Einleitung,
schritten werden darf, wenn der Fachphotograph, dem Ge-
schmacke des Publikums Rechnung tragend, sich der Retusche
bedient, zugleich aber für sein Werk die Anerkennung seitens
eines kunstverständigen Beurteilers erstreben will.
Die Retusche darf in keinerlei Weise hervortreten, denn
ein Hervortreten derselben müßte naturgemäß eine Zerstörung
der harmonischen Wirkung zur Folge haben. Wir haben schon
vorher bei Erwähnung der unrichtigen Wiedergabe der Farben-
töne angedeutet, daß im photographischen Prozesse selbst
Fehlerquellen liegen, welche einer Verbesserung, also einer
Retusche bedürfen. Wenn wir demnach jetzt der Aufgabe
der Retusche noch näher treten wollen, so bleibt uns nur übrig,
die Fehler des Prozesses schärfer zu beleuchten. Wir haben
es hierbei mit zweierlei Fehlern zu tun, erstens mit solchen,
welche durch Zufälligkeiten, unrichtige oder nachlässige Hand-
habung des Prozesses, Verletzungen, Unreinlichkeit des Arbei-
tenden, Unregelmäßigkeit des Rohmaterials, der käuflichen
Trockenplatten und Papiere herbeigeführt werden, zweitens
mit denjenigen, die auf die Unvollkommenheit der jetzt noch
üblichen Verfahren zurückzuführen sind. Eine vollständige
Beseitigung der ersteren ist natürlich geboten und in den
meisten Fällen ausführbar, in bezug auf die letzteren zwar
ebenso wünschenswert, in vielen Fällen jedoch, bedingt durch
das zur Verfügung stehende Material, unmöglich. Hierbei muß
es dem Wollen und Können des Retuscheurs überlassen bleiben,
wo die Grenze zu ziehen ist, er hat mur immer zu berück-
sichtigen, daß durch das notwendige, unter Umständen sehr
starke Überarbeiten des Negativs resp. Positivs weder eine
Veränderung der Formen, noch der natürlichen Tonwerte her-
beigeführt wird.