üt — —
* —— * —Z
* ß ——
———
schreiben läßt und der eben dem Augenblick eine Weihe gab,
die jeder einzelne empfand.
War in Preußen die Huldigung eine Feier der Provinz ge⸗
wesen, so ward die Berliner Huldigung)) ein vaterländisches Fest.
Aus allen Provinzen langten Deputationen von allen Ständen an,
und da das Haus meines Bruders der Sammelplatz vieler An⸗
kommenden war, so darf ich wohl sagen, daß ich ein Arteil über
die Stimmung habe, mit der man der Feier entgegenging. Jeder
Stand, jede Provinz sah in diesem König und in seiner Regierung
die Erfüllung ihrer Wünsche als gewiß an, und je größer die Ge—
walt war, die der König persönlich auf die Menschen im einzelnen
und ganzen ausübte, um so hoffnungsreicher ward der Blick in die
Zukunft, um so fester die Überzeugung, daß die freudig bewegten
Tage der Huldigung nur der Beginn von dem Segen sein würden,
der dem Lande und dem Volke bevorstand.
Die Gefahr, die einer so gesteigerten Stimmung folgen konnte,
entging wohl denen nicht, die der Zeit eine besondere Beachtung
schenkten, und während die Stadt und die ankommenden Fremden
sich mit den Vorbereitungen zu dem Feste beschäftigten, benutzte
mein Bruder eine stille Abendstunde, die er in dem Kabinett des
Königs mit diesem verlebte, um das Gespräch auf die Folgen der
erregten Gegenwart zu bringen.
———
Folgen der
erregten
Gegenwarte«
*
*
—
Aus diesem Gespräch des Königs mit Rochow teilt M. v. Fouqué in
ihrem Tagebuch noch folgendes mit:
Tagebuch.]
9. Oktober 1840.
Mein Bruder fand Gelegenheit, bei den Vorschlägen zu Gnadenbe⸗
zeugungen mehrere Leute zu nennen, und als er frug, was der König dem
Grafen Stolberg zu geben gedenke, erwiderte der König: „Sehen Sie, Rochow,
an die, die mir am nächsten stehen, denke ich bei Auszeichnungen am wenigsten,
aber Sie mögen recht haben.“ Der Ausdruck war mir merkwürdig, denn
sicherlich spricht sich darin das Gerechtigkeitsgefühl des Königs aus, daß
ben persönliches Wohlgefallen bei Auszeichnungen nicht ausschlaggebend
ein soll.
) Am 15. Oktober 1840. Vgl. Treitschke, a. a. O. V, S. 49 ff.
355