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Full text: Vom Leben am preußischen Hofe / Rochow, Caroline von (Public Domain)

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erste Gedanke gewesen, alle Stände vereinigt auf dem Schloßplatz 
gemeinsam huldigen zu lassen; man vermied so jede Reibung. 
Da die Berliner Bürger das Recht haben, ihrem Könige 
persönlich den Eid der Treue zu leisten, während von allen 
anderen Städten, Provinzen und Ständen nur Deputationen 
geschickt werden, so mußten sie sich auf dem Schloßplatz versammeln; 
das Schloß konnte sie nicht fassen. So sollten die verschiedenen 
Stände hier das Bild ihrer Einigkeit bei dem Akte der Huldigung 
zeigen. Der König billigte zuerst alle Einrichtungen dazu, aber plötzlich 
erhielt mein Bruder den Befehl, die Reichsunmittelbaren davon aus⸗ 
zunehmen. Diese sollten vor allen Ständen etwas voraus haben, und 
man sieht in dieser Ausnahme die Richtung bereits vertreten, aus der 
14 Jahre später die Bildung der ersten Kammer entsprang. 
Dieser unerwarteten Veränderung folgten viele verletzte Ge— 
fühle. Der Adel und die Städte wollten nun ihr altes Necht, im 
Schloß zu huldigen, nicht aufgeben; nur mit Mühe konnte es mein 
Bruder dahin bringen, daß alle Städte der Monarchie vereinigt 
ihren Eid leisteten. So blieb es der Hauptmoment des Tages, 
als sich zuletzt alle Stände hier versammelten, um nach dem Tedeum 
dem Könige vereinigt das Lebehoch zu bringen. 
Der Huldigungsmorgen brach endlich an, und dieser Tag 
sowie die beiden Feste, von der Stadt und den Ständen gegeben, 
bildeten die Hauptmomente dieser Zeit, die in verschiedensten 
Menschen den gleichen unvergeßlichen Eindruck zurückließen. 
Am Tage vor der Huldigung selbst hatte mein Bruder mir 
ein ruhiges Fenster im Schloß verschafft, wo ich eine Stunde mit⸗ 
erlebte, von der ich glaubte, daß sie den Grund zu Preußens Größe 
legte. Schon die Fahrt durch die Stadt bewegte mich; jeder Baum, 
jedes Haus war mit Menschen besetzt, und von allen Straßen 
strömte die Menge nach dem Schloßplatz, wo der scharlach⸗ und 
goldene Thron schon von weitem den Schauplatz des Festes be— 
zeichnete. Ich fuhr in einen der inneren Schloßhöfe hinein, und 
i) Das preußische Herrenhaus ist durch Gesetz vom 7. Mai 1853 und 
durch die Verordnung vom 12. Oktober 1854 geschaffen worden. 
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