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Full text: e-Government-Strategie des Landes Brandenburg (Rights reserved)

e-Government-Strategie des Landes Brandenburg Fassung vom 30. August 2021 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis4 Begriffserläuterungen 5 1. Zielstellung und Rahmenbedingungen 6 1.1. Zielstellung und strategischer Kontext 6 1.2. Rechtlicher Rahmen 6 2. Strategische Ziele 8 2.1. Die Digitalisierung erfolgt zum Nutzen der Menschen 8 2.2. Die Digitalisierung verbindet und stützt Regionalität 9 2.3. Die Digitalisierung ist vertrauenerweckend und einfach 9 3. Die Erfolgsfaktoren 10 3.1. Zentrale rechtliche und technische Standards forcieren die Digitalisierung  10 3.2. Die zentrale Effizienz dient der regionalen Effektivität 11 3.3. Transaktionsfähigkeit mit strukturierten Daten  12 3.4. Die Digitalisierungsverantwortung folgt der Fachverantwortung 12 3.5. Die Binnendigitalisierung als Schlüssel für Effizienz und Wirtschaftlichkeit 13 3.6. Sicherheit und Einfachheit als Gradmesser für die Qualität der Digitalisierung 13 3.7. Kulturwandel in der Landesverwaltung  14 3.8. Strukturierte Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen 15 4. Steuerung des E-Government 2 16 4.1. Schaffung einheitlicher rechtlicher Grundlagen 16 4.2. Ausbau des ZIT-BB zu einem Kompetenzzentrum für Land und Kommunen 16 4.3. Zentrale Bereitstellung der IT-Basiskomponenten 17 4.3.1. Landesverwaltungsnetz 17 4.3.2. Elektronische Vergabeplattform 17 4.3.3. Virtuelle Poststelle 17 4.3.4. Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis 17 4.3.5. Multikanal-Nachrichtensammel- und -protokollierungsdienst 18 4.3.6. Elektronisches Identitätsmanagement (eID) 18 4.3.7. Elektronische Bezahlplattform 18 4.3.8. Zentraler Zugang für die Nutzung von De-Mail-Diensten 18 4.3.9. Landesserviceportal und Servicekonto 18 4.3.9.1. Landesserviceportal 18 4.3.9.2. Servicekonto Brandenburg 18 4.3.9.3. Langzeitspeichersystem 18 4.4. Umsetzung des OZG  18 4.5. Geodaten als integraler Bestandteil des E-Government 19 4.5.1. Steuerung der Fortentwicklung der Geodateninfrastruktur Brandenburg  20 4.5.2. Geobasisdaten 20 4.5.3. Geo-Basiskomponenten 20 4.5.3.1. Geoportal und weitere zentrale technische Komponenten der GDI-BB 20 4.5.3.2. Brandenburg-Viewer als Schnittstelle zur Landkartennutzung in Landesportalen 21 4.5.3.3. Geobroker (Geodatendownload) 21 4.5.3.4. Georeferenzierungsdienst 21 4.5.3.5. GIS-Plattform 21 4.5.3.6. GIS-Lizenzmanagement 21 4.6. Bereitstellung der E-Akte als Querschnittskomponente (EL.DOK BB) 21 4.7. Bereitstellung der behördenübergreifenden Zusammenarbeitsplattform (EL.ZA) 22 4.8. Die Vervollständigung der Binnendigitalisierung der Landesverwaltung 5. Strukturiertes Informationsmanagement und Kommunikation 5.1. Ebenen übergreifendes Informationsmanagement, Kommunikation  22 24 24 5.1.1. Bund und Länder 24 5.1.2. Land Brandenburg 24 5.1.3. Land und Kommunen 25 5.2. Prozess- und projektorientierte Information und Kommunikation 25 6. ResSourcen 26 7. Meilensteine 27 3 Abkürzungsverzeichnis ABS Arbeitsbesprechung der Staatssekretäre AL Z Abteilungsleiter für Zentrale Dienste AWK Anwenderkonferenz BbgEGovG Brandenburgisches E-Government-Gesetz BbgERechV Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen im Land Brandenburg BbgGDIG Gesetz über die Geodateninfrastruktur im Land Brandenburg BbgVermG Brandenburgisches Vermessungsgesetz BOS Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben BUS-BB Bürger- und Unternehmensservice für Brandenburg CSW-GDI-BB Metadaten-Katalogdienst der Geodateninfrastruktur Brandenburg DVDV Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis EfA Einer für Alle eID Elektronisches Identitätsmanagement (electronic Identity) EL.DOK BB Elektronisches Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystem EL.KIS Elektronisches Kabinettinformationssystem EL.ZA Elektronisches System zur ressortübergreifenden Zusammenarbeit ePayBL Elektronische Bezahlplattform (ePayment des Bundes und der Länder) EU Europäische Union GDI-BB Geodateninfrastruktur Brandenburg GDI-DE Geodateninfrastruktur Deutschland Geobroker Zentrales Geoinformationsvertriebssystem GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland GGO Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg GIS Geografisches Informationssystem GMM Governikus MultiMessenger IMAG Interministerielle Arbeitsgruppe IMAGI Bbg Interministerieller Ausschuss für das Geoinformationswesen im Land Brandenburg INSPIRE-Richtlinie Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (2007/2/EG) ISMS Informationssicherheitsmanagementsystem ISO Internationale Organisation für Normung IT Informationstechnik LGB Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg LG GDI-DE Lenkungsgremium Geodateninfrastruktur Deutschland LSP Landesserviceportal LVN Landesverwaltungsnetz MIK Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg NGIS Nationale Geoinformationsstrategie OSCI Online-Services-Computer-Interface OZG Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen PA Personalausweis Pro-MIS-Online Erfassungs- und Prüfkomponente für Metadaten der Geodateninfrastruktur Brandenburg 4 RIO Ressort Information Officer SDG-VO Single-Digital-Gateway-Verordnung (EU) 2018/1724 S/MIME Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions VMP Vergabemarktplatz Brandenburg VPS Virtuelle Poststelle ZIT-BB Zentraler IT-Dienstleister für die Landesverwaltung Brandenburg Begriffserläuterungen Zum besseren Verständnis erfolgen nachstehend einzelne Erläuterungen bestimmter in der Strategie verwendeter abstrakter Begrifflichkeiten2: Informations- und Kommunikationstechnologie (kurz: IKT) Oberbegriff für die Gesamtheit der für die elektronische Information und Kommunikation benötigten und eingesetzten technischen Ressourcen. Informationsmanagement Technisch-organisatorisches Kontroll- und Steuerungsinstrumentarium für die Erhebung, strukturiere Aufbe-reitung und Bereitstellung von Informationen für unterschiedliche Zwecke und Empfänger. Informationssicherheitsmanagementsystem (kurz: ISMS) Technisch-organisatorisches Kontroll- und Steuerungsinstrumentarium, das der Überwachung informations-technischer Netze, Systeme und Komponenten zum Zwecke der Gefahrenprävention und Abwehr von Angriffen auf digitale Datenbestände und Infrastrukturen dient. Mobiles Bürgerbüro Örtlich flexible Einrichtung oder Vorrichtung, mit deren Hilfe Bürgerinnen und Bürgern die elektronische Abwicklung von Verwaltungsangelegenheiten in Wohnraumnähe durch kommunale Verwaltungsträger er-möglicht werden soll. Online-Antragstellung Möglichkeit der oder des Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens, Anträge elektronisch über das Internet bei der Behörde einzureichen. Querschnittskomponenten Komponenten der Informations- und Kommunikationstechnologie, die über ein bestimmtes Fachgebiet oder einen bestimmten Verwaltungsbereich hinaus, unabhängig von der fachlichen Zuständigkeit und der Ver-waltungsebene Bedeutung für eine größere Anzahl von Behörden oder Stellen der Verwaltung besitzen. Standards Alle technisch-organisatorischen oder rechtlichen Festlegungen, die verbindliche Vorgaben für die Entwick-lung und den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien beinhalten. 2 Auf weitergehende Begriffsbestimmung allgemein gebräuchlicher Begriffe wie „Digitale Verwaltung“ oder „Digitalisierung“ wurde verzichtet, da deren konkretisierende Interpretation nur im jeweiligen Sachkontext Sinn ergibt. Ebenso wurde von einer Bestim-mung gesetzlicher Rechtsbegriffe wie z. B. desjenigen der „Verwaltungsleistungen“ im Sinne des § 1 Absatz 1 OZG Abstand ge-nommen, da die Beurteilung der Notwendigkeit und Aufnahme von Legaldefinitionen Angelegenheit des jeweils zuständigen Ge-setzgebungsorgans ist. Dies gilt gleichermaßen für bereits vorhandene gesetzliche Begriffsbestimmungen. 5 1. Zielstellung und Rahmenbedingungen 1.1. Zielstellung und strategischer Kontext Mit der Erwartungshaltung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen und den zunehmenden gesetzlichen Verpflichtungen wächst der Druck auf alle Ebenen der Verwaltung zur Digitalisierung. Grundvoraussetzung ist die Digitalisierung der Verwaltung selbst. E-Government – also alle geschäftlichen Prozesse, die im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mit Hilfe der Informations- und Kommunikationstechniken (IT) über elektronische Medien abgewickelt werden2 – bildet dabei das Fundament und birgt große Chancen und Vorteile in sich. Denn die digitale Verwaltung ist eine Querschnittsaufgabe von zentraler Bedeutung für Strukturveränderungen und Modernisierungsbestrebungen im öffentlichen Bereich. Der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten und der Koalitionsvereinbarung 2019-2024 folgend soll die bestehende Digitalisierungsstrategie (https://digitalesbb. de/digitalstrategie/) um Teilstrategien für die wichtigsten digitalpolitischen Handlungsfelder ergänzt werden. Diese E-GovernmentStrategie des Landes Brandenburg deckt das Handlungsfeld Verwaltung ab. Sie bereitet damit das übergeordnete „Digitalprogramm 2025“ vor, das die Digitalisierungsstrategie des Landes von 2018 weiterentwickeln soll. Die E-Government-Strategie ist somit Bestandteil eines Gesamtkomplexes an digitalen Agenden, die sich in die Gesamtdigitalisierungsstrategie des Landes einfügen. 2 So die Legaldefinition in § 2 Nr. 1 BbgEGovG. 6 Der Schwerpunkt dieser E-GovernmentStrategie liegt damit auf dem Handlungsfeld „Digitale Verwaltung“. Das Fundament der strategischen Ausrichtung des E-Government in Brandenburg wurde mit dem Brandenburgischen E-Government-Gesetz gelegt. Diese Strategie gibt Auskunft über Ziele, Erfolgsfaktoren und Aufgabenstellungen des E-Government. Sie dient den Behörden und Einrichtungen der Landes- und Kommunalverwaltung als Grundlage und Orientierung bei der Ausrichtung ihrer Maßnahmen bei der Binnendigitalisierung. Um dies zu erreichen werden die wesentlichen Rahmenbedingungen und eine Reihe von Erfolgsfaktoren aufgezeigt, die als entscheidungsleitende Prinzipien für einen nachhaltigen digitalen Wandel herangezogen werden können. 1.2. Rechtlicher Rahmen3 Für eine Aufbruchsstimmung in den Verwaltungen Deutschlands hat das am 18. August 2017 in Kraft getretene Onlinezugangsgesetz (OZG) gesorgt. Das OZG verpflichtet alle staatlichen Ebenen sowie deren einzelne Verwaltungseinheiten und Untergliederungen, bis Ende des Jahres 2022 geeignete Verwaltungsleistungen für die Öffentlichkeit – vom Elterngeld online über die Hochschuleinschreibung bis hin zur Meldebestätigung – auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die Verwaltungsportale sind hierbei zu einem Portalverbund zusammen3 Aufgrund des erheblichen Umfangs des Themenfeldes werden an dieser Stelle nur die nur die wichtigsten rechtlichen Vorgaben dargestellt. zuführen. Zudem ist am 11. Dezember 2018 auf europäischer Ebene die Verordnung (EU) 2018/1724 zur Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors, die sog. Single-Digital-Gateway-Verordnung (SDG-VO) der EU in Kraft getreten. Diese sieht u. a. einen europäischen Portalverbund mit gestaffelten Inkrafttretensregelungen für Informationspflichten in den Mitgliedsstaaten bis Ende des Jahres 2020 bzw. 2022 genauso verpflichtend vor, wie die Digitalisierung zentraler Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2023. Über den Portalverbund auf nationaler und europäischer Ebene erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen die Möglichkeit, alle Verwaltungsleistungen elektronisch, barriere- und medienbruchfrei sowie orts- und zeitunabhängig beim jeweiligen Verwaltungsträger abzurufen. greifenden Zusammenarbeit und Koordinierung des E-Government und des Einsatzes der Informationstechnik (IT) in der Landesverwaltung Brandenburg. Zur Schaffung wesentlicher rechtlicher Rahmenbedingungen mit einheitlichen Regeln und Standards sowie zur Umsetzung der vorgenannten europäischen und bundesgesetzlichen Verpflichtungen wurde am 14. November 2018 das unter Federführung des MIK entwickelte Brandenburgische EGovernment-Gesetz (BbgEGovG) im Parlament verabschiedet, welches am 24. November 2018 in Kraft trat. Zudem kommt der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften eine besondere Bedeutung zu. Hervorzuheben ist an dieser Stelle die am 25. Mai 2016 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die am 25. Mai 2018 nach einer Übergangsphase von zwei Jahren wirksam geworden ist und den datenschutzrechtlichen Rahmen innerhalb der Europäischen Union bildet. Sie ist damit auch Grundlage und Maßstab für spezifische nationale Datenschutzbestimmungen im E-Government-Recht des Bundes wie § 8 OZG oder §§ 9b, 9c und 11 EGovG und im brandenburgischen Landesrecht wie § 6 Absatz 2 BbgEGovG oder die Regelungen der eID- und IT-Basiskomponentenverordnung (eIDITBV). Ergänzt wird das BbgEGovG um die Richtlinie für die Organisation des E-Government und des Einsatzes der Informationstechnik in der Landesverwaltung Brandenburg (E-Government- und IT-Organisationsrichtlinie). Gegenstand dieser Richtlinie sind Festlegungen zur Organisation, Planung, ressortüber- Ein zentraler Aspekt bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ist die Informationssicherheit. Die Informationssicherheitsleitlinie des Landes Brandenburg dient der Gewährleistung dieser Sicherheit in der Landesverwaltung und Justiz. Sie beschreibt den Aufbau und den Betrieb eines zentral koordinierten, ressortübergreifenden Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS), dessen Ziel es ist, durch eine ressortübergreifende Sicherheitskoordinierung und ressortübergreifende Regelwerke die Erfüllung der Sicherheitsziele der Landesverwaltung und Justiz zu gewährleisten. 7 2. Strategische Ziele Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen und die Verwaltung selbst sollen künftig Verwaltungsleistungen des Landes Brandenburg orts- und zeitunabhängig online von einer zentralen Stelle über beliebige Verwaltungsportale sicher abrufen können. Deren Bearbeitung innerhalb der und zwischen den Verwaltungen erfolgt ab 2024 weitgehend medienbruchfrei. Perspektivisch ist eine vollständige Medienbruchfreiheit herzustellen, soweit dies technisch und tatsächlich möglich und sinnvoll ist. Dieses Gesamtziel einer „Digitalen Verwaltung“ soll über folgende Teilziele erreicht werden: 2.1. Die Digitalisierung erfolgt zum Nutzen der Menschen ■ Alle Verwaltungsleistungen werden den Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen auf einfach handhabbare Weise über das Internet abrufbar zur Verfügung gestellt. Die Nutzerfreundlichkeit steht bei allen Verwaltungsleistungen stets im Fokus. ■ Es wird ein interdisziplinäres Arbeiten, eine agile Arbeitsweise, arbeitsteiliges Vorgehen und die konsequente Nutzerzentrierung zugrunde gelegt. ■ Die Prozesse für die Online-Angebote der Verwaltung werden nutzerfreundlich optimiert, automatisiert und soweit möglich und sinnvoll medienbruchfrei, damit sie Zeit- und Kostenvorteile für Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen und Verwaltung erbringen. ■ Soweit wie möglich wird dabei auf Antragserfordernisse zugunsten antragsloser Leistungen von Amts wegen verzichtet. ■ E-Government bewegt sich in einem für die Nutzerinnen und Nutzer nachvollziehbaren rechtlichen Rahmen. 8 2.2. Die Digitalisierung verbindet und stützt Regionalität 2.3. Die Digitalisierung ist vertrauenerweckend und einfach ■ Der Zugang zu Verwaltungsleistungen und -informationen wird ortsunabhängig online bereitgestellt. ■ Die direkte elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen und der Verwaltung findet in einer nachvollziehbar sicheren Umgebung statt. ■ Verwaltungsleistungen werden zentral angeboten und in dezentraler Zuständigkeit bearbeitet und entschieden. ■ Die Kommunen erbringen den größten Teil der Verwaltungsleistungen, die von Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen benötigt werden. Die Digitalisierung muss deshalb gemeinschaftlich zwischen Landes- und Kommunalverwaltung strukturiert bewältigt werden. ■ Das mobile Bürgerbüro kann als Alternative für den eigenen Internetzugang für die Nutzung vor Ort etabliert werden. ■ Neue Formen und Formate bei der Kommunikation sollten befördert werden. ■ Im Rahmen des E-Government werden auch regionalspezifische Anforderungen wie Verwaltungsdienstleistungen in der Minderheitensprache Niedersorbisch berücksichtigt. ■ Der elektronische Zugang ist barrierefrei und wird durch Online-Lernhilfen vereinfacht. ■ Die Bürgerinnen und Bürger hinterlegen einmal ihre Identität und können damit – je nach gewähltem Vertrauensschutzniveau – alle Verwaltungsleistungen der gewählten Vertrauensschutzklasse online in Anspruch nehmen. ■ Soweit möglich wird der Fokus verstärkt auf Open-Source-Anwendungen liegen. Die Möglichkeit den Code einer OpenSource-Anwendung einzusehen, trägt nicht nur zur Schaffung von Vertrauen bei, zudem können auch Sicherheitslücken im Code schneller gefunden und geschlossen werden. 9 3. Die Erfolgsfaktoren Anspruch der Landesverwaltung Brandenburgs muss zusätzlich zur Verpflichtung des OZG sein, dass die Arbeit innerhalb der Verwaltung und zwischen den Verwaltungen ebenfalls digital erfolgt und somit eine weitgehende Binnendigitalisierung sichergestellt werden kann. Eine „vernetzte Verwaltung“ ist indes nur ein Zwischenziel – denn auch vernetzte Silos bleiben Silos. Eine „Verwaltung als Netzwerk“ unter Wahrung des Ressortprinzips soll perspektivisch sicherstellen, dass es für Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen technisch unerheblich ist, wo oder wie sie sich an die Verwaltung wenden. Erst die Digitalisierung des Verhältnisses zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen und der Verwaltung auf der einen und binnendigitalisierter Verwaltung auf der anderen Seite schafft eine „Digitale Verwaltung“ in Brandenburg. Dies kann mit folgenden gemeinsamen Prinzipien gelingen, die als Erfolgsfaktoren zu verstehen sind: 3.1. Zentrale rechtliche und technische Standards forcieren die Digitalisierung Die rechtlichen Rahmenbedingungen für EGovernment und IT für das Land Brandenburg werden kontinuierlich den gesetzlichen Anforderungen und Entwicklungen entsprechend angepasst. Der Einsatz und die Weiterentwicklung gesetzlich vorgegebener ITBasiskomponenten für Land und Kommunen sowie weiterer IT-Standards zur effizienten Digitalisierung aller (geeigneter) Fachverfahren wird vorangetrieben. Das Land strebt an, die Harmonisierung der IT-Infrastrukturen des Landes und der Kommunen weiter voranzutreiben. § 14 Absatz 2 BbgEGovG sieht hierfür eine kostenfreie Bereitstellung durch das Land und Mitnutzungsmöglichkeit der IT-Basiskomponenten des Landes nach § 11 Absatz 1 BbgEGovG durch die Kommunen des Landes vor, die im Rahmen angemessener Zeiträume sukzes- Effizienz & Effektivität Binnendigitalisierung Fachverantwortung Strukturierte Daten Kulturwandel Standards Zusammenarbeit Sicherheit und Einfachheit 10 sive umzusetzen ist. Hierfür muss auf Landesseite u. a. das Kommunale Anwendungszentrum (KAZ) des Brandenburgischen IT-Dienstleisters zu einem leistungsfähigen Servicepartner für die kommunale Ebene ausgebaut werden. Erste Schritte wurden mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts für den Ausbau des KAZ unternommen, dessen personelle, finanzielle und organisatorische Voraussetzungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zügig zu umzusetzen sind. Mit dem teilweise bereits realisierten Ebenen übergreifenden Einsatz der IT-Basiskomponenten des Landes für Land und Kommunen, wie dem gemeinsam genutzten Landesverwaltungsnetz, werden nicht nur Harmonisierungsziele u.a. als unverzichtbare Grundlage für die Erfüllung der Anforderungen des OZG erfolgreich umgesetzt, sondern auch nachhaltige Kostensynergien in Form einer insgesamt wirtschaftlichen und technischen Betriebsführung im Land erzielt. Für die informationstechnische Zusammenarbeit von Land und Kommunen kommt dem IT-Rat besondere Bedeutung zu, der beispielsweise nach § 15 Absatz 2 Nr. 6 BbgEGovG zu IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards für die Ebenen übergreifende Kommunikation beteiligt werden kann. Die gem. § 18 BbgEGovG bis zum 24. November 2023 dem Landtag Brandenburg vorzulegende Evaluierung des BbgEGovG durch die Landesregierung soll weitergehende Perspektiven für sinnvolle Harmonisie- rungsmaßnahmen aufzeigen. Mit § 11 Absatz 2 Sätze 2 und 3 BbgEGovG besteht bereits heute eine gesetzliche Grundlage, nach der zusätzliche IT-Basiskomponenten des Landes durch Verordnung festgelegt werden können oder – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – durch Verordnung eingerichtet werden sollen. Als Querschnittskomponente für die Ressorts und die unmittelbare Landesverwaltung wird überdies ein modulares Standardsystem zur E-Aktenführung mit Vorgangsbearbeitung und zur E-Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen zur Verfügung gestellt, dass über Standardschnittstellen verfügt. Ein Teil der Informationsinfrastruktur für digitale Anwendungen sind zuverlässige Geodaten der Geodateninfrastruktur Brandenburg (GDI-BB). Aus der Vernetzung raumbezogener Positionsdaten können spezielle Karten, grafische Darstellungen und Dienstleistungen entwickelt werden. Die Landesregierung sieht weiterhin großes Automatisierungspotenzial und unterstützt darauf ausgerichtete Vorhaben und Maßnahmen. 3.2. Die zentrale Effizienz dient der regionalen Effektivität Den größten Teil der Verwaltungsleistungen, die Bürgerinnen, Bürger sowie Organisationen benötigen, erbringen die Kommunen regional. Zukünftig soll es für die Bürgerinnen und 11 Bürger sowie Organisationen technisch irrelevant sein, wer die Leistung erbringt. Entscheidend wird sein, dass die Leistung mit möglichst geringen Hürden und einfachen Methoden zügig und sicher erbracht wird. Das gelingt, wenn Kommunen und Landesverwaltung prozess- und datenorientiert zusammenarbeiten. Dazu sind gemeinsame Strategien und Werkzeuge zu entwickeln. Eines der zentralen Werkzeuge bildet der Bürger- und Unternehmensservice für Brandenburg (BUS-BB). Für dessen Aufbau ist Brandenburg der Länderkooperation „Linie6Plus“ beigetreten. Das zentrale elektronische Redaktionssystem für Verwaltungsleistungen „BUS-BB“ bietet den Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen Informationen zur Erledigung von Verwaltungsleistungen. Die dafür erforderliche fachliche Redaktion wird nach bundesweit einheitlichen Standards durch Redaktionen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene getragen. Der BUS-BB ist somit die zentrale Wissensbasis über Verwaltungsleistungen und orientiert sich dabei vorrangig an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen. Diese Zielgruppen erwarten, dass sie auf direktem und einfachem Wege Hilfestellungen für ihre jeweiligen Anliegen erhalten. 3.3. Transaktionsfähigkeit mit strukturierten Daten Der digitale Wandel ist kein Selbstzweck. Er soll Chancen und Potenziale auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen, aber auch auf Seiten der Verwaltung entfalten. Spürbare Effizienzgewinne lassen sich durch die Automatisierung von geeigneten Prozessen erzielen, beispielsweise durch die Verarbeitung strukturierter und untereinander kompatibler Daten, die einen höheren Automatisierungsgrad und eine schnellere Prozessbearbeitung als die Arbeit mit unstrukturierten Daten zulassen. Vor diesem 12 Hintergrund gilt der Grundsatz „Formular vor Freitext“, so dass die Verwaltungsarbeit perspektivisch so weit wie möglich und rechtlich zulässig auf der Basis von strukturierten Daten erfolgt und so Transaktionsfähigkeit hergestellt wird. Voraussetzung für die Transaktionsfähigkeit ist eine weitere Etablierung von Standards bei den Datenaustauschformaten sowie die Schaffung von offenen Schnittstellen zwischen den genutzten IT-Systemen. 3.4. Die Digitalisierungsverantwortung folgt der Fachverantwortung Weil sich die Verwaltungsdigitalisierung an den Verwaltungsprozessen der zu erledigenden Fachaufgabe orientieren muss, muss die Digitalisierungsverantwortung – genau wie die Fachverfahrensverantwortung im Sinne der Verantwortlichkeit für die rechtliche und organisatorische Ausgestaltung einzelner Fachverfahren – beim jeweiligen Fachverantwortlichen verbleiben. Der erste Schritt jeder Digitalisierung ist eine vorherige Geschäftsprozessanalyse, siehe auch § 8 BbgEGovG. Wie kann dieser Fachprozess digital besser, schneller beziehungsweise einfacher und sicherer gestaltet werden? Diese Frage kann nur diejenige Behörde oder Stelle hinreichend beantworten, die den bisherigen analogen Verwaltungsprozess kennt und fachverantwortlich wahrnimmt. Da perspektivisch alle Prozesse digitalisiert werden müssen, müssen alle Fachbereiche in die Lage versetzt werden, diesen Teil der Digitalisierungsverantwortung zusammen mit den zentralen Steuerungsinstanzen wahrzunehmen – das erfordert den Aufbau grundlegender digitaler Kompetenzen in allen Fachbereichen. Die Fachverantwortung ergibt sich aus der unmittelbaren Zuständigkeit eines Fachbereiches, aus einer übergeordneten politischen Verantwortung (z. B. im Bereich der Rechtsetzung) oder aus der mittelbaren Zuständigkeit aufgrund einer Fach- oder Rechtsaufsichtsfunktion über einen Fachbereich und ist damit final in dem jeweiligen Landesressort zu verorten. 3.5. Die Binnendigitalisierung als Schlüssel für Effizienz und Wirtschaftlichkeit Die Zielrichtung des OZG und die der Binnendigitalisierung sind unterschiedlich: Während das OZG letztlich nur auf „die letzte Meile“ zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen fokussiert, betrifft die Binnendigitalisierung im Kern die verwaltungsinternen Strukturen und Prozesse. Hier gibt es strategisch kein Prioritätsverhältnis – beide Ziele müssen gleichermaßen ins Auge gefasst werden. Ziel ist es, Verwaltungsleistungen sicher und soweit möglich und sinnvoll medienbruchfrei zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft zunächst den Zugang zu Verwaltungsleistungen. Aber erst wenn auch eine medienbruchfreie elektronische Zusammenarbeit innerhalb und zwischen Verwaltungen sichergestellt wird, kann die berechtigte Erwartungshaltung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen auf schnellere Bearbeitungs-/Auskunftszeiten erfüllt werden. Dies gelingt durch die vollständige digitale Abbildung vorher optimierter Prozesse vom Antragseingang über die Vorgangsbearbeitung einschließlich der Einholung von Stellungnahmen und Mitzeichnungen und der Veraktung bis hin zur Aussonderung und Archivierung im Brandenburgischen Landeshauptarchiv. Von daher bedarf es einer Flankierung der vorhandenen Fachverfahren und der vorhandenen und geplanten zentralen Basiskomponenten durch eine subsidiäre modulare Querschnittskomponente, die immer dann greift, wenn das Fachverfahren trotz hohem Automatisierungsgrad aus technischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht den vollständigen Prozess abbildet oder gar kein Fachverfahren vorhanden ist. Diese Querschnittskomponente, die über die üblichen Standardschnittstellen angebunden werden kann, soll durch die Module E-Aktenführung und E-Vorgangsbearbeitung als subsidiäre Verfahren sichergestellt werden. Bis November 2024 ist entsprechend dem BbgEGovG der Austausch von digitalen Dokumenten inklusive Metadaten zwischen den Verwaltungen vorgesehen. Als zweiter Schritt ist ein Datenaustausch über Schnittstellen zwischen Fachverfahren anzustreben. Um eine medienbruchfreie Bearbeitung innerhalb und zwischen den Verwaltungen zu erleichtern ist prinzipiell eine Homogenität der eingesetzten Systeme anzustreben, wobei die Kompatibilität im Vordergrund steht: Auch der Einsatz unterschiedlicher Systeme ist denkbar, solange dies wirtschaftlich darstellbar ist, kompatible Schnittstellen vorhanden sind und sonstige erforderliche Harmonisierungsmaßnahmen ergriffen werden. 3.6. Sicherheit und Einfachheit als Gradmesser für die Qualität der Digitalisierung Die Digitalisierung birgt neben Chancen auch Risiken. Informationssicherheit und Datenschutz müssen integrale Bestandteile von Planung, Konzeption und Betrieb von Geschäftsprozessen sein, damit Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen den elektronischen Verfahren vertrauen können. Gleichzeitig sollen digitalisierte Zugänge für alle Beteiligten möglichst effizient und nutzungsfreundlich gestaltet sein. Diese Spannungsfelder gilt es in ein von allen ak13 zeptiertes Gleichgewicht zu bringen. Informationssicherheit ist eine Voraussetzung einer erfolgreichen nachhaltigen Digitalisierung. Erste wichtige Schritte werden mit dem Landesserviceportal und den Servicekonten erfolgen, um den Zugang einfacher und nutzungsfreundlicher zu gestalten. Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen sollen hierbei die Möglichkeit haben, künftig einmal ihre jeweilige Identität zu hinterlegen und dann auf dieser Grundlage die nach dem OZG digital bereit gestellten Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen zu können. In Umsetzungsszenarien sind Priorisierungen stets vorteilhaft und im Vorfeld Pilotierungen mit Modellbehörden bzw. Kommunen ein anerkanntes Mittel. Hier können Umsetzbarkeit und Nutzungsfreundlichkeit erprobt werden. 3.7. Kulturwandel in der Landesverwaltung Die Digitalisierung der Verwaltung darf nicht losgelöst von den Menschen in der Verwaltung betrachtet werden. Die Wahrnehmung von Digitalisierungsverantwortung setzt voraus, dass die Beschäftigten auch in die Lage versetzt werden, diese auszuüben. Das beginnt bei der Ausbildung von Beschäftigten der Verwaltung und beinhaltet auch die Weiterbildung des vorhandenen Personals. Die Bildungsträger der Landesverwaltung bieten bereits umfangreiche Fortbildungsangebote im Bereich der Informationstechnik, aber auch zum Führen und Arbeiten in der digitalen Welt und zu agilen Methoden an. Der Aus- und Aufbau der erforderlichen digitalen sowie Vernetzungs- und Steuerungskompetenzen bedarf konkreter Maßnahmenpläne, welche sowohl auf die neu hinzukommenden Anforderungen als auch auf die Arbeitsrealität der Beschäftigten Rücksicht nehmen. Die Frage der Qualifizierung des digitalisier14 ten öffentlichen Sektors beschäftigt auch den IT-Planungsrat. Mit dem Forschungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsprojekt „Qualifica Digitalis“ sollen konkrete Qualifizierungsstrategien für die Aus-, Fort- und Weiterbildung (in Form von Vorschlägen für die Neugestaltung von Ausbildungsordnungen, Fortbildungskonzepten, Curricula und Studienmodulen), Handlungsempfehlungen für die Personalentwicklung und Vorschläge für erforderliche bzw. anzustrebende Rechtsanpassungen entwickelt werden. Die Projektergebnisse werden perspektivisch auch für Brandenburg nutzbar zu machen sein. Ebenso bedeutsam ist die Akzeptanz der Beschäftigten in den Verwaltungen, die die Digitalisierungsprojekte vorantreiben sollen. Dafür bedarf es eines Kulturwandels auf allen Ebenen, denn Akzeptanz braucht Vorbilder. Für den Kulturwandel in der digitalen Verwaltung braucht es bekanntlich auch eine Veränderung der Führungskultur, neue Organisationsprozesse, auch Fortbildungen und Mitarbeiterentwicklung, kurz: eine Veränderung in den Köpfen. Dafür bedarf es aber auch größerer Transparenz und Kommunikation, um die Beschäftigten der einzelnen Verwaltungen bei dem Thema Digitalisierung mitzunehmen, ihre Wünsche und Vorbehalte aufzugreifen und in den Transformationsprozess einfließen zu lassen. Hinweise, Kritik und ein konstruktives Feedback gehören zu einem erfolgreichen Transformationsprozess dazu. Die Nutzerperspektive muss stärker in die Prozesse einbezogen werden, beispielsweise durch „Nutzer-/Mitarbeiterbeiräte“. Die Digitalisierung bedeutet Veränderung für alle Beteiligten. Daher ist es erforderlich, dass der Veränderungsprozess für die Beschäftigten entsprechend begleitet wird (Change-Management-Prozess). Dies umfasst drei Phasen: Planung, Umsetzung und Reflektion. Hierbei zu beachten sind unter anderem sowohl die Feststellung der jeweiligen Notwendigkeit der Veränderung, die gemeinsame Klärung der Zielvorstellungen, die Planung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen und im Rahmen einer späteren Evaluation die Pflege und Weiterentwicklung des Erreichten. Der Grundsatz der Transparenz ist durchgehend zu wahren. 3.8. Strukturierte Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen Das Land und seine Kommunen können die erheblichen fachlichen und finanziellen Anforderungen des E-Government in den kommenden Jahren nur gemeinschaftlich bewältigen. Für den Bereich der gesetzlichen Aufgaben nach dem OZG und dem BbgEGovG sind strukturierte Umsetzungspläne und Projektszenarien erforderlich, wie insbesondere der Transfer von OZG-Verfahren anderer Länder, die im IT-Planungsrat für Bund, Länder und Kommunen zur Nachnutzung insbesondere nach dem Einer-für-Alle-Prinzip bereitgestellt werden, in die Kommunen des Landes Brandenburg erfolgen kann. Für die Verknüpfung von IT-Basiskomponenten des Landes mit bereits vorhandenen IT-Systemen und Fachverfahren der Kommunen bedarf es ganzheitlicher Lösungen, für die der in der Umsetzung befindliche elektronische Online-Dienst Aufenthaltstitel im Rahmen des Themenfeldes Ein-/Auswanderung als Musterbeispiel herangezogen werden kann. Der IT-Rat ist die mit dem BbgEGovG neu geschaffene, gemeinsame Struktur von Land und kommunaler Familie, in dem die Überlegungen zur gemeinsamen Zusammenarbeit der kommunalen Seite wie der Landesseite gemeinsam weiterentwickelt werden können. 15 4. Steuerung des E-Government Die zentrale Steuerung des E-Government und IT-Einsatzes in der Landesverwaltung obliegt gemäß § 13 Absatz 1 Satz 2 BbgEGovG der oder dem IT-Beauftragten der Landesregierung. 4.1. Schaffung einheitlicher rechtlicher Grundlagen Mit dem am 24. November 2018 in Kraft getretenen Brandenburgischen E-GovernmentGesetz wird ein einheitlicher und verlässlicher Rechtsrahmen vorgegeben, welcher der Verwaltung verbindliche Vorgaben setzt und zugleich angemessene Umsetzungsspielräume belässt. Damit sollen die Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten nach einheitlichen Regeln genutzt werden. Die rechtlichen Grundlagen sind regelmäßig im Kontext europa-, bundes- und landesweiter Entwicklungen im Bereich E-Government zu prüfen und weiterzuentwickeln. Rechtliche Hürden der Digitalisierung sind zu beseitigen bzw. gar nicht erst aufzubauen. So sollten Vorschriften so ausgestaltet werden, dass die damit einhergehenden Verwaltungsprozesse auch digital realisiert werden können. Um dies zu erreichen, werden die Anlage 9 (Richtlinien zur Zentralen Normprüfung) sowie der zugehörige Normprüfbogen (Anlage 9a) der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg (GGO) um entsprechende Prüffragen ergänzt. 16 4.2. Ausbau des ZIT-BB zu einem Kompetenzzentrum für Land und Kommunen Um eine effektive Digitalisierung und elektronische Abwicklung von Verwaltungsleistungen auf allen Ebenen zu erreichen, bedarf es einer operativen Koordinierung bei der Umsetzung von E-Government und des OZG. Dafür braucht es einen gemeinsamen Ansprechpartner, der die notwendige fachliche, organisatorische und technische Unterstützung gewährleisten kann. Um dies zu erreichen, soll der zentrale IT-Dienstleister des Landes (ZIT-BB) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel verstärkt und in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden sukzessive zu einem Kompetenzzentrum für Land und Kommunen ausgebaut, ohne dabei in die kommunale Selbstverwaltung einzugreifen. Die haushalterische Grundlage ist sowohl beim Land als auch bei den Kommunen eigenständig zu schaffen. Dabei sollen perspektivisch auch innovative Aspekte eine stärkere Rolle spielen, um etwa mit agilen Methoden schneller und flexibler auf neue Anforderungen reagieren zu können. Bei der Abstimmung des Landes mit der gemeindlichen Ebene kann zudem an vorhandene Strukturen des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg (DIKOM) angeknüpft werden. Dadurch lassen sich der fachliche Dialog und die Entwicklung gemeinsamer Herangehensweisen zusätzlich verbessern. 4.3. Zentrale Bereitstellung der IT-Basiskomponenten Das Land stellt IT-Basiskomponenten4 mit Standardschnittstellen für die Landesverwaltung und die Kommunen über den Brandenburgischen IT-Dienstleister zentral so bereit, dass damit die Erfüllung der mit dieser Strategie verbundenen Zielsetzungen unterstützt werden kann5. Die aktuellen Sachstände sowie Verfügbarkeiten der einzelnen Basiskomponenten können unter https://ozg.brandenburg.de/ozg/ de/bausteine/it-basiskomponenten/ abgerufen werden. 4.3.1. Landesverwaltungsnetz Das Landesverwaltungsnetz (LVN) bildet die Kommunikationsinfrastruktur des Landes. Alle Landesbehörden, die Polizei, die Steuerbehörden, die Justiz und alle brandenburgischen Kommunen sind hier angeschlossen. Es wirkt wie ein vom Internet unabhängiges sicheres Intranet, auf dem die gesamte Sprach- und Datenkommunikation des Landes durchgeführt wird. 4 IT-Basiskomponenten sind in § 2 Nr. 9 BbgEGovG definiert als alle für E-Government verwaltungs- und verfahrensübergreifend sowie fachunabhängig benötigten informations-technischen Systeme, Dienste und Infrastrukturen. 5 Auf die Einschränkung des § 11 Absatz 1 Satz 4 BbgEGovG, wonach IT-Basiskomponenten nicht genutzt werden müssen, soweit das Land Brandenburg im Rahmen der Zusammenarbeit mehrerer Länder oder der Länder und des Bundes gemeinschaftlich im E-Justice-Rat abgestimmte und finanzierte IT-Basiskomponenten einsetzt, die den IT-Basiskomponenten des Landes nach Satz 3 vergleichbare technische Funktionalitäten beinhalten, wird hingewiesen. 4.3.2. Elektronische Vergabeplattform Die Elektronische Vergabeplattform (VMP) dient der einheitlichen Abwicklung von Vergaben für alle öffentlichen Auftraggeber des Landes Brandenburg einschließlich der Kommunen und ist der Standard für die elektronische Vergabe (E-Vergabe). Die VMP ist bereits seit dem 01.01.2008 online, wird stetig erweitert und verbessert und ist in der heutigen Ausbaustufe für alle Vergabearten nutzbar. 4.3.3. Virtuelle Poststelle Die Virtuelle Poststelle (VPS) ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen die sichere und vertrauliche Kommunikation mit der Verwaltung. Ein wesentliches Merkmal der umgangssprachlich als „Virtuelle Poststelle“ bezeichneten Komponente ist die „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ der übertragenen Daten und Informationen. Eine Säule stellen die bundesweit einheitlich zum Einsatz kommenden Infrastrukturen auf Basis des Standards OSCI (Online-ServicesComputer-Interface) dar. Auf deren Basis erfolgt der abgestimmte Nachrichtenverkehr im Bereich der allgemeinen Verwaltung sowie der Justiz. Eine weitere Säule bildet die Kommunikation mittels verschlüsselter E-Mail (S/ MIME). Hierfür steht ein SecureMail Gateway zur Verfügung. 4.3.4. Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis Das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) ist ein zentrales Verzeichnis mit technischen Verbindungsparametern für die 17 verwaltungsübergreifende, sichere Kommunikation für Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen. Es bildet die Basis für den Datenaustausch verschiedener Fachverfahren im deutschen Verwaltungsraum (z.B. Meldewesen, Pass- und Ausweiswesen, Personenstandswesen und Ausländerwesen). 4.3.5. Multikanal-Nachrichtensammelund -protokollierungsdienst Der Multikanal-Nachrichtensammel- und -protokollierungsdienst verarbeitet die über verschiedene Wege ein- und ausgehenden elektronischen Nachrichten der Landesverwaltung und kann eine zentrale Ver- und Entschlüsselung sowie Signierung und Verifikation der elektronischen Nachrichten und Inhalte vornehmen. Die technische Realisierung erfolgt über ein Produkt des IT-Planungsrats, den Governikus MultiMessenger (GMM). 4.3.6. Elektronisches Identitätsmanagement (eID) Mittels eID-Funktion (eID = electronic Identity) können sich Bürgerinnen und Bürger bei der Online-Beantragung von Verwaltungsleistungen sicher und eindeutig identifizieren. In § 3 Absatz 3 Satz 1 BbgE-GovG sind als E-Ident-Nachweis der PA, die eID-Karte und die elektronischen Aufenthaltstitel vorgesehenen. Diese werden von der Basiskomponente des eID-Managements nach § 11 Absatz 1 Satz 3 Nr. 6 BbgEGovG umfasst. 4.3.7. Elektronische Bezahlplattform Über die Elektronische Bezahlplattform (ePayBL) können Gebühren- oder Entgeltforderungen gegenüber Behörden beglichen werden. 4.3.8. Zentraler Zugang für die Nutzung von De-Mail-Diensten Durch die zentrale Bereitstellung von DeMail-Diensten sollen die Behörden des Lan18 des in die Lage versetzt werden, De-Mail als sicheres Verfahren für die Eröffnung des elektronischen Zugangs anbieten zu können. 4.3.9. Landesserviceportal und Servicekonto 4.3.9.1. Landesserviceportal Das Landesserviceportal (LSP) ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen einen zentralen Zugang zu Informationen und Online-Leistungen der Landes- und Kommunalverwaltungen. Durch die Integration des Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg (BUS-BB) bietet das Portal Informationen zu den Dienstleistungen und Zuständigkeiten der Verwaltung. Es soll in mehreren Ausbaustufen weiterentwickelt werden, um die Nutzererfahrung zu verbessern und den rechtlichen Anforderungen von OZG und Single Digital Gateway-Verordnung zu genügen. 4.3.9.2. Servicekonto Brandenburg Das Servicekonto (gemäß OZG auch „Nutzerkonto“) ist eine zentrale Komponente, mit der sich Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen bei der Online-Beantragung von Verwaltungsleistungen identifizieren und authentifizieren können. 4.3.9.3. Langzeitspeichersystem Das Langzeitspeichersystem dient der wirtschaftlichen, auf Dauer ausgerichteten Aufbewahrung und Archivierung elektronischer Daten der Verwaltung nach Ablauf bestimmter Fristen und baut auf (fast) alle anderen Basiskomponenten auf Grund der erforderlichen Nutzungsnotwendigkeiten auf. 4.4. Umsetzung des OZG Die Umsetzung des OZG mit dem Ziel, alle Verwaltungsleistungen auch elektronisch über die Verwaltungsportale des Bundes und der Länder anzubieten, ist eine wichtige und dringliche wie auch enorme und herausfor- dernde Aufgabe für Bund, Länder und Kommunen. 4.5. Geodaten als integraler Bestandteil des E-Government Sie ist seit Anbeginn auf einen arbeitsteiligen Prozess zwischen Bund, Ländern und Kommunen ausgerichtet. Die enge Einbindung und Unterstützung der Kommunen ist dabei unabdingbar, da diese als Vollzugsbehörden die Hauptlast der Digitalisierung tragen. Geodaten haben ein breites Anwendungsspektrum. Es ist daher unverzichtbar, sie in die Verwaltungsprozesse der Landesverwaltung (Strukturatlas, Flächenmanagementsysteme, Erneuerung der Kommunikations- und Einsatzleitsysteme der BOS-Leitstellen etc.) zum weiteren Ausbau des E-Government im Land als Teil der digitalen Infrastruktur vorzugsweise über bereits bewährte und standardisierte (ISO-)Datenschnittstellen einzubeziehen. Die konsequente, bundesweit angelegte Arbeitsteilung erfolgt insbesondere nach dem Modell „Einer für Alle/Einer für Viele“ (EfA-Prinzip). So wird sichergestellt, dass die an einer Stelle entwickelten und betriebenen Online-Dienste von allen Ländern und Kommunen kostengünstig genutzt werden können. Mehrfach- und Eigenentwicklungen, die einer Zersplitterung der bundesweiten ITLandschaft Vorschub leisten, werden durch die konsequente Anwendung dieses Prinzips vermieden. Weitere Umsetzungsmodelle sind die „länderübergreifende Entwicklung nachnutzbarer und dezentral betriebener Softwarelösungen“ sowie „FIM-basierte Eigenentwicklungen“. Im Land Brandenburg steuert und koordiniert die oder der IT-Beauftragte die Umsetzung des OZG. Hierfür legt die Landesregierung einheitliche Rahmenbedingungen für alle Ministerien verbindlich fest. Zu den Rahmenbedingungen sollen gehören: ■ die Nutzung der im Rahmen der Bund-Länder-Zusammenarbeit im IT-Planungsrat von den OZG-Themenfeld-Federführern bereitgestellten Onlinelösungen für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Land Brandenburg (EfA-Prinzip), sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll erscheint; ■ die Nutzung eines zentral bereitgestellten OZG-Monitoring- und Projektmanagementtools. Am 15. Mai 2007 ist die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft („INSPIRE-Richtlinie“) in Kraft getreten. Ziel ist es, raumbezogene Daten (Geodaten) zu bestimmten Datenthemen bis 2021 grenzüberschreitend interoperabel über Geodatendienste bereitzustellen. Die Richtlinie zählt zu den Maßnahmen der EU, die Transparenz zu Informationen der öffentlichen Verwaltungen und deren Teilhabe schaffen sollen. Das Gesetz über die Geodateninfrastruktur im Land Brandenburg (Brandenburgisches Geodateninfrastrukturgesetz – BbgGDIG) ist die Umsetzung der INSPIRERichtlinie im Land Brandenburg in nationales Recht. Dadurch werden bereits jetzt viele Geodaten, die im Zuge des E-Government benötigt werden, in einem standardisierten Format erzeugt, verarbeitet, bereitgestellt und genutzt (z. B. Gewässerkarten, Gebäudeverwaltung, Kampfmittelbeseitigung, Bürgerinformation, Gesundheitswesen). Die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) unterstützt durch eine weitere erforderliche Bündelung von technischen, administrativen und sonstigen Leistungen beim Aufbau und der Wahrnehmung zentraler und ressortübergreifender 19 GIS-Aufgaben (Geografisches Informationssystem). Eine wichtige Ergänzung stellen die kommunalen Geoportale dar, die wertvolle Geobasisdaten sowie Geofachdaten für Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen aufbereitet haben und zur Nachnutzung bereitstellen. 4.5.1. Steuerung der Fortentwicklung der Geodateninfrastruktur Brandenburg Der Interministerielle Ausschuss für das Geoinformationswesen im Land Brandenburg (IMAGI Bbg) unter Leitung des MIK ist das maßgebliche Steuerungsgremium für den Ausbau und die Fortentwicklung der GDI-BB. Alle Ressorts und die kommunalen Spitzenverbände sind hier vertreten. Das Gremium sichert die ressortübergreifende Kommunikation und dient deshalb auch der strukturierten Meinungsbildung in Angelegenheiten der GDI-BB und GDI-DE. Damit verbunden nimmt das MIK die Vertretung des Landes im Lenkungsgremium Geodateninfrastruktur Deutschland (LG GDI-DE) wahr. Der weitere Ausbau der Geodateninfrastruktur soll insbesondere über den Aktionsplan „Geodateninfrastruktur Brandenburg“ (Aktionsplan GDI-BB) unterstützt werden. Dieser berücksichtigt auch die Zielstellungen der vom LG GDI-DE aufgestellten Nationalen Geoinformations-Strategie (NGIS), die bundesweit die Entwicklung einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Geoinformationspolitik zum Ziel hat. Die ressortübergreifende Kontaktstelle GDIDE des Landes Brandenburg in der LGB hat die mit dem BbgGDIG übertragene Aufgabe, als Kommunikationsstelle den Austausch zwischen den im Land tätigen geodatenhaltenden Stellen und der GDI-DE zu gewährleisten. Sie steht den Ressorts im Land unterstützend zur Seite. 20 4.5.2. Geobasisdaten Gemäß § 5 Absatz 2 BbgGDIG sind die Geobasisdaten die fachneutralen Kernkomponenten der Geodateninfrastruktur Brandenburg. Die Geofachdaten der öffentlichen Stellen sind auf der Grundlage der Geobasisdaten zu erfassen und zu führen. Am 19. Juni 2019 hat der Brandenburger Landtag die Änderungen des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes (BbgVermG) beschlossen, so dass seit dem 15. Januar 2020 alle digitalen Geobasisdaten nach Open-Data-Grundsätzen kostenfrei, standardisiert, maschinenlesbar und gemeinsam mit ihren Metadaten zur Verfügung stehen. 4.5.3. Geo-Basiskomponenten Das Land schafft durch das MIK die Voraussetzungen für die Bereitstellung folgender zentraler Geo-Basiskomponenten mit Standardschnittstellen für die Landesverwaltung und die Kommunen. Die Bereitstellung und kontinuierliche Weiterentwicklung erfolgt durch die LGB: 4.5.3.1. Geoportal und weitere zentrale technische Komponenten der GDI-BB Gemäß § 9 Absatz 3 BbgGDIG ist im Geschäftsbereich der für Inneres zuständigen obersten Landesbehörde ein Geoportal für den Zugang zur Geodateninfrastruktur (GDI) eingerichtet worden. Es ist für die Nutzung der Geodateninfrastruktur die zentrale Kommunikations-, Transaktions- und Interaktionsplattform für die übergreifende Erschließung und Integration verteilter Geodaten in eigene Verwaltungsaufgaben. Die Bereitstellung der weiteren zentralen technischen Komponenten der GDI-BB (Sammlungs- und Bereitstellungskomponente für Metadaten – Metadaten-Katalogdienst CSW-GDI-BB, Erfassungs- und Prüfkomponente für Metadaten – Pro-MIS-Online) ist von grundlegender Bedeutung als Teil des angestrebten Portalverbundes. 4.5.3.2. Brandenburg-Viewer als Schnittstelle zur Landkartennutzung in Landesportalen Die Kartenanwendungsschnittstelle ermöglicht jeder Verwaltung die amtlichen Karten und Luftbilder sowie eigene Geoinformationen an jeder Stelle ihres Internetangebotes nutzerspezifisch zu präsentieren. Im Landesportal mit Servicekonten ist jede Verwaltung somit bei der Vervollständigung ihrer E-Government-Angebote angehalten, Kartenanwendungen auf dieser Grundlage zu integrieren. 4.5.3.3. Geobroker (Geodatendownload) Das zentrale Geoinformationsvertriebssystem (Geobroker) ermöglicht jeder Verwaltung den Zugang zu Geobasisdaten der Vermessungsverwaltung und ausgewählten Geofachdaten der Ressorts. Die Nutzer haben mit dem zentralen Geoinformationsvertriebssystem die Möglichkeit, sich die Geodaten mit Hilfe spezieller Geodatenverarbeitungswerkzeuge nach eigenen Ansprüchen zu kombinieren und auszuwerten. 4.5.3.4. Georeferenzierungsdienst Der Aufbau und die Bereitstellung eines landesweiten Georeferenzierungsdienstes unterstützt die Aufgabenerledigung der E-Government-Vorhaben in Brandenburg. Durch den landesweiten und zentral bereitgestellten Geokodierungsdienst werden elektronische Register mit einem Bezug zu Flurstücken direkt georeferenziert. Die Verpflichtung zur einheitlichen Geokodierung von elektronischen Registern unter Nutzung des Georeferenzierungsdienstes ergibt sich aus § 9 BbgEGovG. 4.5.3.5. GIS-Plattform Die LGB baut beim ZIT-BB eine GIS-Plattform für die Landesverwaltung auf, mit der Geodaten auf einer gemeinsamen technologischen Basis verwaltet, verarbeitet, einheitlich bereitgestellt und untereinander ausge- tauscht werden können. Die Dienstleistung ist für die unmittelbare Landesverwaltung auf der Grundlage von Servicevereinbarungen nutzbar. 4.5.3.6. GIS-Lizenzmanagement Das mit den Ressort Information Officer (RIO) abgestimmte gemeinsame GIS-Lizenzmanagement wird von der LGB technisch beim ZIT-BB weiter ausgebaut und es wird ein Landeslizenzvertrag abgeschlossen, der einen bedarfsgerechten, flexiblen und wirtschaftlichen GIS-Softwareeinsatz in der Landesverwaltung absichert. Die Nutzung erfolgt auf der Grundlage von Servicevereinbarungen mit den Ressorts. 4.6. Bereitstellung der E-Akte als Querschnittskomponente (EL.DOK BB) Gemäß Kabinettbeschluss 734/08 wurde bereits die Einführung eines landeseinheitlichen Systems zur E-Aktenhaltung sowie EVorgangsbearbeitung (EL.DOK BB) und als ressortübergreifend genutztes Kabinettinformationssystem (EL.KIS) – nachfolgend E-Akte – für die Ressortebene grundsätzlich vorgesehen. Flankiert wird dieses Ziel durch § 7 BbgEGovG, in dem die E-Aktenführung verbindlich für die gesamte Landesverwaltung vorgesehen ist. Die Bereitstellung für die unmittelbare Landesverwaltung erfolgt zentral finanziert. Die Einbindung der Ressorts erfolgt über Abstimmungen eines angepassten Landesreferenzmodells in der sogenannten EL.DOK-Anwenderkonferenz (AWK). Über diese erfolgt ebenfalls die Bereitstellung relevanter Informationen zum E-Aktensystem und seiner Varianten sowie zur Bestimmung der Funktionsweise des Systems. Unabhängig von der Inkrafttretensregelung des § 20 Abs. 6 BbgEGovG für die Verpflichtung zur E-Aktenführung ab November 2024 soll die Inbetriebnahme einer neuen Version 21 von EL.DOK BB (Landesstandard seit 2011) erfolgen, die eine Integration der E-Aktenhaltung und E-Vorgangsbearbeitung in die Office-Umgebung in Windows vorsieht. Die nach gegenwärtiger Beschlusslage der Landesregierung vom Landesstandard EL.DOK abweichenden E-Aktensysteme innerhalb der Landesverwaltung sind so zu harmonisieren, dass eine reibungslose Dokumentenübermittlung und -bearbeitung in den jeweiligen E-Aktensystemen mittels geeigneter Schnittstellen möglich ist und Daten- und Informationsverluste vermieden werden (Systemkompatibilität). Ebenfalls soll die Bereitstellung der E-Rechnungsakte und der Schnittstelle zwischen EL.DOK BB und SAP zur E-Rechnungsbearbeitung (im Sinne der Richtlinie 2014/55/ EU vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen) erfolgen. Die Bereitstellung weiterer Fachakten, etwa die E-Gremiumsakte, die E-Personalakte, die E-Projektakte, die Beschaffungsakte, die E-Fördermittelakte oder die E-Bußgeldakte nach dem Vorbild der E-Justizakte wird nach erfolgreicher Implementierung des Basissystems projektiert. 4.7. Bereitstellung der behördenübergreifenden Zusammenarbeitsplattform (EL.ZA) Darüber hinaus wird ein behördenübergreifendes System zur Förderung der Zusammenarbeit mit dem Namen EL.ZA auf der Plattform von EL.DOK BB für die unmittelbare Landesverwaltung bereitgestellt. Es werden unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit in nichtaktenrelevanten und stufenweise auch in aktenrelevanten Dokumenten in behördenübergreifend eingerichteten Ablagen unterstützt. 22 Zur Erfüllung der BbgERechV (Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen im Land Brandenburg vom 19. September 2019, geändert durch Verordnung vom 24. Juli 2020) wurde zum 1. April 2020 in Zusammenarbeit mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg auf EL.ZA ein Prozess zur elektronischen Annahme von E-Rechnungen (im Sinne der Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen) bereitgestellt. 2021 erfolgt die Bereitstellung der elektronischen Weiterverarbeitung von ERechnungen temporär in EL.ZA und in einem nächsten Schritt mit einer Kopplung nach SAP. Diese Interimslösung für die unmittelbare Landesverwaltung kann bis zur Bereitstellung von EL.DOK BB zur Ablage und Verarbeitung von E-Rechnungen genutzt werden. 4.8. Die Vervollständigung der Binnendigitalisierung der Landesverwaltung Es ist wichtig, dass die Digitalisierung der Verwaltung in ihrer ganzen Dimension erfasst wird. In erster Linie müssen Prozesse für die spätere Digitalisierung gemäß OZG überprüft und aufbereitet werden, um sie mit entsprechenden IT-Fachverfahren hinterlegen zu können. Andererseits wird es Prozesse geben, für die keine sinnvollen Fachverfahren zur Verfügung stehen und die auch keiner Strukturierung zugänglich sind, sondern denen vielmehr allgemeingültige Prozessregeln zugrunde liegen. Gleichwohl müssen auch diese Prozesse digitalisiert werden, damit eine medienbruchfreie Binnendigitalisierung ermöglicht werden kann. Würden Prozesse nur teilweise digitalisiert und z. B. innerhalb oder zwischen den Verwaltungen weiter Papier produziert, könnte der angestrebte zeitliche und wirtschaftli- che Effekt nicht erreicht werden. Daher soll im Rahmen der Bereitstellung von EL.DOK BB mit allen Behörden, Einrichtungen und Landesbetrieben (nur unmittelbare Landesverwaltung) geprüft werden, welche dieser Prozesse mangels Fachverfahren in EL.DOK BB abgebildet oder ob vorhandene Fachverfahren durch die Bereitstellung ver- schiedener Teilkomponenten oder Zusatzkomponenten von EL.DOK BB sinnvoll ergänzt werden können. Durch das richtige Zusammenspiel der Fachverfahren mit EL.DOK BB wird eine vollständig medienbruchfreie Binnendigitalisierung der Verwaltung angestrebt. 23 5. Strukturiertes Informationsmanagement und Kommunikation Ein wichtiger Aspekt, damit die Erledigung dieser komplexen Aufgabenstellung gelingen kann, ist eine strukturierte Kommunikation innerhalb der Landesverwaltung sowie Ebenen übergreifend zwischen Bund und Land jeweils unter Einbeziehung der kommunalen Ebene. Abzugrenzen davon ist die prozessund projektbezogene Kommunikation über die Fachverantwortlichen. 5.1. Ebenen übergreifendes Informationsmanagement, Kommunikation 5.1.1. Bund und Länder Der IT-Planungsrat ist das auf Grundlage von Art. 91 c GG eingerichtete zentrale Gremium von Bund und Ländern zur Steuerung der Zusammenarbeit in der Informationstechnik. Die bzw. der IT-Beauftragte der Landesregierung vertritt das Land Brandenburg im IT-Planungsrat. Die Steuerung und Koordinierung von Angelegenheiten des IT-Planungsrats im Land und mit seinen Kommunen erfolgt durch das für E-Government zuständige MIK. Es stellt die erforderliche landesinterne Abstimmung und die Abstimmungen mit den Kommunen sowie die Weitergabe aller relevanten Informationen und Beschlusslagen für die fachlich betroffenen Bereiche sicher. 5.1.2. Land Brandenburg Die Organisation, Planung, ressortübergreifende Zusammenarbeit und Koordinierung des E-Governments und IT-Einsatzes in der Landesverwaltung Brandenburg wird in der E-Government- und IT-Organisationsrichtlinie geregelt. 24 Die RIO vertreten in ihrer zentralen Rolle die Gesamtinteressen ihres jeweiligen Verantwortungsbereichs und koordinieren die ressortinternen E-Government- und IT-Angelegenheiten. Im RIO-Ausschuss beraten sie sich unter Einbindung des obersten Sicherheitsgremiums der Landesverwaltung, dem InformationssicherheitsmanagementTeam (ISMT), des ZIT-BB, des Landtags, der Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht, des Landesrechnungshofs sowie des Zentralen ITDienstleisters der Justiz zu Entwicklungen in den Bereichen E-Government und IT und stimmen Maßnahmen und Festlegungen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ab. E-Government ist eng mit der Digitalpolitik des Landes verzahnt. Als integraler Bestandteil der Digitalpolitik und zentrales Handlungsfeld der Digitalisierungsaktivitäten von Bund und Ländern besitzt E-Government prioritäre digitalpolitische Bedeutung. Die erfolgreiche Digitalisierung der Verwaltung kann deshalb nur durch eine enge und vernetzte Zusammenarbeit mit der Interministeriellen Arbeitsgruppe Digitalpolitik (IMAG Digitalpolitik), der für Zentrale Dienste zuständigen Abteilungsleiterrunde der Ministerien und der Staatskanzlei (AL Z-Runde), der Arbeitsbesprechung der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre (ABS) bis hin zum Digitalkabinett der Landesregierung gelingen. Insbesondere bedarf es einer engen Abstimmung der Steuerungsbereiche für E-Government und Digitalpolitik zwischen der oder dem ITBeauftragten und der oder dem Beauftragten für Medien und Digitalisierung. Der Ausbau der Geodateninfrastruktur und die Bereitstellung der Geobasis- und Geofachdaten wird vom IMAGI Bbg maßgeblich begleitet. 5.1.3. Land und Kommunen Mit dem Inkrafttreten des BbgEGovG am 24. November 2018 wurde der IT-Rat Brandenburg ins Leben gerufen. Er dient der strategischen Abstimmung und gemeinsamen Steuerung informationstechnischer Angelegenheiten der Ebenen übergreifenden Kooperation von Land und Kommunen. Seine paritätische Besetzung aus Vertreterinnen und Vertretern von Land und Kommunen ist bisher bundesweit einmalig und zeigt eine deutliche Stärkung der Zusammenarbeit in den Bereichen E-Government und IT. Den Vorsitz im IT-Rat führt die bzw. der IT-Beauftragte. Beratend nimmt der ZIT-BB an den Sitzungen teil. 5.2. Prozess- und projektorientierte Information und Kommunikation Von der Ebenen übergreifenden Kommunikation ist die prozessorientierte Kommunikation abzugrenzen. Sie muss von den Fachverantwortlichen ausgehen, die in den Bund-Länder-Gremien zu ihren jeweiligen Digitalisierungsvorhaben zusammenarbeiten. Die Kommunen erbringen die meisten Verwaltungsdienstleistungen und tragen damit schwerpunktmäßig die Verantwortung für die Effektivität von E-Government. Die Sicherstellung der Effizienz ist demgegenüber in der Hauptsache Aufgabe des Landes, das insbesondere die notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen schafft. Um die erforderliche enge sowie nachvollziehbare Zusammenarbeit und mit Blick auf die zeitlichen Vorgaben des OZG zu straffenden Abstimmungsverfahren zwischen Land und Kommunen gewährleisten zu können, kommt dem IT-Rat als Lenkungs- und Steuerungsgremium daher eine elementare Rolle zu. Die Geschäftsstelle des IT-Rates ist im MIK angesiedelt. 25 6. ResSourcen Diese E-Government-Strategie zeigt die Leitlinien auf, nach denen die Landesregierung die Digitalisierung der Verwaltung strategisch ausrichten wird. Für die Umsetzung müssen insbesondere die erforderlichen Ressourcen, nicht nur im finanziellen Sinne, sondern insbesondere auch das erforderliche Personal für den Di- 26 gitalisierungsprozess sowie damit einhergehende Personalentwicklungsprozesse betrachtet werden. Die Bereitstellung und Qualifizierung von ausreichenden Ressourcen in allen Bereichen wird als wesentlicher Erfolgsfaktor gesehen und ist technisch, finanziell und personell im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltmittel langfristig zu sichern. 7. Meilensteine 2021 ■ IT-Basiskomponenten werden sukzessive zur Verfügung gestellt, Verfügbarkeiten sind aktuell unter https://ozg. brandenburg.de/ozg/de/bausteine/it-basiskomponenten/ abrufbar. ■ Weiterer Ausbau des ZIT-BB zu einem Kompetenzzentrum für Land und Kommunen. ■ Abschluss der Umsetzung der INSPIRERichtlinie in Brandenburg und Überführung in den Dauerbetrieb (Dezember 2021) ■ Nach § 4 Absatz 1 Satz 2 BbgEGovG stellen die obersten Landesbehörden mit Unterstützung einer zentralen Landesredaktion zu leistungsbegründenden Gesetzen und Verordnungen des Landes allgemeine Leistungsinformationen in standardisierter Form bereit und ergänzen die Leistungsinformationen des Bundes nach § 3 Absatz 2a des E-Government-Gesetzes im Hinblick auf Umsetzungsregelungen in Gesetzen oder Verordnungen des Landes, soweit noch keine Informationen in geeigneter Form elektronisch abrufbar sind. Die zentrale Landesredaktion ist nach § 4 Absatz 1 Satz 3 BbgEGovG Ansprechpartner des Bundes und unterstützt die Bereitstellung ergänzender allgemeiner Leistungsinformationen durch die Gemeinden, Ämter und Gemeindeverbände. Nach § 20 Absatz 4 BbgEGovG gilt dies ab dem 01. November 2021. 2022 ■ Insbesondere die nach dem EfA-Prinzip von den Themenfeldfederführern bereitgestellten Verwaltungsleistungen des OZG wurden zur Nachnutzung in Brandenburg übernommen. ■ Die E-Fördermittelakte und die E-Personalakte werden zur Verfügung gestellt. 2023 ■ Evaluierung des BbgEGovG durch die Landesregierung. 2024 ■ Nach § 7 Absatz 1 Satz 1 BbgEGovG führen die Behörden des Landes ihre Akten grundsätzlich elektronisch. Dies gilt nach § 7 Absatz 1 Satz 2 BbgEGovG nicht für die Landrätinnen und Landräte sowie Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister als untere Landesbehörden und sonstige kommunale oder nichtstaatliche Stellen, die Aufgaben als untere Landesbehörden oder Beauftragte des Landes wahrnehmen. Nach § 7 Absatz 1 Satz 3 BbgEGovG können andere als die in Satz 1 genannten Behörden sowie die nach Satz 2 ausgenommenen Stellen ihre Akten nach den Vorschriften dieses Gesetzes elektronisch führen. Nach § 20 Absatz 6 BbgEGovG gilt dies ab 1. November 2024. 27 IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) Henning-von-Tresckow-Straße 9 - 13 14467 Potsdam Internet: mik.brandenburg.de Layout: Pressestelle und Öffentlichkeitsarbeit E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@mik.brandenburg.de Telefon: 0331 - 866 2025 Bilder: Titel: © misuhashistock - stock.adobe.com Seite 6/7: © sdecoret - stock.adobe.com Seite 8/9: © newrossosh - stock.adobe.com Seite 10/11: © greenbutterfly - stock.adobe.com Seite 15: © Olivier Le Moal - stock.adobe.com Seite 16/17: © Funtap - stock.adobe.com Seite 23: © thodonal - stock.adobe.com Seite 24/25: © vegefox.com - stock.adobe.com Seite 26: © everythingpossible - stock.adobe.com Stand: September 2021 Dieser gelayoutete Bericht ist ausschließlich im PDF-Format verfügbar. Diese Informationsschrift wird kostenlos vom Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments.Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer einzelnen Mitglieder zu verwenden.
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