Path:
Benutzungsordnung für die Büchersammlung der Kaiser Wilhelm-Akademie für das militärärztliche Bildungswesen

Full text: Verzeichnis der Büchersammlung der Kaiser Wilhelms-Akademie für das militärärztliche Bildungswesen (Public Domain)

1052 Benutzungsordnung für die Büchersammlung der Kaiser Wilhelms-Akademie. 
Nicht vorhandene bzw. verliehene Bücher. 
8 14. 
Ist ein gewünschtes Buch nicht vorhanden oder ist es verliehen, so werden 
die Zettel mit dem Vermerk „Nicht vorhanden“ bzw. „Verliehen“ und mit der 
Angabe, wann die Benutzungsfrist abläuft, dem Abholenden zurückgegeben bzw. 
dem Besteller durch die Post zurückgesandt. 
Beim Nichtvorhandensein eines Buches kann der Entleiher versuchen, das 
Buch durch Vermittelung des seit 1. April 1905 bestehenden „Auskunftsbüreaus 
der deutschen Bibliotheken“ aus einer anderen Bibliothek: zu beziehen. Hierauf 
gerichtete Anträge sind, mit genauer Angabe des Verfassers, Titels und der Jahres- 
zahl, postfrei zu richten „An das Auskunftsbureau der deutschen Bibliotheken. 
Berlin W.. Behrenstraße 70“. 
8 15, 
Um sich die demnächstige Benutzung eines ausgeliehenen Buches zu sichern, 
;rägt der Besteller unter Beifügung des zurückerhaltenen Zettels seinen Namen 
und den Titel des Buches in das im Ausleihezimmer bereit liegende Bestellbuch 
an. Nach erfolgter Rückgabe wird der Besteller durch Postkarte benachrichtigt 
und das Buch drei Tage bereit gehalten. Wenn mehrere dasselbe Buch ein- 
tragen, so werden sie nach der Reihenfolge der Eintragung berücksichtigt. 
Wer eine solche, die demnächstige Benutzung sichernde Bestellung durch 
die Post machen will, teilt der Büchersammlung diesen Wunsch mit; das Buch 
wird alsdann nach Eingang ihm sofort zugesandt. 
8 16. 
Erscheint dem Entleiher die Beschaffung eines nicht vorhandenen Buches 
erwünscht, so kann er den Zettel mit dem Vermerke „Anschaffung erbeten“ wieder 
in einen der Zettelkasten legen bzw. an die Büchersammlung einsenden. 
Schonung der Bücher. ; 
$ 17. 
Die Benutzer übernehmen die Verpflichtung sorgfältigster Behandlung und 
Schonung der ihnen geliehenen Werke. Alles Einschreiben, An- und Unterstreichen 
mit Tinte oder Bleistift, die Berichtigung von Druck- und anderen Fehlern, das 
Umbiegen der Blätter usw. ist nicht gestattet, 
8 18. 
Die Benutzer sind für jeden Schaden an den in ihren Händen befindlichen 
Büchern haftbar. Sie haben sich daher beim Empfange eines jeden Buches von 
seinem Zustande zu überzeugen und etwa vorhandene Beschädigungen dem Vor- 
steher der Büchersammlung sogleich anzuzeigen. 
Zahl der zu verabfolgenden Bücher. 
8 19. 
Falls es den Benutzern im allgemeinen zum Vorteil gereicht, ist der Vor- 
steher der Büchersammlung berechtigt, die Zahl der dem einzelnen Entleiher zu 
verabfolgenden Werke zu beschränken.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.