38 Das Stadtgebiet nach Einführung der Städteordnung.
die Ordnung dieser Grenzangelegenheiten kam es nun tatsächlich nicht
zu einer systematischen Grenzziehung. Man suchte sich zunächst, wo
Zweifel über die Zugehörigkeit von Grundstücken entstanden, von Fall
zu Fall durch Vereinbarung zu helfen. Für die Erhebung der Schlacht⸗
und Mahlsteuer z. B. bestimmte man den Bezirk besonders, von der
Regulierung der Weichbildgrenze ganz unabhängig (Regulativ vom
24. November 1826). Das stödtische Weichbild gewann aber doch
wenigstens nach und nach dadurch bestimmte gesetzliche Grenzen, daß,
wo sich die Notwendigkeit ergab, die Zugehörigkeit einzelner Teile fest—
zestellt wurde.
Am 16. Juni 18290) veröffentlichte die Regierung in Potsdam eine
Bestimmung des Ministeriums des Innern, wonach die „unter der Be—
nennung der Weinbergstücke, der Berliner Feldmark und der Neuen
Welt begriffenen Grundstücke als innerhalb des Stadtweichbildes
liegend angesehen werden sollten“. Die Weinbergstücke lagen un—
mittelbar an der Stadtmauer vom Rosenthaler bis zum Landsberger
Tor. Unter der „Berliner Feldmark“ des Regierungserlasses waren
die Berliner Hufen zu verstehen,“) und die Neue Welt hieß ein be—
bautes Grundstück, das sich vor dem Frankfurter Tor an der Frank—
furter Chaussee an die Hufen anschloß, jetzt etwa die Fläche zwischen
der Thaerstraße, Petersburgerstraße und Frankfurterallee. Man
sieht aus der nun erst vorgenommenen Einbeziehung der Weinberg—
stücke und der Hufen, daß tatsächlich bis dahin das anerkannte Stadt—
gebiet nach dieser Richtung hin kaum über die Mauer hinausreichte.
Mit den Berliner Hufen, dem großen Gebiet, das im Norden bis
an die Gemarkungen von Pankow und Weißensee, im Osten an die von
Lichtenberg und im Westen bis an das Weddingland ging, kam das
wichtigste Stück der alten Berliner Feldmark wieder zum Stadtbezirk.
Die Veranlassung, daß dies jetzt endlich geschah, folgte aus der Separa—
tion der Hufen, die 1822 vollendet war und die Benutzung des Landes
auch zu anderen Zwecken als zum Ackerbau ermöglicht hatte. Durch
eine besondere Erklärung vom 28. Juni 1829 wurden dann noch die
Ländereien des sogenannten Vorwerks Niederschönhausen hinzu—
gefügt,“) obwohl sie eigentlich in den Hufen schon enthalten waren.
ij Amtsblatt 1829, Stück 26.
2) Man vergleiche den Plan der Berliner Hufen von 1828, siehe im
Verzeichnis der Karten.
8) Amtsblatt 1829, Stück 83. Das Vorwerk lag dicht vor dem Schön—
hauser Tor links, vgl. S. 81.