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Volume 2. April 1940

Full text : Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1940 (Public Domain)

mit jedoch verpflichtet, mir umgehend Mitteilung zu ' (4) Da nach Ziffer 3 a Abs. 1 GrBilR. über einen
madchen, sobald eine Veränderung, vor allem eine Ver- Billigkeitserlaß bei Zwangsversteigerungen bereits ver
besserung in den Mietserträgnissen, eintritt. de Ber Feigen H dem aue Ee ema
Endgültige Entscheidung auf Ihren Antrag ergeht gegen die Höhe der beim Gebot etwa zu berücsichtigenden
nach Beendigung des Rechnungsjahres --- Ablauf des Grundsteuerforderungen zu vermeiden -- die Entscheidung
Kalenderjahres. aufs äußerste zu beschleunigen.
== Ziff (5) Setont se noch, das die Sonderberechnung der
rr.“ > . iff. 21 GrBilR. nur im Falle der Zwangsversteigerun :
Mitteilung an die Stadtsteuerkasse wegen der Stundung nicht dagegen im Falle der fre 3 ä 8 g ji "% e 0
äußerung gilt. Den inneren Grund hierfür bildet die
==<= Regelung ber BBR, won. das den Stenerertaß betimmende
 Maß der Ertragsminderung nach dem Ergebnis
16. Zu Ziff. 21 GrBilR. Zwangsversteigerungen. eines Jahreszeitraumes zu bemessen ist. Lediglich
(1) Geht ein Grundstü> im Laufe des Rechnungsjahres für den Fall der -- im laufenden Rechnungsjahr erim
 Wege der Zwangsversteigerung auf einen neuen Eigen- folgenden -- Zwangsversteigerung ist aus Zwe>mäßigkeitstümer
 über, so ist der vom Beginn des Rechnungsjahres (1. 4.) gründen eine Ausnahmeregelung zugelassen. Diese Zweckbis
 zum Tage vor dem Zwangsversteigerungstermin bzw. bei mäßigkeitsgründe entfallen bei einer freihändigen Veräußespäterer
 Erteilung des Zuschlags bis zum Tage vor dem rung des Grundstücks schon deshalb, weil es hier die Ver-Zuschlag
 sich ergebende Steuererlaß wegen Ertragsminde- tragsteile in der Hand haben, bei der vertraglichen Rege-|
 rung gesondert zu berechnen. Mug des Gesten die Gefichenden Disligteils
. . ierioa- "öglichfeiten bzw. etwa noch zu erwartenden Billigkeits-"5,
 Diese gesonderte Berechnung bereitet keine Schwierig- erlasse wegen Ertragsminderung entsprechend zu berückeiten
 bei Ertragsminderung nach den Rohmieten, da sichtigen. Den Grundsatz der Einheitlichkeit des Berechnungsfür
 alle Feststellungen einheitlich vom 1. 4. des laufenden it gen. Den d vs sieat D . . . Ml ngs
Rechnungsjahres auszugehen ist. zeitraumes zu durchbrechen, liegt daher hier kein Anlaß vor.
Der Steuererlaß, der erst nach dem Übergang der Lasten und
Beispiel: uhungen beantragt oder festgesezt wird, kommt in vollem
Grundsteuersoll . . . 240 RM msfange dem neuen Eigentümer zugute, dessen Eintragung
GERE ng 1.11.1949 in Steuerliste und Sollbuch als Zahlungspflichtiger und
Z wn dessen Unterrichtung durch Mitteilung über die Höhe der
Rohmiete vom 1. 1. 1935. . = 8000 RM Steuer vor Bescheidung auf seinen Erlaßantrag vorzu-Rohmiete
 1. 4. -- 31. 10. 1940 nehmen ist (Vordr. HSteu II b 2--2b). :
Röhmivie it = 3500 RM . (6) Handelt es sich um einen Übergang aus jüdischen in
ohmiete für das laufende Rech- nichtjüdische Hände, so gilt Abschnitt 3 des MinErl. vom
nungsjahr 1940 . . 6000 „ 17. 8. 1938 (s. Ziff. 4 Abs. 5 der Verf. Vorschr.). Beim üÜber-Unterschied
 2 000 RM = 25 v.H. gang im Wege der Zwangsversteigerung sind für den Steuer-Steuererlaß
 für das Jahr erlaß wegen Ertragsminderung die Ausführungen über die
(25 v.H. v. 240 RM) 60 RM SGI in Ziff. 21 GrBilR. und vorstehend entsprechend
- 9). v. - = zu berücksichtigen.
für die Zeit vom 1. 4. bis Sr
31. 10. 190. . . . . = 35 RM. .
Ebenso ist ein etwaiger Steuererlaß für die Zeit seit der 16a. Zu Ziff. 21 a. Ertragsminderungen im Übergangsjahr !
Zwangzversieigerung bis zum Ende des Rechnungsjahres zu (Re<hnungsjahr) 1939.
nen. : 4 25
(1) Die Umstellung der Berechnungsgrundlage für die.
(2) Anders gestaltet er sich bei Ertragsminderung nach Ertragsminderung nach den Rohmieten auf das laufende
den Umsäßgen, da hier für den Beginn zwei verschiedene Rehnungsjahr und die Erweiterung des Aus -
Zeitpunkte in Betracht kommen (der 1. 4. des Jahres für den maßes des Steuererlasses bei der Ertragsminderung |
Erlaßzeitraum und der 1. 1. des Jahres für den Umsat). machte für 1939 eine Übergangsregelung notwendig. Diese
Wie die Berechnung in diesem Fall durchzuführen ist, zeigt gibt die Ziff. 21 a GrBilR.
«das Beispiel zu b von Biff. 21 GrBilR. Für die Ertragsminderung und das Ausmaß des
Die Berechnung nach dem Beispiel zu b von Ziff. 21 Steuererlasses der Zeit vom 1. 4. bis 31. 12. 1939 gelten
GrBiUlR. gilt aber allein für den Fall der Versteigerung in allgemein die Verhältnisse des Kalende rjahres
der Zeit vom 1. 4. bis 31. 12. des betreffenden Jahres. 1939. Die Berechnung ist unter Zugrundelegung der Ver-Wird
 das Grundstü> in der Zeit vom 1. 1. bis zum 31. 3. hältnisse dieses Kalenderjahres und nach den bisherigen
des nächsten Jahres versteigert, so bedarf es dieser Be- Bestimmungen (GrBilR. v. 11. 4. 1939 und Verf. Vorschr.
rechnung nicht, da der Steuererlaß beim Vergleich der Um- v. 10. 6. 1939) für das Dreivierteljahr vom 1. 4. bis 31. 12.
jahr nach den Verhutinissen des abgelaufenen Kalender- 1939 durchzuführen.
ahres zu berechnen ist und für das lette Viertel des Rech- .. „4 :
nungsjahres in der ermittelten Höhe gilt. Es ist daher nur St Für die Ertranemwinderung und das Ausmaß des
.“».Äu.- euererlasses der Zeit vom 1. 1. bis 31. 3. 1940 gelten,
jestzustellen, wieviel von dem Erlaßbetrag des Rechnungs- soweit die Rohmieten die Gründl bild die Ver:
jahres auf den bis zum Versteigerungstermin versirichenen jeu 5 oamieren die Grundlage eiae
Zeitraum und auf die verbleibende Zeit entfällt hältnisse dieses Vierteljahres unter Anwendung der!
I jeßzigen Bestimmungen; soweit die Umsäße die
Beispiel: Grundlage bilden, mußte es nach der Art der Berechnungs-St
 4 grundlage (Jahresumsaßz) bei den Verhältnissen des Kalendereuererlaß
 nach der Ertragsminderung jahres 1939 verbleiben. Der Berechnung werden aber auch
des Kalenderjahres 1940 . . . . . = 360 RM hier die jekigen Bestimmungen zugrunde gelegt.
Versteigerungstermin v. 16. 2. 1941. 2) Beispiele
Es entfällt auf die Zeit vom 1. 4. 1940 LRohmiet
bis 15. 2. 1941 ein anteiliger Steuer- “«wumieien
erlaß für 10% Monate . . . . . = 315 RM a) Sriaszeitraum 1. 4. 1939
und für die Zeit vom 16. 2. 1941 bis 9.31: 42. 49
31. 3. 1941 ein anteiliger Erlaß von 45 RM, Rohmiete 1. 1. 1935 = 10000 RM
; iete Kalender-1,6)
 Dem Ersteher ist bie Vergünstigung stets nr bi = „opmie
dem von ihm gestellten neuen Antrag und bei Erfüllung Jahr 2000 IM
* fonftigen Voraussetzungen zu gewähren. Unterschied 2000 RM
            
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