43. Sitzung vom 13. Dezember 1968
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Dr. Kotowski
von Ihnen verlangen, ist der gute Wille, politisch zu
kämpfen. Es wäre wirklich sehr schön, wenn die SPD
ihre Organisation und ihre Politiker dazu einsetzen
würde, in wirren Köpfen mehr Klarheit zu schaffen. Das
ist wirklich kein parteipolitischer Punkt. Aber überall
dort, wo es darum geht, um theoretische und geistige
Positionen zu kämpfen, da sieht man, so leid es mir
tut, Vertreter der Berliner Sozialdemokratie wirklich
nur in sehr seltenen Ausnahmefällen. — Ich danke
Ihnen.
(Beifall bei der CDU.)
Präsident Sickert: Weitere Wortmeldungen liegen mir
nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir kommen zur
Abstimmung über den Einzelplan 08 unter Berücksichti
gung der Änderungen gemäß Drucksache Nr. 567 a.
Wer der Vorlage seine Zustimmung zu geben wünscht,
den bitte ich um das Handzeichen. — Danke. — Es ist
gestern gewünscht worden, generell bei allen Abstim
mungen die Gegenprobe festzustellen oder Stimment
haltungen. Darf ich fragen, wer dagegen stimmt? —
Bei einigen Stimmen dagegen angenommen. — Bei
mehreren, auch das; damit ist der Einzelplan 08 ver
abschiedet.
Ich rufe auf den
Einzelplan 09 — Arbeit, Gesundheit und Soziales —
den
Einzelplan 39 — Soziale Angelegenheiten —
und den
Einzelplan 41 — Gesundheitswesen —
Hierzu:
1. Betragliche Änderungen des Hauptausschusses
nach Drucksache Nr. 567 a
2. Spezielle Beschlüsse des Hauptausschusses nach
Drucksache Nr. 567 b, Ziffern 15 und 16.
Ich eröffne die Beratung. Das Wort hat Herr Abgeord
neter Dr. Behrendt.
Dr. Behrendt (CDU): Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Ich darf für die Fraktion der CDU einige
Anmerkungen zu den Haushaltsplänen der Geschäfts
bereiche Soziales und Gesundheit machen. Wir werden
in dem von uns für erforderlich gehaltenen Umfange
auf den Geschäftsbereich Arbeit im Rahmen der wirt
schaftspolitischen Debatte zu sprechen kommen. Bei der
Erörterung von Fragen aus dem Geschäftsbereich Sozia
les glaube ich, von vornherein, wie schon in den Vor
jahren, davon ausgehen zu können, daß zwischen den
Fraktionen dieses Hauses in allen wichtigen Fragen
eine weitgehende Übereinstimmung besteht.
Bei der Altersstruktur unserer Bevölkerung spielt
nach wie vor die Sorge um unsere alten Mitbürger eine
hervorragende Rolle. Wir sehen gespannt der Antwort
des Senats auf den kürzlich verabschiedeten Antrag
über die Bereitstellung städtischer Altenheime und Al
tenwohnheime entgegen. Ich möchte daher zu diesem
Thema heute, obgleich es sicherlich ein zentrales Thema
in der Sozialpolitik in Berlin ist, nicht ausführlich Stel
lung nehmen, sondern nur einige wenige Gedanken
dazu äußern. Die Frage des Platzbedarfs wird oft noch
unterschiedlich beurteilt. Sicherlich werden die Erhe
bungen des Senats uns näheres Wissen vermitteln kön
nen. Bei etwa insgesamt 11600 Altenheimplätzen sind
etwa 2,7% der alten Mitbürger berücksichtigt. In der
Berliner Statistik werden zwar immer wieder leere
Heimplätze nachgewiesen, zuletzt sogar ca. 300. Es fragt
sieh nur, inwieweit diese Statistik tatsächlich korrekt
über den Bedarf Auskunft gibt, weil von einzelnen
Bezirken auch Heimplätze als frei gemeldet werden,
wenn die Heimbewohner ins Krankenhaus verlegt wor
den sind, so daß also auch insoweit der klare überblick
etwas gestört ist. Ich glaube, bei der Beurteilung muß
man auch berücksichtigen, daß eine nicht imbeträcht
liche Zahl unserer älteren Mitbürger sich scheut, das
eigene Zuhause aufzugeben und mit einem Raum in
einem Heim zu vertauschen, den sie mit mehreren
teilen müssen. Ich glaube, solange dieses Raumproblem
noch besteht, werden wir zu einer wahren Bedarfsbe
messung schwerlich kommen können. Sicherer scheint
dagegen zu sein, daß wir im Bereich der Altenwohn
heime noch einen echten Fehlbedarf von etwa 800 bis
1000 Plätzen haben. Hier besteht also doch noch ein
Nachholbedarf.
(Zwischenruf von links: Sie sind zu bescheiden,
Herr Dr. Behrendt ?)
— Ja, ich glaube, das sind Mindestzahlen, die ich ge
nannt habe, aufgrund sehr vorsichtiger Berechnungen.
Nun spielt bei der Heimbetreuung unserer älteren Mit
bürger in Berlin die Frage der Unterbringung in priva
ten Altenheimen eine besonders große Rolle. Das wissen
alle hier in diesem Hause, und das Haus hat es sich da
her auch angelegen sein lassen, auf eine Änderung der
Gewerbeordnung zu dringen, die inzwischen erfolgt ist.
Wir werden in absehbarer Zeit einen Senatsbericht
darüber zu erwarten haben, wie sich die Rechtsverord
nung, die Berlin aufgrund der Änderung der Gewerbe
ordnung erlassen hat, in der Praxis, das heißt in der
Überwachung der privaten Altersheime, ausgewirkt hat.
Um nur wenige Zahlen zu nennen, möchte ich darauf
hinweisen, daß in Nordrhein-Westfalen bei etwa 50 000
Heimplätzen nur rund 600 in privaten Altersheimen
bestehen, in Berlin aber bei insgesamt 11500 Heim
plätzen mehr als 3000 im privaten Sektor sind. Das zeigt
also, welche Bedeutung man diesem Problem beimessen
muß. Es wird sich also, wenn der Senatsbericht, den wir
für Anfang des nächsten Jahres erwarten dürfen, vor
liegt, für uns die Frage stellen, ob die erlassene Rechts
verordnung als ausreichend angesehen werden kann.
In diesem Zusammenhang darf ich auf ein Sonder
problem zu sprechen kommen, das nach Meinung meiner
Fraktion noch einer besseren Lösung zugeführt werden
muß. Es ist die Frage der Unterbringung psychischer
Grenzfälle von Zerebralsklerosen, von altersabgebauten
Personen, die zumeist unter Pflegschaft stehen, die
sicher nach der Eigenart ihrer Erkrankung nicht in eine
geschlossene Heilanstalt gehören, die wir aber auch
ungern als Einzelpersonen verstreut über irgendwelche
private Altersheime untergebracht sehen möchten. Hier
stellt sich also die Frage, ob nicht schon aus diesem
Grunde eine qualifiziertere Unterbringung in bestimm
ten privaten Heimen anzustreben ist, soweit hierfür die
Großfamilienpflegestellen nicht in Frage kommen. Und
daß man dann diese besonderen Heime einer stärkeren
Überwachung unterstellt, was durch eine entsprechende
Änderung der Verordnung des Senats erreicht werden
könnte. Die Unterbringung der Pflegefälle in Berlin ist
nach den Vorstellungen des Senats, die wir im wesent
lichen teilen möchten, jetzt annähernd geregelt. Der
Senat geht davon aus, daß bei Neueinrichtungen bis zu
30% der Plätze für diese Fälle freigehalten werden. Der
Senat hat weiter die Vorstellung, daß diese Plätze aus
schließlich für die bereits in Altenheimen vorhandenen
Insassen reserviert bleiben sollen. Wir haben dagegen
die Bitte auszusprechen, daß diese Senatsabsicht nicht
starr durchgeführt wird, sondern daß man sich nach der
Bedarfslage richtet. Es ist selbstverständlich, daß zu
nächst an die schon vorhandenen Heiminsassen gedacht
wird, aber es ist für unser Empfinden auch selbstver
ständlich, daran zu denken, daß es viele alte Mitbürger
in unserer Stadt gibt, die aufgrund ihrer Gebrechlich
keit nicht mehr in der Lage sind, ihren eigenen Haus
halt zu führen, die dafür keine ausreichende pflege
rische Unterstützung haben, deren Leiden aber auf der
anderen Seite nicht so geartet sind, daß wir sie in ein
Hospital tun müßten, daß sie also ständiger stationärer
ärztlicher Betreuung bedürfen. Wir möchten dem Senat
diesen Hinweis mit der Bitte um Berücksichtigung ge
geben haben. Nach wie vor sind wir der Auffassung,
daß sich die Einrichtung besonderer städtischer Pflege-