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vinzialständischer Verfassung übertrug, und der es auf sich genommen
und durchgeführt hatte — als der König seinen Willen wegen der
Ausschuß⸗Zusammenberufung anfänglich ohne Beirat seiner Minister
und nachher gegen den Nat von deren Mehrheit kundgegeben —
die Einleitung dazu vorzubereiten.
Vor wenigen Monaten hatte mich der König mit Gewalt in
seinem Dienst zurückgehalten, versichernd, daß seine Regierung
meinen Rat nicht entbehren wolle. Wie hätte ich, wie hätte ein
dritter glauben sollen, daß der König es unterlassen würde, mich
da zuzuziehen, wo er über jene Fragen Rat pflegen wollte? Und
doch geschah es also. Der König beruft für diese wichtige An—
gelegenheit ein Konseil auf den Tag nach der Vermählung, vor—
mittags 10 Ahr, bestehend aus den beiden Kabinettsministern Thile
und Aloensleben, dem Grafen Stolberg, den Ministern Graf
Arnim, Bodelschwingh, Bülow, Savigny, Eichhorn und dem Kriegs⸗
minister v. Boyen. (Es waren also ausgeschlossen: Nagler,
Rother), Mühler, Ladenberg?) und ich.) Kaum kann ich annehmen,
daß meine Weglassung auf einem Übersehen vonseiten des Königs
beruhte. Er hatte mich gesehen, er kannte meine Anwesenheit in
Berlin, er wußte zurzeit der Anordnung des Konseils noch nicht,
daß ich von hier vorausreisen wollte; er erfuhr dies erst am 5.
abends durch Fürst Wittgenstein. Jedenfalls hätte ihn des Fürsten
Mitteilung und meine eigene Anzeige am Schlusse des Festes
daran erinnern können.
Gleichviel aber, ob meine Ausschließung auf einem Versehen
oder auf Absicht beruhte, in dem einen wie in dem anderen Falle
liegt in derselben über die mir zugefügte Kränkung hinaus eine
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Aus⸗
schließung
Rochows
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Christian (v.) Rother (1778 -1849) hatte sich ganz von unten herauf⸗
gearbeitet, wurde 1820 Chef der Seehandlung, 1831 geadelt und zugleich Präsi
dent der Staatsschuldenverwaltung, 1836 Staatsminister. Als Präsident der
Staatsschuldenverwaltung (bis 1848) erwarb er sich große Verdienste.
) Philipp v. Ladenberg (1769- 1847) wurde 1817 Chef der General⸗
kontrolle der Finanzen, 1823 der Oberrechnungskammer, 1835 der Domänen-⸗,
Forst· und Jagdverwaltung, 1837 Staatsminister. 1842 nahm er seine
Entlassung.
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