Sitzung am 6.
sichtsbehörde in der Frage der Theatersteuer hatten.
Die anderen Vergnügungssteuerarten sind überhaupt einer
Revision von uns nur in der Richtung unterzogen
worden, ob es möglich ist, noch irgendwelche Erleichte
rungen zu schaffen, und daß solche Erleichterungen in
weitgehendem Maße noch geschaffen worden sind, so
weit cs bei der Finanzlage überhaupt zulässig ist, habe
ich mir vorhin schon gestattet auszuführen. Ich muß
auch hinweisen auf die Berechnungen und die Zahlen,
die sch vorhin über die Ausfälle gegeben habe. Wenn
die Steuer für Vereinstänze und Tanzlustbarkeiten in
sogenannten soliden Saalgeschäften von 20 ans 10»/o
herabgesetzt wird, so muß der Ausfall auf 1,3 bis 1,5
Millionen Mark errechnet werden. Das sind nicht vage
Schätzungen, die wir uns ans den Fingern gesogen
haben, sondern die Ergebnisse ans dem Zahlenmaterial,
das luir aus den einzelnen 20 Bezirken bekommen
haben. Sie sollten darum derartige Behauptungen hier
nicht aufstellen.
Wenn Sie mir vorschlagen, Herr Kollege, daß zur
Deckung dieses Ausfalles die Schulfestlichkeiten besteuert
werden sollen, so darf ich Ihnen verraten, daß die
Schulfeste, sobald sie mit irgendwelchen Tanzlustbarkeiten
verbunden sind, heute bereits besteuert werden. Wir
haben grundsätzlich, meine Damen und Herren, alle
Anträge, die uns von den Schulen gekommen sind auf
Befreiung von der Lustbarkeitssteuer, strikte abgelehnt.
(Zuruf rechts: In allen Bezirken?)
Wenn irgendwelche Tanzlustbarkeiten damit verbunden
waren, in allen Bezirken, Herr Kollege Hampe. In der
Beziehung sind keine Ausnahmen gemacht worden. Es
sind eine ganze Reihe von Anträgen, die an mich per
sönlich gekommen sind, die ich dann selbstverständlich in
derselben Weise habe erledigen müssen, indem ich immer
wieder erklärt habe: Wenn Schulfeste gegeben werden
für Zwecke irgendwelcher Sammlungen, für Schüler
bibliotheken, für Svmmerfahrten, für Unterstützung hilfs
bedürftiger Schüler usw. —- der Zweck ist meistens sehr
gut —, wenn die Veranstaltung wohltätigen und gemein
nützigen Zwecken dient, dann ist sie steuerfrei, wenn kein
Tanz oder dergl. damit verbunden ist. Ist das aber der
Fall, dann sind diese Veranstaltungen immer besteuert
worden. Jedenfalls ist mir bis. heute kein Fall be
kannt geworden, wo das nicht geschehen wäre. Herr
Kollege, wenn auch die anderen Fälle, wo die Ver
anstaltungen wirklich für gute Sammlungen stattfinden,
Vorträge in Aulen, musikalische Darbietungen in Schul-
hallen usw., zur Steuer herangezogen werden sollten, so
glauben Sie doch hoffentlich nicht, daß das so erhebliche
Beträge bringen könnte, daß davon der Ausfall von
I.1/2 Millionen gedeckt werden könnte. Um das Beispiel
zu nehmen, das Sie vorhin selbst angeführt haben: Wenn
bei einem Schulfest von 2000 Personen ein Eintrittsgeld
von! je 50 Pfg. erhoben wird, so würde das ein Eintritts
geld von insgesamt 1000 M bedeuten, und wenn diese
mit lOo/o versteuert werden, so könnten nur 100 M
herauskommen. Da müßte schon eine ganze Anzahl von
Schulfesten gegeben werden, um die iy 2 Millionen zu
decken, zumal — das ist der springende Punkt, meine
Damen und Herren — alle Schulfeste, die mit Tanz
verbunden sind, auch heute bereits versteuert werden.
Was die Ausführungen anlangt, die hier von dem
Herrn Kollegen Schwenk gemacht worden sind, so kann
ich mich nur ganz kurz fassend dahin äußern, daß alle
diese Dinge im Ausschuß, in der Finanz- und Stener-
depntation und im Magistrat sehr eingehend behandelt
worden sind, daß insbesondere auch die Steuer für den
Lunapark Gegenstand sehr eingehender Erörterung in der
Finanz- und Steuerdeputation gewesen ist und der Ma
gistrat damals den Beschlüssen der Finanz- und Steuer-
deputation gefolgt ist.
Oktober 1927. 661
Stadtv. Siegfried (W.): Meine Damen und Herren!
Ich hatte nicht die Absicht, aus meiner Reserve heraus
zugehen. Ich hatte meinen Kollegen Schalter gebeten,
die Angelegenheit in die Hand zu nehmen, weil ich
selbst dem Lichtspielgewerbe angehöre. Es wäre aber
Feigheit von mir, wenn ich jetzt auf Grund der Aus
führungen einiger Vorredner nicht sprechen würde. Denn
gerade die Ausführungen des Herrn 'Kollegen Lange
haben von einer Unkenntnis des Lichtspielgewerbes ge
zeugt, daß ich es für meine Pflicht halte, für das Licht
spielgewerbe einzutreten. Herr Lange hat schon oft ge
sagt, er kennt das Lichtspielgewerbe, seine Ausführungen
heute haben aber das Gegenteil bewiesen. Wenn er
hier „olle Kamellen" aufwärmt von anno dazumal, von
den Kinderschuhen der Filmindustrie, oder Sachen er
zählt, die schon lauge zurückliegen, so beweist er eben,
daß er mit der Zeit nicht mitgegangen ist. Aber viel
leicht fördere ich. den Kulturwert des Films, wenn ich
einen Operateur beauftrage, nach Konnersreuth zu gehen.
(Hört, hört!)
(Stadtv. Adolf Hoffmann: Schon Ihr Erscheinen
hier fördert ihn!)
(Zuruf bei den Kommunisten: Billett Nr. 3 ist ab
gelaufen!)
Meine Damen und Herren! Ich möchte auf die Aus
führungen des Herrn Stadtkämmerers eingehen und da
zu folgendes bemerken: Der Herr Kämmerer erklärt,
daß 15o/o überhaupt nicht in Frage kommen, sondern
nur 9o/o und daß die Sprechbühnen ja nur mit 5°/o auf
Grund von Zwangsmaßnahmen versteuert, werden. Das
stimmt nicht ganz. Wir zahlen 15«/o. Denn wenn wir
einen Kulturfilm dem Programm beigeben und da
für dann nur 12y 2 o/ 0 zahlen, müssen wir mit den
2y 2 o/o, die wir Ermäßigung haben, den Kulturfilm be
zahlen, der von einer ganz anderen Gesellschaft hergestellt
wird als der eigentliche Hauptfilm. Es sind so
genannte Kulturfilmhersteller oder Lehrfilmhersteller, die
diese Filme anfertigen. Die verlangen von uns eine
Extrabezahlung.
Zweitens: wenn ich einen volksbildenden Film spiele,
so zahle ich wohl 9°/o Lustbarkeitssteuer, aber die 6°/o
werden ja zum größten Teile bei der Leihmiete aufge
schlagen. Denn ein Film, der als volksbildend anerkannt
wird, ist in seiner Herstellung so teuer — ich erinnere an
„Metropolis" —, daß auch dafür eine andere Leihmiete
in Frage kommt. Gerade wenn hier von besonderer
Kulturfreundlichkeit die Rede ist, sollte man auf Grund
meiner Ausführungen dafür sorgen, daß die Filmindustrie
in die Lage versetzt wird, nur 9o/oige‘ Filme anzufertigen.
Aber daran liegt es ja. Warum haben wir heute noch
einen großen Teil geringerer Filme? Weil sie billig
sind, weil sie 20 000 und 30 000 M kosten und weil
sich die Herstellung eines teueren Films gar nicht rentiert.
Ich betone also noch einmal, daß wir unbedingt
daran festhalten: wir zahlen 150/0 und nicht weniger, und
auf diese Ungerechtigkeit mache ich aufmerksam. Wir
stehen also im gewissen Sinne den Boxkämpfen gleich.
Ich will auch hier keinen Vergleich ziehen mit den Dar
bietungen gewisser Bühnen, die eben nur 5o/ 0 zahlen.
Ich appelliere heute noch einmal an das Gerechtig
keitsgefühl der Herren Stadtväter.
Stadtv. Zahn (W.): Meine Damen und Herren!
Ich möchte nur eine ganz kurze Erwiderung dem Herrn
Kämmerer zukommen lassen. Der Herr Kämmerer sagte,
es wäre nur einmal eine Festlichkeit gewesen mit 2000
Personen. Das stimmt nicht. Es vergeht fast keine
Woche, wo nicht eine derartige Schulfestlichkeit veranstaltet
wird. Es handelt sich auch hier nicht bloß um eine
Festlichkeit, bei der 50 Pfg. Eintrittsgeld erhoben wurde,
sondern um alles andere, was noch nebenbei zur Unter
haltung geboten wurde, z. B. Hexenküchen, Zauberbuden,
Kasperletheater, Kunstausstellung u. a. nt. Es kostet