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Full text: Die Pläne von Berlin und die Entwicklung des Weichbildes / Clauswitz, Paul (Public Domain)

Der Wedding. 
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noch auf der Boehmschen Karte von 18601 vorfindet, als Grenzgebiet in 
Betracht. Das Grenzprotokoll von 1602, dessen schon S. 63 gedacht 
ist, läßt die Grenze das Fenn durchschneiden, so daß die Hälfte der 
kurfürstlichen Heide zufällt. Dagegen sagen die älteren berlinischen 
Lagerbücher, daß das Fenn auf des Magistrats Seite läge. Der 
Boehmsche Plan führt die Grenzlinie durch das Fenn hindurch. Noch 
unsicherer wird die alte Grenze im weiteren Verlauf. Nach den 
Lagerbüchern, z. B. nach dem von 1771, lagen beide damals der Stadt 
Berlin gehörende Plötzenseen — der kleinere, den noch die Falcken— 
steinsche Karte von 1829 zeigt, ist später beim Kanalbau verschwunden 
— „beim Wedding zur rechten Seite in der berlinischen Heide“!) oder 
nach dem Lagerbuch von 1698 „in der großen Stadtheide“.“) Somit 
wäre also hier die Grenze bedeutend weiter als heute nach Westen 
hinausgerückt gewesen, denn später umgab fiskalische Forst die Seen, 
wie man noch auf den neueren Plänen, besser noch auf der Karte der 
Parzellierung des Weddings und der Kämmereiheide von 1827 (siehe 
S. 42) und ebenso auf dem Eingemeindungsplan des Weddings vom 
Jahre 18601 ersehen kann, wozu die Boehmsche Karte von 1861 zu ver— 
gleichen ist. 
Ebenso verhielt es sich mit dem Pechfenn. Nach den Lagerbüchern, 
z. B. dem von 1698, fiel es in das Stadtgebiet, wogegen es jetzt außer— 
halb des Weichbildes liegt. Man findet es auf der Falckensteinschen 
und auch auf neueren Straubeschen Karten. 
Man bewegt sich also auf durchaus unsicherem Boden, wenn man 
die ursprüngliche Grenze zwischen Weddingland und Jungfernheide 
herstellen will, so daß es verfehlt wäre, hier eine genaue Linie ziehen 
zu wollen. Sicherer wird der Boden erst von dort, wo die Reinicken— 
dorfer Grenze an das Weddingland herantritt, eine kleine Strecke süd— 
westlich von der Stelle, wo die Müllerstraße jetzt das Berliner Weich— 
bild verläßt. Man kann annehmen, daß die alte Weddinggrenze von 
dort ab mit der heutigen Grenze zwischen Berlin und Reinickendorf 
und zwischen Berlin und Pankow ungefähr wenigstens zusammenfiel. 
Es wäre nur zu berücksichtigen, daß die Stadt einen schmalen Streifen, 
etwa von der Müllerstraße bis zur Henningsdorferstraße reichend, 
hei der Hütungsablösung im Jahre 1804 an Reinickendorf abgetreten 
hatte. Das abgetrennte Stück ist erkennbar auf der kurz vorher ge— 
1) Corpus bonorum von 1771 a. a. O. S. 22. 
) Handschriftliches Corpus bonorum des Magistrats von 1698.
	        
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