Der Wedding.
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noch auf der Boehmschen Karte von 18601 vorfindet, als Grenzgebiet in
Betracht. Das Grenzprotokoll von 1602, dessen schon S. 63 gedacht
ist, läßt die Grenze das Fenn durchschneiden, so daß die Hälfte der
kurfürstlichen Heide zufällt. Dagegen sagen die älteren berlinischen
Lagerbücher, daß das Fenn auf des Magistrats Seite läge. Der
Boehmsche Plan führt die Grenzlinie durch das Fenn hindurch. Noch
unsicherer wird die alte Grenze im weiteren Verlauf. Nach den
Lagerbüchern, z. B. nach dem von 1771, lagen beide damals der Stadt
Berlin gehörende Plötzenseen — der kleinere, den noch die Falcken—
steinsche Karte von 1829 zeigt, ist später beim Kanalbau verschwunden
— „beim Wedding zur rechten Seite in der berlinischen Heide“!) oder
nach dem Lagerbuch von 1698 „in der großen Stadtheide“.“) Somit
wäre also hier die Grenze bedeutend weiter als heute nach Westen
hinausgerückt gewesen, denn später umgab fiskalische Forst die Seen,
wie man noch auf den neueren Plänen, besser noch auf der Karte der
Parzellierung des Weddings und der Kämmereiheide von 1827 (siehe
S. 42) und ebenso auf dem Eingemeindungsplan des Weddings vom
Jahre 18601 ersehen kann, wozu die Boehmsche Karte von 1861 zu ver—
gleichen ist.
Ebenso verhielt es sich mit dem Pechfenn. Nach den Lagerbüchern,
z. B. dem von 1698, fiel es in das Stadtgebiet, wogegen es jetzt außer—
halb des Weichbildes liegt. Man findet es auf der Falckensteinschen
und auch auf neueren Straubeschen Karten.
Man bewegt sich also auf durchaus unsicherem Boden, wenn man
die ursprüngliche Grenze zwischen Weddingland und Jungfernheide
herstellen will, so daß es verfehlt wäre, hier eine genaue Linie ziehen
zu wollen. Sicherer wird der Boden erst von dort, wo die Reinicken—
dorfer Grenze an das Weddingland herantritt, eine kleine Strecke süd—
westlich von der Stelle, wo die Müllerstraße jetzt das Berliner Weich—
bild verläßt. Man kann annehmen, daß die alte Weddinggrenze von
dort ab mit der heutigen Grenze zwischen Berlin und Reinickendorf
und zwischen Berlin und Pankow ungefähr wenigstens zusammenfiel.
Es wäre nur zu berücksichtigen, daß die Stadt einen schmalen Streifen,
etwa von der Müllerstraße bis zur Henningsdorferstraße reichend,
hei der Hütungsablösung im Jahre 1804 an Reinickendorf abgetreten
hatte. Das abgetrennte Stück ist erkennbar auf der kurz vorher ge—
1) Corpus bonorum von 1771 a. a. O. S. 22.
) Handschriftliches Corpus bonorum des Magistrats von 1698.