Benutzungsordnung
für die
Büchersammlung der Kaiser Wilhelms- Akademie
für das militärärztliche Bildungswesen.
Berechtigung zur Benutzung.
8 1.
Die Benutzung der Büchersammlung ist ohne weiteres gestattet
1) den Studierenden der Kaiser Wilhelms-Akademie,
2) den aktiven Sanitätsoffizieren und Offizieren, sowie den Unterärzten und
einjährig-freiwilligen Ärzten,
3) den Professoren und Lehrern der Universität Berlin,
4) den höheren Verwaltungs- und technischen Beamten der Militär-Ver-
waltung,
5) den Roßärzten des aktiven Dienststandes.
Andere Ärzte und Studierende, welche die Sammlung zum Zwecke wissen-
schaftlicher Arbeiten benutzen wollen, haben schriftlich die Erlaubnis der Direktion
der Akademie nachzusuchen, unter Beifügung der schriftlichen Bürgschaftleistung
eines Professors der Universität, eines aktiven Sanitätsoffiziers oder beamteten
Arztes. Für Sanitätsoffiziere a. D. und solche des Beurlaubtenstandes genügt zur
Erlangung der Erlaubniskarte der mündliche oder schriftliche Antrag, erforder-
lichenfalls unter Beifügung einer Legitimation.
Persönlich unbekannte Entleiher haben ihre Berechtigung bei der Empfang-
nahme der Bücher, namentlich wenn die Abholung durch Boten geschieht,
auf Verlangen durch die Erlaubniskarte nachzuweisen.
Art der Benutzung.
$ 2.
Die Benutzung der Büchersammlung geschieht:
1) durch Entleihung der Bücher in das Haus des Bestellers, und zwar
sowohl in den Bereich der Stadt Berlin, wie nach außerhalb,
2) durch Benutzung der Bücher im Lesezimmer der Kaiser Wilhelms-
Akademie.
Wegen ausnahmsweiser Benutzung der Bücher in den Diensträumen der
Büchersammlung siehe 8 36 u. 87.