Die Eingemeindung des Viehhofes und des Tiergartens. 103
grenzenden Gemarkungen sowie Moabit und Wedding der Stadt
Berlin angeschlossen wurden. Hierdurch kam die heute noch bestehende
Grenze zustande, nur der Tiergarten und einige kleine Bezirke im
Osten fielen erst später dem Weichbild zu.
Die erste Karte, die über das neue Weichbild erschien, war die
Karte Boehms von 1852. Sie kam 1861 mit dem veränderten Weich—
bilde und mit Berichtigungen in neuer Ausgabe heraus (siehe beide
unten im Verzeichnis). Von da an wurde es fast allgemein üblich, die
Weichbildgrenze mit in die Stadtpläne aufzunehmen.
Die Eingemeindung des Viehhofes und des Tiergartens.
Den nächsten Zuwachs erhielt das Weichbild durch Eingemeindung
des Geländes, auf dem der städtische Viehhof und die Schlachthäuser
errichtet wurden, östlich der damals bestehenden Weichbildgrenze,
nämlich östlich der Thaerstraße und des Baltenplatzes. Von den Be—
teiligten waren die Stadt Berlin, Lichtenberg und der Eisenbahn—
fiskus in bezug auf die Eingemeindung der erforderlichen Fläche einig,
doch das Polizeipräsidium verlangte aus verschiedenen Gründen eine
Erweiterung dieser Fläche. Da also nicht alle Beteiligten mit der
weiteren Ausdehnung einverstanden waren, so erfolgte die Ein—
gemeindung nach 8 2 der Städteordnung durch Kabinetts-Ordre vom
30. März 1878. Die Grenze des zu Berlin hinzugetretenen Gebietes
bildete nun nach Osten die östliche Grenze der Ringbahn und nach
Süden die südliche Kante der Frankfurter Allee.
Schon während der Verhandlungen über diese Eingemeindung
kam auch die des Tiergartens, der sich keilförmig tief in das Weich—
bild von 1801 hineinschob, in Frage. Die Anregung dazu ging im
Laufe der siebziger Jahre von den Staatsbehörden aus, die auf Grund
der Kreisordnung von 1872 die Eingemeindung für zweckmäßig
hielten. Auch die Einverleibung der Hasenheide wurde in Aussicht
genommen. Die städtischen Behörden gingen von dem Gedanken aus,
sie in einen Stadtpark umzuwandeln, aber die Verwirklichung des
Planes scheiterte daran, daß der Militärfiskus nicht in die Ent—
fernung der Schießstände willigte, für die kein Ersatz gefunden werden
konnte. Infolgedessen nahm man von der Eingemeindung Abstand.
Dagegen kam die des Tiergartens und, im Zusammenhange damit,
des Seevarks, des Zoologischen Gartens, des Hippodroms und des