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Achtes Kapitel.
Aufzeichnungen des Ministers Gustav
v. Rochow über die Vorgänge nach seiner
Entlassung. (Oktober bis November 1842.)
Die hier folgenden persönlichen Aufzeichnungen des Ministers v. Nochow
fallen in den vorher von seiner Schwester geschilderten kritischen Lebensab⸗
schnitt, als der noch nicht fünfzigjiährige Mann seine Laufbahn als abge—
schlossen ansehen, auf die Ziele, die er sich für seine Lebensarbeit gesetzt,
verzichten mußte. Er hatte das Gesuch um den ihm nahegelegten Abschied
eingereicht, die Entlassung aus dem Staatsdienst aber nur in bedingter Weise
erhalten.
In den sonst grundsätzlich verschiedenen Parteien war eine immer
stärkere Opposition gegen ihn herangewachsen, der er als Minister des Innern
weichen mußte. Die Gegnerschaft richtete sich von manchen Seiten zwar
mehr gegen seinen persönlichen Einfluß als seine Verwaltung, konnte aber
nur aus diesem Gesichtspunkt geltend gemacht werden.
Zu dem Zeitpunkt, wo sein Bericht einsetzt, war sein Nachfolger bereits
ernannt; Rochow wünschte seinem Gefühl nach in das Privatleben zurück-
zukehren. Die liberale Partei sollte indessen in seinem Abgang keinen Er—
folg zu verzeichnen haben, seine Anhänger keinen Grund zu Besorgnissen
finden. So vermochte der König seinen treuen Diener durch die Macht
seiner Persönlichkeit dazu, noch scheinbar im Staatsdienst auszuharren; er
hielt ihn hin, ohne ihm jedoch weiterhin einen nennenswerten Einfluß ein⸗
zuräumen.
In solcher Lage erscheint die stark von persönlichem Gefühl beeinflußte
Stimmung dieser Blätter wohl erklärlich. Sie spiegelt aber auch eine Ge—
sinnung des Ministers seinem Könige gegenüber wieder, die in dieser Art
heute manchem überschwenglich erscheinen mag. Vor allem zeigt sich das
in dem weiterhin wiedergegebenen Brief Rochows an seinen Bruder, während
er persönlich dem Monarchen gegenüber seinen Standpunkt wahrt. Mithin
wird man die Echtheit seiner Treue nicht anzweifeln können.
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Verletzte“
Gefübl
— c
Momente aus den Tagen der Rückkehr des Königs
nach Berlin und resp. nach meiner Heimkehr aus Bay—
reuth 1842.9
Der König und die Königin waren am 3. Oktober nachmittags
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Am 11. November 1842 niedergeschrieben.
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