—8
* *
— 6
—— —
I
— 9
Mein Bruder, General v. d. Marwitz⸗ Friedersdorf) und Adolf
v. Rochow⸗Stülpe? als Landtagsmarschälle, mein Mann, im Mini⸗
sterium des Innern, gerade mit den Arbeiten über die Landstände
betraut,“) gaben sich zwar viele Mühe, Leben und Wirksamkeit hin⸗
einzubringen, aber ohne daß man Erfolge davon sah. Der erste
erlahmte bald und gab die Sache als hoffnungslos auf; Adolf
v. Rochow hat sie mit Beharrlichkeit bis zu ihrem Endeꝰ fest—
gehalten. Mein Mann bewahrte auch in seiner späteren höheren
Wirksamkeit dieser Seite des Staatslebens sein besonderes Interesse
und bemühte sich, ihr mehr Leben einzuhauchen. Beide wollten
behaupten, daß schon das Dasein der Landstände nicht ohne Ein—
wirkung auf den Gang der Administration bliebe, daß diese ge—
zwungen sei, manche Rücksicht zu nehmen, die sie ohnedem nicht
beachtet hätte; ob mit Recht, weiß ich nicht. Jedenfalls erweckte
sie in der jüngeren Generation des Landadels wieder eine Kenntnis
und ein Interesse der betreffenden Verhältnisse, das ohnedem fast
schlafen gegangen war. Aber auch die Städte und die Bauern
erhielten ein Bewußtsein ihrer Bedeutung, das nicht ohne Folgen
für die Zukunft blieb.
Gewiß ist es, daß mit jedem Jahre die Behandlung der Land⸗
stände schwieriger wurde, besonders, seitdem man nach dem Ne—
gierungsantritt des jetzigen Königs?) dahin strebte, ihnen mehr
Leben und Freiheit der Bewegung zu gewähren. Mit dieser
Freiheit wuchsen auch die Anforderungen und so konnte man schließlich
q Friedrich August Ludwig v. d. Marwitz (1777- 1837), s. o. S. 14,
Anm. 1. Er war stellvertretender Landtagsmarschall auf dem 2. (führte aber
wegen Erkrankung Alvenslebens tatsächlich den Vorsitz) und erster Land⸗
tagsmarschall auf dem 3. und 4. Provinziallandtag für Brandenburg und
die Niederlausitz (1827 —1831).
2) Vgl. o. S. 118ff. Adolf v. Rochow präsidierte auf dem 5. und den
folgenden märkischen Provinziallandtagen.
2) Gustav v. Rochow war von 1826-1831 vortragender Rat im Mini⸗
sterium des Innern für die ständischen Angelegenheiten. Vgl. die Einleitung.
9) D. h. bis zum Vereinigten Landtag von 1847, wo Adolf v. Rochow
Marschall der Kurie der drei Stände wurde. Vgl. o. S. 120.
5) 7. Juni 1840.
*
21
—5
Provinzial·
fstãnde
4
*
—— —