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Parteiisches
Mißtrauen
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Könige nicht genüge, so bäte er um seinen Abschied; seine Tätig⸗
keit werde ohnehin durch sein Verhältnis zu den Machthabern in
Berlin gehemmt. Der Brief enthielt eine indirekte Warnung vor
meinem Bruder.
Nach Beratung mit Thile und meinem Bruder hat der König
zeantwortet: „er verlange von Herrn v. Schön, daß er den Land⸗
tag in dem Sinne, wie er es befehle, abhalte“ Wenn man Herrn
o. Schön jetzt den Abschied gäbe, so würde die Stellung seines
Nachfolgers eine zu schwierige, ja unhaltbare werden. Von aller
Verantwortung befreit, könnte er seinen Einfluß um so ungestörter
zur Geltung bringen. Der König glaubte nun selbst nicht mehr
an die Dauer des Verhältnisses des Herrn v. Schön, aber die
Gnadenbezeigungen, die er ihm in Preußen erwiesen, würden eine
plötzliche Ungnade zum Eklat machen und ein so jäher Wechsel das
Eingeständnis eines königlichen Irrtums bedeuten.
Die Aufführung der „Athalia“ machte hier Aufsehen.) Der
König liebt das Stück, und freute sich es zu hören. Das große
Publikum verstand es nicht. Es ließen sich mißfällige Stimmen
während der Darstellung vernehmen, und nur die Gegenwart des
Königs erhielt die Ruhe bis zum Schlusse aufrecht. Was zu
anderen Zeiten gleichgültig vorübergeht, wird jetzt zur Parteisache.
Nicht ohne Grund erkennt man in der ungünstigen Aufnahme des
Stückes das allgemeine Mißtrauen, das gegen die Geisteserzeugnisse
einer bestimmten religiösen Auffassung gerichtet ist.
Es finden jetzt öfter Besprechungen mit Radowitz statt, der
von den deutschen Höfen zurückkehrte. Die deutschen Fürsten haben
sich alle bereit erklärt, unter dem Kommando des Königs zu stehen.
Herr v. Radowitz gehört zu den ultramontanen Katholiken.?)
Er hat sich in der Zeit der religiösen Kämpfe nicht kompromittiert,
sich vielmehr wohl absichtlich gemäßigt, die Auflehnung tadelnd
geäußert, so daß er manches frühere Urteil zum Schweigen brachte.
i) Racines Athalie, deren Chöre Felix Mendelssohn ;Bartholdy (1841
nach Berlin berufen) auf Veranlassung des Königs komponiert hatte.
2) Vgl. o. S. 253, Anm. 1.
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