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Benutzungsordnung für die Büchersammlung der Kaiser Wilhelm-Akademie für das militärärztliche Bildungswesen

Full text: Verzeichnis der Büchersammlung der Kaiser Wilhelms-Akademie für das militärärztliche Bildungswesen (Public Domain)

Benutzungsordnung für die Büchersammlung der Kaiser Wilhelms-Akademie, 1055 
Zuwiderhandelnde auf diese Bestimmung in höflicher Weise hinzuweisen, sowie 
sie erforderlichenfalls um Angabe ihres Namens zu ersuchen. Von einem solchen 
Vorfalle ist dem Vorsteher der Büchersammlung unverweilt Meldung zu machen. 
$ 34. 
Die ins Lesezimmer bestellten Bücher werden nach erfolgter Benutzung 
abends 6 Uhr durch den Bücherwärter an die Büchersammlung zurückgebracht. 
Wünscht ein Leser die Bücher noch mehrere — höchstens jedoch fünf — Tage 
zu benutzen, So teilt er dies dem Bücherwärter mit, nachdem er einen mit seinem 
Namen und der Tagesangabe versehenen Zettel in das betreffende Buch gelegt 
hat. Zettel von der Größe eines Achtel-Bogens liegen zu diesem Zweck im 
Lesezimmer aus. 
8 35, 
Das Rauchen im Lesezimmer ist nicht gestattet. Wegen Haftbarkeit für 
Beschädigungen wird auf 88 17. 18 und 39 verwiesen. 
Benutzung der Bücher in den Büchersälen. 
S 36. 
Die Erlaubnis zum Eintritt in die Büchersäle behufs Benutzung der Bücher 
an Ort und Stelle wird nur in besonderen, genügend zu begründenden Fällen auf 
eine bestimmte Dauer für die Zeit der Dienststunden von der Direktion der 
Kaiser Wilhelms-Akademie durch eine besondere Karte erteilt. 
8 87. 
Die zum Eintritt in die Büchersäle Zugelassenen sind gehalten, den Bücher- 
gestellen entnommene Bücher nicht wieder in dieselben einzustellen, sondern auf 
die vor denselben befindliche Gesimsplatte zu legen. 
Besichtigung der Büchersammlung. 
$ 38, 
Besichtigungen der Sammlung durch Inländer werden durch die Direktion 
der Kaiser Wilhelms-Akademie zu einer von ihr zu bestimmenden Stunde unter 
Führung des Vorstehers der Büchersammlung gestattet. Ausländer bedürfen 
hierzu der (Genehmigung des Generalstabsarztes der Armee. 
8 39. 
Jeder, welcher die Büchersammlung in der einen oder anderen Weise 
benutzt, verpflichtet sich nicht allein zur Befolgung der gegebenen Vorschriften, 
sondern auch zum Ersatz eines jeden durch ihn angerichteten Schadens. 
Berlin. den 17. Oktober 1905. 
Der Generalstabsarzt der Armee und Direktor der militärärztlichen Bildungsanstalten. 
Y. Leuthold.
	        
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