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Abschied
von der
Lebens⸗
arbeit
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gehabt, man befürchte das ÜÄbelste. Der Kronprinz eilte sogleich
nach dem Krankenzimmer des Vaters und mit den schmerzlichsten
Empfindungen kehrte er von dort zurück, denn er war zurückgewiesen
worden, ohne eine recht genaue Nachricht über den Zustand des
Kranken selbst zu erhalten.
Der diensttuende Adjutant berichtete später, der König sei, meist
sich vorbeugend, mit alter Liebe dem Vorbeimarsch seiner Soldaten
gefolgt, habe sich dann aber oft ganz ermattet zurückgelehnt. Der
Adjutant stand hinter ihm. Er wollte sichtlich vor den Truppen
noch kräftiger erscheinen und nahm sich mehr zusammen als es seine
Kräfte erlaubten. Plötzlich, als die Artillerie kaum zur Hälfte
vorbeidefiliert war, flüsterte er mit kaum verständlicher, sehr ver⸗
inderter Stimme: „Ich kann nicht mehr!“ Herr v. Brauchitsch
unterstützte ihn und brachte ihn in seinen Großvaterstuhl, in den er
wie ohnmächtig hineinfiel; er rief „ein Arzt!“ „ein Arzt!“ Der
Adjutant rief den Dr. Grimm, und als beide eintraten, mußten
sie im ersten Augenblick das Schlimmste befürchten, so zusammen⸗
gesunken lag der König da. Indessen erholte er sich nach einigen
Mitteln, die man anwendete, wieder und freundlich sagte er zuerst:
„Ich danke sehr!“ Er wollte allein bleiben und ruhen.
Indessen schon am Morgen hatte er zu 4 Uhr nachmittags
den Fürsten Wittgenstein, den General Lindheim) und den Kabinetts⸗
rat Müller?) bestellt. Der Fürst wußte wohl schon, weshalb.
Der König empfing die Herren trotz seiner Schwäche um die be—
stimmte Stunde. Er war zu matt, um viel zu sprechen und sagte
nur, der Fürst werde den Herren die durch seine Krankheit not⸗
wendige Änderung des Geschäftsganges mitteilen und sie ersuchen,
sich zum Kronprinzen mit folgendem Auftrag zu begeben, der denn
darin bestand, daß der König die Reise des Kronprinzen selbst ab⸗
bestelle, denn er fühle sich zu schwach, und ordne an. daß der Kron⸗
prinz alle Morgen in dem Palais selbst die eingegangenen Sachen
offnen, um 9 Uhr den gewöhnlichen Militär⸗ und Zivilvortrag
) Vgl. o. S. 258, Anm. 1.
) Geh. Kabinettsrat und vortragender Rat im Zivilkabinett.
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