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Der Casowsche Werder.
Die berlinische Feldmark bis 1808.
Der Casowsche Werder und der kleine Tiergarten.
Die Veränderungen der Feldmark, der berlinischen sowohl als der
kölnischen dürfen zunächst nur bis zur Einführung der Städteordnung
verfolgt werden, weil mit dieser völlig neue Verhältnisse eintraten.
Wir beginnen mit den Veränderungen im Westen auf der berlinischen
Seite, also nördlich der Spree.
Es wurde angenommen, daß hier im Westen die ursprüngliche
Grenze etwa im Zuge der heutigen Beusselstraße gelegen haben könne,
und daß man als weitere Abgrenzung gegen Norden vielleicht eine
Linie annehmen dürfe vom Schnittpunkte der Beussel- mit der Turm—
straße, der letzteren folgend und sie verlängernd gegen das Invaliden—
haus hin. Die Grenze entzieht sich, worauf auch schon weiter oben
hingewiesen wurde, jeder genaueren Feststellung, und die späteren
Quellen vermögen nichts zur Aufklärung beizutragen.
Im Jahre 1537 wurde durch einen Tauschvertrag mit dem Kur—
fürsten Joachim II. der sogenannte „Cassowische Werder“ an der
Spree mit einem wüsten Hofe der Stadtheide westlich als städtischer
Besitz hinzugefügt. Der Vertrag bezeichnetè diesen Werder mit dem
Hofe als ein ehemaliges Zubehör des Spandauer Nonnenklosters. Es
wird gesagt, daß das Besitztum an einem nach Spandau führenden
Wege liege und bis an die Spree reiche, der Spree entlang bis an die
„Tränke“, auch ein See, der Teufelssee, sei dabei gelegen. Sonst
sind über die Lage des Platzes nur in Verbindung mit der Char—
lottenburger Feldmark einige, gleich im folgenden erwähnte Nach—
richten überliefert, er findet sich aber auf keiner Karte namhaft ge—
macht. Notwendig müßte sich der Werder westlich des Gofes Mar—
tinike der älteren Pläne an der Spree abwärts erstreckt haben, und
es ist mit einiger Sicherheit anzunehmen, daß darunter das Gebiet
gegenüber Charlottenburg, etwa zwischen der Lehrter Bahn und der
Spree, zu verstehen war, das auf dem Falckensteinschen und auch auf
älteren Sineckschen Plänen als Kahlswerder bezeichnet ist. Den See
sieht man noch auf der Schneiderschen Karte von 1798. Nach einer
Beschwerdeschrift der Berliner Bürgerschaft vom 18. Oktober 1704,
betreffend gewisse übergriffe des Fiskus in städtisches Eigentum,
führte zu dem Casowschen Werder von Berlin her eine Brücke, sie ist
aber auf keinem Plane nachweisbar. Die Schneidersche Karte ver—