm, der schon ein Trennstück er— 
worben und darauf den Gesundbrunnen angelegt hatte, in Erbpacht 
gegeben. An Bochms Stelle trat 1797 der Scehandlungsdirektor 
Noeldechen als Erbpächter, und 1817 erstand die Stadtgemeinde aus 
dessen Nachlasse das Besitztum. Diese löste die Erbpacht ab, so daß sie 
dann die Ländereien als ihr freies Eigentum besaß. 
Die Lage des Vorwerks oder der Besitzung bestimmter anzugeben, 
als es oben geschehen, ist unmöglich, auch schon deswegen, weil durch 
die verschiedenen Inhaber Veränderungen vorgenommen wurden. 
Selbst die Ausdehnung des Gutes unter Noeldechen läßt sich nicht 
mehr feststellen. Die Lampesche Karte von 1827 enthält zwar die 
Parzellierung des Weddinglandes, vermag aber darüber keinen Auf— 
schluß zu geben, welche Teile früher zur Bildung eines Gutes zu— 
sammengehört hatten.
	        
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