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Full text: Das Königliche Wilhelms-Gymnasium in den Jahren 1858 bis 1908 / Schmiele, Emil (Public Domain)

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Stiftungen. 
von 12 auf 20 Mark erhöht. Das Erscheinen des Bürgerlichen 
Gesetzbuchs und des Reichsgesetzes über die privaten Ver- 
sicherungsunternehmen vom 12. Mai 1901 veranlaßte wieder 
Änderungen, die am 12. Mai 1904 beschlossen und am 16. Juni 
1904 von dem Kgl. Polizeipräsidium zu Berlin bestätigt wurden. 
Aus Anlaß des 25jährigen Bestehens des Gymnasiums hatte 
inzwischen die Stiftung durch Allerhöchste Kabinettsorder vom 
7. August 1883 den Namen „Wilhelm-Stiftung“ erhalten. 
Die Zahl der Mitglieder am 1. Januar 1908 beträgt 35, unter 
ihnen sind 33 verheiratet. Inzwischen hatte sich das Kapital 
erheblich vermehrt. 
Es betrug am 1. April 1885: 40 486 Mark, 
1890: 48 998 
1895: 57 447 
1900: 66 854 
1908: 72 257 
1908: 84 700 
Sehr viel verdankt die Kasse den Zuwendungen der Eltern 
der ehemaligen Schüler und dieser selbst. Es ist das Gefühl, 
das den ersten Spender bewegte, auch weiterhin lebendig ge- 
blieben, und solche Zeugnisse pietätvollen Gedenkens bilden ja 
fast die einzige Form, in der sich die Dankbarkeit gegen die 
Schule betätigen kann. 
Der Sitz der Kasse war stets Berlin, ihr Zweck, den 
Witwen und Waisen der Mitglieder Unterstützungen zu gewähren. 
Die Mitgliedschaft zu erwerben sind nach dem Statut 
von 1867 die etatsmäßig angestellten Lehrer des Kgl. Wilhelms- 
Gymnasiums und der mit ihm verbundenen Vorschule berechtigt. 
Da die späteren Fassungen dieses Satzes, wörtlich genommen, 
technische Lehrer unbeabsichtigt ausschlossen, so beschloß die 
Hauptversammlung von 1907 mit Zustimmung des Kgl. Provinzial- 
Schulkollegiums eine diesen Herren günstige Auslegung. Be- 
dingung des Eintritts ist die Zahlung des ersten Vierteljahrs- 
beitrages und seit 1904 des Eintrittsgeldes von 50 Mark. Bei 
verspätetem oder erneutem KEintritt ist jetzt der doppelte Satz 
der Beiträge nachzuzahlen. Früher waren die Lehrer nach der 
Berufungsurkunde zum Eintritt verpflichtet. Auch naclı dem 
Fortfall dieser Bestimmung blieb der Beitritt zur Kasse bis in 
lie neueste Zeit Ehrensache. — Ablösungsbeiträge, wie sie sonst 
a.
	        
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