214
Stiftungen.
von 12 auf 20 Mark erhöht. Das Erscheinen des Bürgerlichen
Gesetzbuchs und des Reichsgesetzes über die privaten Ver-
sicherungsunternehmen vom 12. Mai 1901 veranlaßte wieder
Änderungen, die am 12. Mai 1904 beschlossen und am 16. Juni
1904 von dem Kgl. Polizeipräsidium zu Berlin bestätigt wurden.
Aus Anlaß des 25jährigen Bestehens des Gymnasiums hatte
inzwischen die Stiftung durch Allerhöchste Kabinettsorder vom
7. August 1883 den Namen „Wilhelm-Stiftung“ erhalten.
Die Zahl der Mitglieder am 1. Januar 1908 beträgt 35, unter
ihnen sind 33 verheiratet. Inzwischen hatte sich das Kapital
erheblich vermehrt.
Es betrug am 1. April 1885: 40 486 Mark,
1890: 48 998
1895: 57 447
1900: 66 854
1908: 72 257
1908: 84 700
Sehr viel verdankt die Kasse den Zuwendungen der Eltern
der ehemaligen Schüler und dieser selbst. Es ist das Gefühl,
das den ersten Spender bewegte, auch weiterhin lebendig ge-
blieben, und solche Zeugnisse pietätvollen Gedenkens bilden ja
fast die einzige Form, in der sich die Dankbarkeit gegen die
Schule betätigen kann.
Der Sitz der Kasse war stets Berlin, ihr Zweck, den
Witwen und Waisen der Mitglieder Unterstützungen zu gewähren.
Die Mitgliedschaft zu erwerben sind nach dem Statut
von 1867 die etatsmäßig angestellten Lehrer des Kgl. Wilhelms-
Gymnasiums und der mit ihm verbundenen Vorschule berechtigt.
Da die späteren Fassungen dieses Satzes, wörtlich genommen,
technische Lehrer unbeabsichtigt ausschlossen, so beschloß die
Hauptversammlung von 1907 mit Zustimmung des Kgl. Provinzial-
Schulkollegiums eine diesen Herren günstige Auslegung. Be-
dingung des Eintritts ist die Zahlung des ersten Vierteljahrs-
beitrages und seit 1904 des Eintrittsgeldes von 50 Mark. Bei
verspätetem oder erneutem KEintritt ist jetzt der doppelte Satz
der Beiträge nachzuzahlen. Früher waren die Lehrer nach der
Berufungsurkunde zum Eintritt verpflichtet. Auch naclı dem
Fortfall dieser Bestimmung blieb der Beitritt zur Kasse bis in
lie neueste Zeit Ehrensache. — Ablösungsbeiträge, wie sie sonst
a.