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Full text: Das Königliche Wilhelms-Gymnasium in den Jahren 1858 bis 1908 / Schmiele, Emil (Public Domain)

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Stiftungen. 
Bis zum 1. Januar 1908 sind 
150,5 Witwenanteile mit 45150 Mark 
und 33 Waisenanteile mit 3300 
zusammen 48 450 Mark 
nur aus ‚den Zinserträgen ohne Hinzunahme der Beiträge zur 
Auszahlung gelangt, eine erfreuliche Leistung, die nur durch 
die erwähnte Vermehrung des Kapitals ermöglicht war. 
Die Stiftung ist nicht eine einfache Versicherungskasse. Eine 
solche braucht — von Unternehmergewinn, Verwaltungskosten usw. 
abgesehen — Kapital nur zu sammeln, um die Unregelmäßig- 
keiten in der Sterblichkeit der einzelnen Jahre auszugleichen; 
sonst können Einnahmen und Ausgaben sich decken. Auf Grund 
gleicher Beiträge aller Mitglieder in Höhe von 20 Mark könnten 
dann der Witwe nur 100—120 Mark zukommen. Die Kasse ist 
auch keine reine Wohltätigkeitsanstalt, welche im wesentlichen 
die Zinsen eines Kapitals verteilt. Es ist eine gemischte Kasse, 
bei der zu den Einnahmen durch Beiträge, KEintrittsgelder u. a. 
noch beträchtliche Summen den Zinsen des Vermögens zu ent- 
nehmen sind, um die Verpflichtungen der Kasse zu erfüllen. 
35 Mitglieder zahlen jährlich nur 700 Mark Beiträge, während 
die jetzt vorhandenen 8 Witwen 2400 Mark erhalten. Eine er- 
hebliche Verminderung der Zahl der Witwen ist in den nächsten 
Jahren wenig wahrscheinlich, da die einmal vorhandenen zum 
weitaus größten Teil in die nächsten Jahre übernommen werden. 
Die Anzahl der vorhandenen Witwen hängt von der Anzahl der 
jetzigen Mitglieder gar nicht ab, sondern nur von der Anzahl 
der im verflossenen Vierteljahrhundert ausgeschiedenen. Kine 
Höchstzahl der Witwen gibt es hier überhaupt nicht. Man 
könnte nur von einer Durchschnittszahl reden. Diese ist aber 
schon bei 33 sicher höher als 9. Also muß die Kasse auch 
auf weitere Vermehrung der Witwenzahl in den nächsten De- 
zennien vorbereitet sein. Die satzungsgemäß alle 5 Jahre auf- 
gestellte Bilanz schätzt Soll und Haben in Kapital-, nicht in 
Zinsbeträgen ab und führt damit die Unsicherheit, die allen auf 
die Sterblichkeit bezüglichen Rechnungen anhaftet, unter Be- 
nutzung der bisherigen Erfahrungen der Kasse auf das geringste: 
Maß zurück. 
Als Grenze für die Unterstützung der Waisen ist — vom 
Fall der Verheiratung abgyesehen — bisher das 18. Lebensjahr
	        
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