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Volume Sitzung 28, 06.10.1927

Metadata: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1927 (Public Domain)

Sitzung am 6. 
sichtsbehörde in der Frage der Theatersteuer hatten. 
Die anderen Vergnügungssteuerarten sind überhaupt einer 
Revision von uns nur in der Richtung unterzogen 
worden, ob es möglich ist, noch irgendwelche Erleichte 
rungen zu schaffen, und daß solche Erleichterungen in 
weitgehendem Maße noch geschaffen worden sind, so 
weit cs bei der Finanzlage überhaupt zulässig ist, habe 
ich mir vorhin schon gestattet auszuführen. Ich muß 
auch hinweisen auf die Berechnungen und die Zahlen, 
die sch vorhin über die Ausfälle gegeben habe. Wenn 
die Steuer für Vereinstänze und Tanzlustbarkeiten in 
sogenannten soliden Saalgeschäften von 20 ans 10»/o 
herabgesetzt wird, so muß der Ausfall auf 1,3 bis 1,5 
Millionen Mark errechnet werden. Das sind nicht vage 
Schätzungen, die wir uns ans den Fingern gesogen 
haben, sondern die Ergebnisse ans dem Zahlenmaterial, 
das luir aus den einzelnen 20 Bezirken bekommen 
haben. Sie sollten darum derartige Behauptungen hier 
nicht aufstellen. 
Wenn Sie mir vorschlagen, Herr Kollege, daß zur 
Deckung dieses Ausfalles die Schulfestlichkeiten besteuert 
werden sollen, so darf ich Ihnen verraten, daß die 
Schulfeste, sobald sie mit irgendwelchen Tanzlustbarkeiten 
verbunden sind, heute bereits besteuert werden. Wir 
haben grundsätzlich, meine Damen und Herren, alle 
Anträge, die uns von den Schulen gekommen sind auf 
Befreiung von der Lustbarkeitssteuer, strikte abgelehnt. 
(Zuruf rechts: In allen Bezirken?) 
Wenn irgendwelche Tanzlustbarkeiten damit verbunden 
waren, in allen Bezirken, Herr Kollege Hampe. In der 
Beziehung sind keine Ausnahmen gemacht worden. Es 
sind eine ganze Reihe von Anträgen, die an mich per 
sönlich gekommen sind, die ich dann selbstverständlich in 
derselben Weise habe erledigen müssen, indem ich immer 
wieder erklärt habe: Wenn Schulfeste gegeben werden 
für Zwecke irgendwelcher Sammlungen, für Schüler 
bibliotheken, für Svmmerfahrten, für Unterstützung hilfs 
bedürftiger Schüler usw. —- der Zweck ist meistens sehr 
gut —, wenn die Veranstaltung wohltätigen und gemein 
nützigen Zwecken dient, dann ist sie steuerfrei, wenn kein 
Tanz oder dergl. damit verbunden ist. Ist das aber der 
Fall, dann sind diese Veranstaltungen immer besteuert 
worden. Jedenfalls ist mir bis. heute kein Fall be 
kannt geworden, wo das nicht geschehen wäre. Herr 
Kollege, wenn auch die anderen Fälle, wo die Ver 
anstaltungen wirklich für gute Sammlungen stattfinden, 
Vorträge in Aulen, musikalische Darbietungen in Schul- 
hallen usw., zur Steuer herangezogen werden sollten, so 
glauben Sie doch hoffentlich nicht, daß das so erhebliche 
Beträge bringen könnte, daß davon der Ausfall von 
I.1/2 Millionen gedeckt werden könnte. Um das Beispiel 
zu nehmen, das Sie vorhin selbst angeführt haben: Wenn 
bei einem Schulfest von 2000 Personen ein Eintrittsgeld 
von! je 50 Pfg. erhoben wird, so würde das ein Eintritts 
geld von insgesamt 1000 M bedeuten, und wenn diese 
mit lOo/o versteuert werden, so könnten nur 100 M 
herauskommen. Da müßte schon eine ganze Anzahl von 
Schulfesten gegeben werden, um die iy 2 Millionen zu 
decken, zumal — das ist der springende Punkt, meine 
Damen und Herren — alle Schulfeste, die mit Tanz 
verbunden sind, auch heute bereits versteuert werden. 
Was die Ausführungen anlangt, die hier von dem 
Herrn Kollegen Schwenk gemacht worden sind, so kann 
ich mich nur ganz kurz fassend dahin äußern, daß alle 
diese Dinge im Ausschuß, in der Finanz- und Stener- 
depntation und im Magistrat sehr eingehend behandelt 
worden sind, daß insbesondere auch die Steuer für den 
Lunapark Gegenstand sehr eingehender Erörterung in der 
Finanz- und Steuerdeputation gewesen ist und der Ma 
gistrat damals den Beschlüssen der Finanz- und Steuer- 
deputation gefolgt ist. 
Oktober 1927. 661 
Stadtv. Siegfried (W.): Meine Damen und Herren! 
Ich hatte nicht die Absicht, aus meiner Reserve heraus 
zugehen. Ich hatte meinen Kollegen Schalter gebeten, 
die Angelegenheit in die Hand zu nehmen, weil ich 
selbst dem Lichtspielgewerbe angehöre. Es wäre aber 
Feigheit von mir, wenn ich jetzt auf Grund der Aus 
führungen einiger Vorredner nicht sprechen würde. Denn 
gerade die Ausführungen des Herrn 'Kollegen Lange 
haben von einer Unkenntnis des Lichtspielgewerbes ge 
zeugt, daß ich es für meine Pflicht halte, für das Licht 
spielgewerbe einzutreten. Herr Lange hat schon oft ge 
sagt, er kennt das Lichtspielgewerbe, seine Ausführungen 
heute haben aber das Gegenteil bewiesen. Wenn er 
hier „olle Kamellen" aufwärmt von anno dazumal, von 
den Kinderschuhen der Filmindustrie, oder Sachen er 
zählt, die schon lauge zurückliegen, so beweist er eben, 
daß er mit der Zeit nicht mitgegangen ist. Aber viel 
leicht fördere ich. den Kulturwert des Films, wenn ich 
einen Operateur beauftrage, nach Konnersreuth zu gehen. 
(Hört, hört!) 
(Stadtv. Adolf Hoffmann: Schon Ihr Erscheinen 
hier fördert ihn!) 
(Zuruf bei den Kommunisten: Billett Nr. 3 ist ab 
gelaufen!) 
Meine Damen und Herren! Ich möchte auf die Aus 
führungen des Herrn Stadtkämmerers eingehen und da 
zu folgendes bemerken: Der Herr Kämmerer erklärt, 
daß 15o/o überhaupt nicht in Frage kommen, sondern 
nur 9o/o und daß die Sprechbühnen ja nur mit 5°/o auf 
Grund von Zwangsmaßnahmen versteuert, werden. Das 
stimmt nicht ganz. Wir zahlen 15«/o. Denn wenn wir 
einen Kulturfilm dem Programm beigeben und da 
für dann nur 12y 2 o/ 0 zahlen, müssen wir mit den 
2y 2 o/o, die wir Ermäßigung haben, den Kulturfilm be 
zahlen, der von einer ganz anderen Gesellschaft hergestellt 
wird als der eigentliche Hauptfilm. Es sind so 
genannte Kulturfilmhersteller oder Lehrfilmhersteller, die 
diese Filme anfertigen. Die verlangen von uns eine 
Extrabezahlung. 
Zweitens: wenn ich einen volksbildenden Film spiele, 
so zahle ich wohl 9°/o Lustbarkeitssteuer, aber die 6°/o 
werden ja zum größten Teile bei der Leihmiete aufge 
schlagen. Denn ein Film, der als volksbildend anerkannt 
wird, ist in seiner Herstellung so teuer — ich erinnere an 
„Metropolis" —, daß auch dafür eine andere Leihmiete 
in Frage kommt. Gerade wenn hier von besonderer 
Kulturfreundlichkeit die Rede ist, sollte man auf Grund 
meiner Ausführungen dafür sorgen, daß die Filmindustrie 
in die Lage versetzt wird, nur 9o/oige‘ Filme anzufertigen. 
Aber daran liegt es ja. Warum haben wir heute noch 
einen großen Teil geringerer Filme? Weil sie billig 
sind, weil sie 20 000 und 30 000 M kosten und weil 
sich die Herstellung eines teueren Films gar nicht rentiert. 
Ich betone also noch einmal, daß wir unbedingt 
daran festhalten: wir zahlen 150/0 und nicht weniger, und 
auf diese Ungerechtigkeit mache ich aufmerksam. Wir 
stehen also im gewissen Sinne den Boxkämpfen gleich. 
Ich will auch hier keinen Vergleich ziehen mit den Dar 
bietungen gewisser Bühnen, die eben nur 5o/ 0 zahlen. 
Ich appelliere heute noch einmal an das Gerechtig 
keitsgefühl der Herren Stadtväter. 
Stadtv. Zahn (W.): Meine Damen und Herren! 
Ich möchte nur eine ganz kurze Erwiderung dem Herrn 
Kämmerer zukommen lassen. Der Herr Kämmerer sagte, 
es wäre nur einmal eine Festlichkeit gewesen mit 2000 
Personen. Das stimmt nicht. Es vergeht fast keine 
Woche, wo nicht eine derartige Schulfestlichkeit veranstaltet 
wird. Es handelt sich auch hier nicht bloß um eine 
Festlichkeit, bei der 50 Pfg. Eintrittsgeld erhoben wurde, 
sondern um alles andere, was noch nebenbei zur Unter 
haltung geboten wurde, z. B. Hexenküchen, Zauberbuden, 
Kasperletheater, Kunstausstellung u. a. nt. Es kostet
	        
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