e-Government-Strategie
des Landes Brandenburg
Fassung vom 30. August 2021
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis4
Begriffserläuterungen
5
1. Zielstellung und Rahmenbedingungen
6
1.1. Zielstellung und strategischer Kontext
6
1.2. Rechtlicher Rahmen
6
2. Strategische Ziele
8
2.1. Die Digitalisierung erfolgt zum Nutzen der Menschen
8
2.2. Die Digitalisierung verbindet und stützt Regionalität
9
2.3. Die Digitalisierung ist vertrauenerweckend und einfach
9
3. Die Erfolgsfaktoren
10
3.1. Zentrale rechtliche und technische Standards forcieren die Digitalisierung
10
3.2. Die zentrale Effizienz dient der regionalen Effektivität
11
3.3. Transaktionsfähigkeit mit strukturierten Daten
12
3.4. Die Digitalisierungsverantwortung folgt der Fachverantwortung
12
3.5. Die Binnendigitalisierung als Schlüssel für Effizienz und Wirtschaftlichkeit
13
3.6. Sicherheit und Einfachheit als Gradmesser für die Qualität der Digitalisierung 13
3.7. Kulturwandel in der Landesverwaltung
14
3.8. Strukturierte Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen
15
4. Steuerung des E-Government
2
16
4.1. Schaffung einheitlicher rechtlicher Grundlagen
16
4.2. Ausbau des ZIT-BB zu einem Kompetenzzentrum für Land und Kommunen
16
4.3. Zentrale Bereitstellung der IT-Basiskomponenten
17
4.3.1. Landesverwaltungsnetz
17
4.3.2. Elektronische Vergabeplattform
17
4.3.3. Virtuelle Poststelle
17
4.3.4. Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis
17
4.3.5. Multikanal-Nachrichtensammel- und -protokollierungsdienst
18
4.3.6. Elektronisches Identitätsmanagement (eID)
18
4.3.7. Elektronische Bezahlplattform
18
4.3.8. Zentraler Zugang für die Nutzung von De-Mail-Diensten
18
4.3.9. Landesserviceportal und Servicekonto
18
4.3.9.1.
Landesserviceportal
18
4.3.9.2.
Servicekonto Brandenburg
18
4.3.9.3.
Langzeitspeichersystem
18
4.4. Umsetzung des OZG
18
4.5. Geodaten als integraler Bestandteil des E-Government
19
4.5.1. Steuerung der Fortentwicklung der Geodateninfrastruktur Brandenburg
20
4.5.2. Geobasisdaten
20
4.5.3. Geo-Basiskomponenten
20
4.5.3.1.
Geoportal und weitere zentrale technische Komponenten der GDI-BB
20
4.5.3.2.
Brandenburg-Viewer als Schnittstelle zur Landkartennutzung in Landesportalen
21
4.5.3.3.
Geobroker (Geodatendownload)
21
4.5.3.4.
Georeferenzierungsdienst
21
4.5.3.5.
GIS-Plattform
21
4.5.3.6.
GIS-Lizenzmanagement
21
4.6. Bereitstellung der E-Akte als Querschnittskomponente (EL.DOK BB)
21
4.7. Bereitstellung der behördenübergreifenden Zusammenarbeitsplattform (EL.ZA) 22
4.8. Die Vervollständigung der Binnendigitalisierung der Landesverwaltung
5. Strukturiertes Informationsmanagement und Kommunikation
5.1. Ebenen übergreifendes Informationsmanagement, Kommunikation
22
24
24
5.1.1. Bund und Länder
24
5.1.2. Land Brandenburg
24
5.1.3. Land und Kommunen
25
5.2. Prozess- und projektorientierte Information und Kommunikation
25
6. ResSourcen
26
7. Meilensteine
27
3
Abkürzungsverzeichnis
ABS
Arbeitsbesprechung der Staatssekretäre
AL Z
Abteilungsleiter für Zentrale Dienste
AWK
Anwenderkonferenz
BbgEGovG
Brandenburgisches E-Government-Gesetz
BbgERechV
Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen im Land Brandenburg
BbgGDIG
Gesetz über die Geodateninfrastruktur im Land Brandenburg
BbgVermG
Brandenburgisches Vermessungsgesetz
BOS
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
BUS-BB
Bürger- und Unternehmensservice für Brandenburg
CSW-GDI-BB
Metadaten-Katalogdienst der Geodateninfrastruktur Brandenburg
DVDV
Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis
EfA
Einer für Alle
eID
Elektronisches Identitätsmanagement (electronic Identity)
EL.DOK BB
Elektronisches Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystem
EL.KIS
Elektronisches Kabinettinformationssystem
EL.ZA
Elektronisches System zur ressortübergreifenden Zusammenarbeit
ePayBL
Elektronische Bezahlplattform (ePayment des Bundes und der Länder)
EU
Europäische Union
GDI-BB
Geodateninfrastruktur Brandenburg
GDI-DE
Geodateninfrastruktur Deutschland
Geobroker
Zentrales Geoinformationsvertriebssystem
GG
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGO
Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg
GIS
Geografisches Informationssystem
GMM
Governikus MultiMessenger
IMAG
Interministerielle Arbeitsgruppe
IMAGI Bbg
Interministerieller Ausschuss für das Geoinformationswesen im Land Brandenburg
INSPIRE-Richtlinie Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer
Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (2007/2/EG)
ISMS
Informationssicherheitsmanagementsystem
ISO
Internationale Organisation für Normung
IT Informationstechnik
LGB
Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg
LG GDI-DE
Lenkungsgremium Geodateninfrastruktur Deutschland
LSP
Landesserviceportal
LVN
Landesverwaltungsnetz
MIK
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
NGIS
Nationale Geoinformationsstrategie
OSCI
Online-Services-Computer-Interface
OZG
Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen
PA
Personalausweis
Pro-MIS-Online
Erfassungs- und Prüfkomponente für Metadaten der Geodateninfrastruktur
Brandenburg
4
RIO
Ressort Information Officer
SDG-VO
Single-Digital-Gateway-Verordnung (EU) 2018/1724
S/MIME
Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions
VMP
Vergabemarktplatz Brandenburg
VPS
Virtuelle Poststelle
ZIT-BB
Zentraler IT-Dienstleister für die Landesverwaltung Brandenburg
Begriffserläuterungen
Zum besseren Verständnis erfolgen nachstehend einzelne Erläuterungen bestimmter in
der Strategie verwendeter abstrakter Begrifflichkeiten2:
Informations- und Kommunikationstechnologie (kurz: IKT)
Oberbegriff für die Gesamtheit der für die elektronische Information und Kommunikation
benötigten und eingesetzten technischen Ressourcen.
Informationsmanagement
Technisch-organisatorisches Kontroll- und Steuerungsinstrumentarium für die Erhebung,
strukturiere Aufbe-reitung und Bereitstellung von Informationen für unterschiedliche Zwecke und Empfänger.
Informationssicherheitsmanagementsystem (kurz: ISMS)
Technisch-organisatorisches Kontroll- und Steuerungsinstrumentarium, das der Überwachung informations-technischer Netze, Systeme und Komponenten zum Zwecke der Gefahrenprävention und Abwehr von Angriffen auf digitale Datenbestände und Infrastrukturen
dient.
Mobiles Bürgerbüro
Örtlich flexible Einrichtung oder Vorrichtung, mit deren Hilfe Bürgerinnen und Bürgern die
elektronische Abwicklung von Verwaltungsangelegenheiten in Wohnraumnähe durch kommunale Verwaltungsträger er-möglicht werden soll.
Online-Antragstellung
Möglichkeit der oder des Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens, Anträge elektronisch
über das Internet bei der Behörde einzureichen.
Querschnittskomponenten
Komponenten der Informations- und Kommunikationstechnologie, die über ein bestimmtes
Fachgebiet oder einen bestimmten Verwaltungsbereich hinaus, unabhängig von der fachlichen Zuständigkeit und der Ver-waltungsebene Bedeutung für eine größere Anzahl von
Behörden oder Stellen der Verwaltung besitzen.
Standards
Alle technisch-organisatorischen oder rechtlichen Festlegungen, die verbindliche Vorgaben für die Entwick-lung und den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien beinhalten.
2 Auf weitergehende Begriffsbestimmung allgemein gebräuchlicher Begriffe wie „Digitale Verwaltung“ oder „Digitalisierung“ wurde verzichtet, da deren
konkretisierende Interpretation nur im jeweiligen Sachkontext Sinn ergibt. Ebenso wurde von einer Bestim-mung gesetzlicher Rechtsbegriffe wie z. B.
desjenigen der „Verwaltungsleistungen“ im Sinne des § 1 Absatz 1 OZG Abstand ge-nommen, da die Beurteilung der Notwendigkeit und Aufnahme von
Legaldefinitionen Angelegenheit des jeweils zuständigen Ge-setzgebungsorgans ist. Dies gilt gleichermaßen für bereits vorhandene gesetzliche Begriffsbestimmungen.
5
1. Zielstellung und Rahmenbedingungen
1.1. Zielstellung und strategischer Kontext
Mit der Erwartungshaltung von Bürgerinnen
und Bürgern sowie Organisationen und den
zunehmenden gesetzlichen Verpflichtungen
wächst der Druck auf alle Ebenen der Verwaltung zur Digitalisierung. Grundvoraussetzung
ist die Digitalisierung der Verwaltung selbst.
E-Government – also alle geschäftlichen Prozesse, die im Zusammenhang mit Regieren
und Verwalten (Government) mit Hilfe der
Informations- und Kommunikationstechniken
(IT) über elektronische Medien abgewickelt
werden2 – bildet dabei das Fundament und
birgt große Chancen und Vorteile in sich.
Denn die digitale Verwaltung ist eine Querschnittsaufgabe von zentraler Bedeutung für
Strukturveränderungen und Modernisierungsbestrebungen im öffentlichen Bereich.
Der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten und der Koalitionsvereinbarung
2019-2024 folgend soll die bestehende Digitalisierungsstrategie
(https://digitalesbb.
de/digitalstrategie/) um Teilstrategien für die
wichtigsten digitalpolitischen Handlungsfelder ergänzt werden. Diese E-GovernmentStrategie des Landes Brandenburg deckt das
Handlungsfeld Verwaltung ab. Sie bereitet
damit das übergeordnete „Digitalprogramm
2025“ vor, das die Digitalisierungsstrategie
des Landes von 2018 weiterentwickeln soll.
Die E-Government-Strategie ist somit Bestandteil eines Gesamtkomplexes an digitalen Agenden, die sich in die Gesamtdigitalisierungsstrategie des Landes einfügen.
2 So die Legaldefinition in § 2 Nr. 1 BbgEGovG.
6
Der Schwerpunkt dieser E-GovernmentStrategie liegt damit auf dem Handlungsfeld
„Digitale Verwaltung“. Das Fundament der
strategischen Ausrichtung des E-Government in Brandenburg wurde mit dem Brandenburgischen E-Government-Gesetz gelegt. Diese Strategie gibt Auskunft über Ziele,
Erfolgsfaktoren und Aufgabenstellungen des
E-Government. Sie dient den Behörden und
Einrichtungen der Landes- und Kommunalverwaltung als Grundlage und Orientierung
bei der Ausrichtung ihrer Maßnahmen bei der
Binnendigitalisierung. Um dies zu erreichen
werden die wesentlichen Rahmenbedingungen und eine Reihe von Erfolgsfaktoren aufgezeigt, die als entscheidungsleitende Prinzipien für einen nachhaltigen digitalen Wandel
herangezogen werden können.
1.2. Rechtlicher Rahmen3
Für eine Aufbruchsstimmung in den Verwaltungen Deutschlands hat das am 18. August
2017 in Kraft getretene Onlinezugangsgesetz (OZG) gesorgt. Das OZG verpflichtet
alle staatlichen Ebenen sowie deren einzelne
Verwaltungseinheiten und Untergliederungen, bis Ende des Jahres 2022 geeignete
Verwaltungsleistungen für die Öffentlichkeit
– vom Elterngeld online über die Hochschuleinschreibung bis hin zur Meldebestätigung
– auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die Verwaltungsportale sind
hierbei zu einem Portalverbund zusammen3 Aufgrund des erheblichen Umfangs des Themenfeldes werden an dieser
Stelle nur die nur die wichtigsten rechtlichen Vorgaben dargestellt.
zuführen. Zudem ist am 11. Dezember 2018
auf europäischer Ebene die Verordnung (EU)
2018/1724 zur Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors, die sog. Single-Digital-Gateway-Verordnung
(SDG-VO)
der EU in Kraft getreten. Diese sieht u. a.
einen europäischen Portalverbund mit gestaffelten Inkrafttretensregelungen für Informationspflichten in den Mitgliedsstaaten bis
Ende des Jahres 2020 bzw. 2022 genauso
verpflichtend vor, wie die Digitalisierung zentraler Verwaltungsleistungen bis Ende des
Jahres 2023. Über den Portalverbund auf
nationaler und europäischer Ebene erhalten
Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen die Möglichkeit, alle Verwaltungsleistungen elektronisch, barriere- und medienbruchfrei sowie orts- und zeitunabhängig beim
jeweiligen Verwaltungsträger abzurufen.
greifenden Zusammenarbeit und Koordinierung des E-Government und des Einsatzes
der Informationstechnik (IT) in der Landesverwaltung Brandenburg.
Zur Schaffung wesentlicher rechtlicher Rahmenbedingungen mit einheitlichen Regeln
und Standards sowie zur Umsetzung der
vorgenannten europäischen und bundesgesetzlichen Verpflichtungen wurde am
14. November 2018 das unter Federführung
des MIK entwickelte Brandenburgische EGovernment-Gesetz (BbgEGovG) im Parlament verabschiedet, welches am 24. November 2018 in Kraft trat.
Zudem kommt der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften eine besondere Bedeutung zu. Hervorzuheben ist an dieser
Stelle die am 25. Mai 2016 in Kraft getretene
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO),
die am 25. Mai 2018 nach einer Übergangsphase von zwei Jahren wirksam geworden
ist und den datenschutzrechtlichen Rahmen
innerhalb der Europäischen Union bildet.
Sie ist damit auch Grundlage und Maßstab
für spezifische nationale Datenschutzbestimmungen im E-Government-Recht des
Bundes wie § 8 OZG oder §§ 9b, 9c und 11
EGovG und im brandenburgischen Landesrecht wie § 6 Absatz 2 BbgEGovG oder die
Regelungen der eID- und IT-Basiskomponentenverordnung (eIDITBV).
Ergänzt wird das BbgEGovG um die Richtlinie für die Organisation des E-Government
und des Einsatzes der Informationstechnik in
der Landesverwaltung Brandenburg (E-Government- und IT-Organisationsrichtlinie).
Gegenstand dieser Richtlinie sind Festlegungen zur Organisation, Planung, ressortüber-
Ein zentraler Aspekt bei der Digitalisierung
von Verwaltungsleistungen ist die Informationssicherheit. Die Informationssicherheitsleitlinie des Landes Brandenburg dient der
Gewährleistung dieser Sicherheit in der Landesverwaltung und Justiz. Sie beschreibt den
Aufbau und den Betrieb eines zentral koordinierten, ressortübergreifenden Informationssicherheitsmanagementsystems
(ISMS),
dessen Ziel es ist, durch eine ressortübergreifende Sicherheitskoordinierung und ressortübergreifende Regelwerke die Erfüllung
der Sicherheitsziele der Landesverwaltung
und Justiz zu gewährleisten.
7
2. Strategische Ziele
Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen und die Verwaltung selbst sollen künftig
Verwaltungsleistungen des Landes Brandenburg orts- und zeitunabhängig online von
einer zentralen Stelle über beliebige Verwaltungsportale sicher abrufen können. Deren
Bearbeitung innerhalb der und zwischen den
Verwaltungen erfolgt ab 2024 weitgehend
medienbruchfrei. Perspektivisch ist eine vollständige Medienbruchfreiheit herzustellen,
soweit dies technisch und tatsächlich möglich und sinnvoll ist.
Dieses Gesamtziel einer „Digitalen Verwaltung“ soll über folgende Teilziele erreicht
werden:
2.1. Die Digitalisierung erfolgt zum Nutzen
der Menschen
■ Alle Verwaltungsleistungen werden den
Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen auf einfach handhabbare Weise
über das Internet abrufbar zur Verfügung
gestellt. Die Nutzerfreundlichkeit steht bei
allen Verwaltungsleistungen stets im Fokus.
■ Es wird ein interdisziplinäres Arbeiten,
eine agile Arbeitsweise, arbeitsteiliges
Vorgehen und die konsequente Nutzerzentrierung zugrunde gelegt.
■ Die Prozesse für die Online-Angebote der
Verwaltung werden nutzerfreundlich optimiert, automatisiert und soweit möglich
und sinnvoll medienbruchfrei, damit sie
Zeit- und Kostenvorteile für Bürgerinnen
und Bürger sowie Organisationen und Verwaltung erbringen.
■ Soweit wie möglich wird dabei auf Antragserfordernisse zugunsten antragsloser
Leistungen von Amts wegen verzichtet.
■ E-Government bewegt sich in einem für
die Nutzerinnen und Nutzer nachvollziehbaren rechtlichen Rahmen.
8
2.2. Die Digitalisierung verbindet und
stützt Regionalität
2.3. Die Digitalisierung ist vertrauenerweckend und einfach
■ Der Zugang zu Verwaltungsleistungen und
-informationen wird ortsunabhängig online
bereitgestellt.
■ Die direkte elektronische Kommunikation
zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie
Organisationen und der Verwaltung findet
in einer nachvollziehbar sicheren Umgebung statt.
■ Verwaltungsleistungen werden zentral angeboten und in dezentraler Zuständigkeit
bearbeitet und entschieden.
■ Die Kommunen erbringen den größten Teil
der Verwaltungsleistungen, die von Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen
benötigt werden. Die Digitalisierung muss
deshalb gemeinschaftlich zwischen Landes- und Kommunalverwaltung strukturiert
bewältigt werden.
■ Das mobile Bürgerbüro kann als Alternative für den eigenen Internetzugang für die
Nutzung vor Ort etabliert werden.
■ Neue Formen und Formate bei der Kommunikation sollten befördert werden.
■ Im Rahmen des E-Government werden
auch regionalspezifische Anforderungen
wie Verwaltungsdienstleistungen in der
Minderheitensprache Niedersorbisch berücksichtigt.
■ Der elektronische Zugang ist barrierefrei
und wird durch Online-Lernhilfen vereinfacht.
■ Die Bürgerinnen und Bürger hinterlegen
einmal ihre Identität und können damit – je
nach gewähltem Vertrauensschutzniveau
– alle Verwaltungsleistungen der gewählten Vertrauensschutzklasse online in Anspruch nehmen.
■ Soweit möglich wird der Fokus verstärkt
auf Open-Source-Anwendungen liegen.
Die Möglichkeit den Code einer OpenSource-Anwendung einzusehen, trägt
nicht nur zur Schaffung von Vertrauen bei,
zudem können auch Sicherheitslücken im
Code schneller gefunden und geschlossen
werden.
9
3. Die Erfolgsfaktoren
Anspruch der Landesverwaltung Brandenburgs muss zusätzlich zur Verpflichtung des
OZG sein, dass die Arbeit innerhalb der Verwaltung und zwischen den Verwaltungen
ebenfalls digital erfolgt und somit eine weitgehende Binnendigitalisierung sichergestellt
werden kann. Eine „vernetzte Verwaltung“
ist indes nur ein Zwischenziel – denn auch
vernetzte Silos bleiben Silos. Eine „Verwaltung als Netzwerk“ unter Wahrung des Ressortprinzips soll perspektivisch sicherstellen,
dass es für Bürgerinnen und Bürger sowie
Organisationen technisch unerheblich ist, wo
oder wie sie sich an die Verwaltung wenden.
Erst die Digitalisierung des Verhältnisses zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen und der Verwaltung auf der einen
und binnendigitalisierter Verwaltung auf der
anderen Seite schafft eine „Digitale Verwaltung“ in Brandenburg. Dies kann mit folgenden gemeinsamen Prinzipien gelingen, die
als Erfolgsfaktoren zu verstehen sind:
3.1. Zentrale rechtliche und technische
Standards forcieren die Digitalisierung
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für EGovernment und IT für das Land Brandenburg werden kontinuierlich den gesetzlichen
Anforderungen und Entwicklungen entsprechend angepasst. Der Einsatz und die Weiterentwicklung gesetzlich vorgegebener ITBasiskomponenten für Land und Kommunen
sowie weiterer IT-Standards zur effizienten
Digitalisierung aller (geeigneter) Fachverfahren wird vorangetrieben.
Das Land strebt an, die Harmonisierung der
IT-Infrastrukturen des Landes und der Kommunen weiter voranzutreiben. § 14 Absatz
2 BbgEGovG sieht hierfür eine kostenfreie
Bereitstellung durch das Land und Mitnutzungsmöglichkeit der IT-Basiskomponenten
des Landes nach § 11 Absatz 1 BbgEGovG
durch die Kommunen des Landes vor, die im
Rahmen angemessener Zeiträume sukzes-
Effizienz & Effektivität
Binnendigitalisierung
Fachverantwortung
Strukturierte Daten
Kulturwandel
Standards
Zusammenarbeit
Sicherheit
und Einfachheit
10
sive umzusetzen ist. Hierfür muss auf Landesseite u. a. das Kommunale Anwendungszentrum (KAZ) des Brandenburgischen
IT-Dienstleisters zu einem leistungsfähigen
Servicepartner für die kommunale Ebene
ausgebaut werden. Erste Schritte wurden mit
der Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts
für den Ausbau des KAZ unternommen, dessen personelle, finanzielle und organisatorische Voraussetzungen im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel zügig
zu umzusetzen sind.
Mit dem teilweise bereits realisierten Ebenen
übergreifenden Einsatz der IT-Basiskomponenten des Landes für Land und Kommunen,
wie dem gemeinsam genutzten Landesverwaltungsnetz, werden nicht nur Harmonisierungsziele u.a. als unverzichtbare Grundlage
für die Erfüllung der Anforderungen des OZG
erfolgreich umgesetzt, sondern auch nachhaltige Kostensynergien in Form einer insgesamt wirtschaftlichen und technischen Betriebsführung im Land erzielt.
Für die informationstechnische Zusammenarbeit von Land und Kommunen kommt dem
IT-Rat besondere Bedeutung zu, der beispielsweise nach § 15 Absatz 2 Nr. 6 BbgEGovG zu IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards für die Ebenen übergreifende
Kommunikation beteiligt werden kann.
Die gem. § 18 BbgEGovG bis zum 24. November 2023 dem Landtag Brandenburg
vorzulegende Evaluierung des BbgEGovG
durch die Landesregierung soll weitergehende Perspektiven für sinnvolle Harmonisie-
rungsmaßnahmen aufzeigen. Mit § 11 Absatz
2 Sätze 2 und 3 BbgEGovG besteht bereits
heute eine gesetzliche Grundlage, nach der
zusätzliche IT-Basiskomponenten des Landes durch Verordnung festgelegt werden
können oder – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – durch Verordnung eingerichtet werden sollen.
Als Querschnittskomponente für die Ressorts
und die unmittelbare Landesverwaltung wird
überdies ein modulares Standardsystem zur
E-Aktenführung mit Vorgangsbearbeitung
und zur E-Zusammenarbeit zwischen den
Verwaltungen zur Verfügung gestellt, dass
über Standardschnittstellen verfügt.
Ein Teil der Informationsinfrastruktur für digitale Anwendungen sind zuverlässige Geodaten der Geodateninfrastruktur Brandenburg
(GDI-BB). Aus der Vernetzung raumbezogener Positionsdaten können spezielle Karten,
grafische Darstellungen und Dienstleistungen entwickelt werden. Die Landesregierung
sieht weiterhin großes Automatisierungspotenzial und unterstützt darauf ausgerichtete
Vorhaben und Maßnahmen.
3.2. Die zentrale Effizienz dient der regionalen Effektivität
Den größten Teil der Verwaltungsleistungen,
die Bürgerinnen, Bürger sowie Organisationen benötigen, erbringen die Kommunen regional.
Zukünftig soll es für die Bürgerinnen und
11
Bürger sowie Organisationen technisch irrelevant sein, wer die Leistung erbringt. Entscheidend wird sein, dass die Leistung mit
möglichst geringen Hürden und einfachen
Methoden zügig und sicher erbracht wird.
Das gelingt, wenn Kommunen und Landesverwaltung prozess- und datenorientiert zusammenarbeiten. Dazu sind gemeinsame
Strategien und Werkzeuge zu entwickeln.
Eines der zentralen Werkzeuge bildet der
Bürger- und Unternehmensservice für Brandenburg (BUS-BB). Für dessen Aufbau ist
Brandenburg der Länderkooperation „Linie6Plus“ beigetreten. Das zentrale elektronische Redaktionssystem für Verwaltungsleistungen „BUS-BB“ bietet den Bürgerinnen und
Bürgern sowie Organisationen Informationen
zur Erledigung von Verwaltungsleistungen.
Die dafür erforderliche fachliche Redaktion
wird nach bundesweit einheitlichen Standards durch Redaktionen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene getragen. Der
BUS-BB ist somit die zentrale Wissensbasis
über Verwaltungsleistungen und orientiert
sich dabei vorrangig an den Bedürfnissen
der Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen. Diese Zielgruppen erwarten, dass sie
auf direktem und einfachem Wege Hilfestellungen für ihre jeweiligen Anliegen erhalten.
3.3. Transaktionsfähigkeit mit strukturierten Daten
Der digitale Wandel ist kein Selbstzweck. Er
soll Chancen und Potenziale auf Seiten der
Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen, aber auch auf Seiten der Verwaltung
entfalten. Spürbare Effizienzgewinne lassen
sich durch die Automatisierung von geeigneten Prozessen erzielen, beispielsweise durch
die Verarbeitung strukturierter und untereinander kompatibler Daten, die einen höheren
Automatisierungsgrad und eine schnellere
Prozessbearbeitung als die Arbeit mit unstrukturierten Daten zulassen. Vor diesem
12
Hintergrund gilt der Grundsatz „Formular
vor Freitext“, so dass die Verwaltungsarbeit
perspektivisch so weit wie möglich und rechtlich zulässig auf der Basis von strukturierten
Daten erfolgt und so Transaktionsfähigkeit
hergestellt wird.
Voraussetzung für die Transaktionsfähigkeit
ist eine weitere Etablierung von Standards
bei den Datenaustauschformaten sowie die
Schaffung von offenen Schnittstellen zwischen den genutzten IT-Systemen.
3.4. Die Digitalisierungsverantwortung
folgt der Fachverantwortung
Weil sich die Verwaltungsdigitalisierung an
den Verwaltungsprozessen der zu erledigenden Fachaufgabe orientieren muss, muss die
Digitalisierungsverantwortung – genau wie
die Fachverfahrensverantwortung im Sinne
der Verantwortlichkeit für die rechtliche und
organisatorische Ausgestaltung einzelner
Fachverfahren – beim jeweiligen Fachverantwortlichen verbleiben. Der erste Schritt jeder
Digitalisierung ist eine vorherige Geschäftsprozessanalyse, siehe auch § 8 BbgEGovG.
Wie kann dieser Fachprozess digital besser,
schneller beziehungsweise einfacher und sicherer gestaltet werden? Diese Frage kann
nur diejenige Behörde oder Stelle hinreichend beantworten, die den bisherigen analogen Verwaltungsprozess kennt und fachverantwortlich wahrnimmt. Da perspektivisch
alle Prozesse digitalisiert werden müssen,
müssen alle Fachbereiche in die Lage versetzt werden, diesen Teil der Digitalisierungsverantwortung zusammen mit den zentralen
Steuerungsinstanzen wahrzunehmen – das
erfordert den Aufbau grundlegender digitaler
Kompetenzen in allen Fachbereichen.
Die Fachverantwortung ergibt sich aus der
unmittelbaren Zuständigkeit eines Fachbereiches, aus einer übergeordneten politischen
Verantwortung (z. B. im Bereich der Rechtsetzung) oder aus der mittelbaren Zuständigkeit aufgrund einer Fach- oder Rechtsaufsichtsfunktion über einen Fachbereich und ist
damit final in dem jeweiligen Landesressort
zu verorten.
3.5. Die Binnendigitalisierung als Schlüssel für Effizienz und Wirtschaftlichkeit
Die Zielrichtung des OZG und die der Binnendigitalisierung sind unterschiedlich: Während
das OZG letztlich nur auf „die letzte Meile“
zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und
Bürgern sowie Organisationen fokussiert,
betrifft die Binnendigitalisierung im Kern die
verwaltungsinternen Strukturen und Prozesse. Hier gibt es strategisch kein Prioritätsverhältnis – beide Ziele müssen gleichermaßen
ins Auge gefasst werden.
Ziel ist es, Verwaltungsleistungen sicher und
soweit möglich und sinnvoll medienbruchfrei
zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft zunächst
den Zugang zu Verwaltungsleistungen. Aber
erst wenn auch eine medienbruchfreie elektronische Zusammenarbeit innerhalb und
zwischen Verwaltungen sichergestellt wird,
kann die berechtigte Erwartungshaltung von
Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen auf schnellere Bearbeitungs-/Auskunftszeiten erfüllt werden.
Dies gelingt durch die vollständige digitale
Abbildung vorher optimierter Prozesse vom
Antragseingang über die Vorgangsbearbeitung einschließlich der Einholung von Stellungnahmen und Mitzeichnungen und der
Veraktung bis hin zur Aussonderung und
Archivierung im Brandenburgischen Landeshauptarchiv. Von daher bedarf es einer
Flankierung der vorhandenen Fachverfahren
und der vorhandenen und geplanten zentralen Basiskomponenten durch eine subsidiäre modulare Querschnittskomponente, die
immer dann greift, wenn das Fachverfahren
trotz hohem Automatisierungsgrad aus technischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht den vollständigen Prozess abbildet oder gar kein Fachverfahren
vorhanden ist.
Diese Querschnittskomponente, die über die
üblichen Standardschnittstellen angebunden
werden kann, soll durch die Module E-Aktenführung und E-Vorgangsbearbeitung als subsidiäre Verfahren sichergestellt werden.
Bis November 2024 ist entsprechend dem
BbgEGovG der Austausch von digitalen Dokumenten inklusive Metadaten zwischen den
Verwaltungen vorgesehen. Als zweiter Schritt
ist ein Datenaustausch über Schnittstellen
zwischen Fachverfahren anzustreben.
Um eine medienbruchfreie Bearbeitung innerhalb und zwischen den Verwaltungen zu
erleichtern ist prinzipiell eine Homogenität
der eingesetzten Systeme anzustreben, wobei die Kompatibilität im Vordergrund steht:
Auch der Einsatz unterschiedlicher Systeme
ist denkbar, solange dies wirtschaftlich darstellbar ist, kompatible Schnittstellen vorhanden sind und sonstige erforderliche Harmonisierungsmaßnahmen ergriffen werden.
3.6. Sicherheit und Einfachheit als Gradmesser für die Qualität der Digitalisierung
Die Digitalisierung birgt neben Chancen
auch Risiken. Informationssicherheit und
Datenschutz müssen integrale Bestandteile von Planung, Konzeption und Betrieb
von Geschäftsprozessen sein, damit Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen
den elektronischen Verfahren vertrauen
können. Gleichzeitig sollen digitalisierte Zugänge für alle Beteiligten möglichst effizient
und nutzungsfreundlich gestaltet sein. Diese
Spannungsfelder gilt es in ein von allen ak13
zeptiertes Gleichgewicht zu bringen. Informationssicherheit ist eine Voraussetzung einer
erfolgreichen nachhaltigen Digitalisierung.
Erste wichtige Schritte werden mit dem Landesserviceportal und den Servicekonten erfolgen, um den Zugang einfacher und nutzungsfreundlicher zu gestalten. Bürgerinnen
und Bürger sowie Organisationen sollen hierbei die Möglichkeit haben, künftig einmal ihre
jeweilige Identität zu hinterlegen und dann
auf dieser Grundlage die nach dem OZG digital bereit gestellten Verwaltungsleistungen
in Anspruch nehmen zu können.
In Umsetzungsszenarien sind Priorisierungen
stets vorteilhaft und im Vorfeld Pilotierungen
mit Modellbehörden bzw. Kommunen ein anerkanntes Mittel. Hier können Umsetzbarkeit
und Nutzungsfreundlichkeit erprobt werden.
3.7. Kulturwandel in der Landesverwaltung
Die Digitalisierung der Verwaltung darf nicht
losgelöst von den Menschen in der Verwaltung betrachtet werden. Die Wahrnehmung
von Digitalisierungsverantwortung setzt voraus, dass die Beschäftigten auch in die Lage
versetzt werden, diese auszuüben. Das beginnt bei der Ausbildung von Beschäftigten
der Verwaltung und beinhaltet auch die Weiterbildung des vorhandenen Personals. Die
Bildungsträger der Landesverwaltung bieten
bereits umfangreiche Fortbildungsangebote im Bereich der Informationstechnik, aber
auch zum Führen und Arbeiten in der digitalen Welt und zu agilen Methoden an. Der
Aus- und Aufbau der erforderlichen digitalen
sowie Vernetzungs- und Steuerungskompetenzen bedarf konkreter Maßnahmenpläne,
welche sowohl auf die neu hinzukommenden
Anforderungen als auch auf die Arbeitsrealität der Beschäftigten Rücksicht nehmen.
Die Frage der Qualifizierung des digitalisier14
ten öffentlichen Sektors beschäftigt auch den
IT-Planungsrat. Mit dem Forschungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsprojekt „Qualifica
Digitalis“ sollen konkrete Qualifizierungsstrategien für die Aus-, Fort- und Weiterbildung
(in Form von Vorschlägen für die Neugestaltung von
Ausbildungsordnungen, Fortbildungskonzepten, Curricula und Studienmodulen), Handlungsempfehlungen
für die Personalentwicklung und Vorschläge
für erforderliche bzw. anzustrebende Rechtsanpassungen entwickelt werden. Die Projektergebnisse werden perspektivisch auch für
Brandenburg nutzbar zu machen sein.
Ebenso bedeutsam ist die Akzeptanz der
Beschäftigten in den Verwaltungen, die die
Digitalisierungsprojekte vorantreiben sollen.
Dafür bedarf es eines Kulturwandels auf allen Ebenen, denn Akzeptanz braucht Vorbilder. Für den Kulturwandel in der digitalen
Verwaltung braucht es bekanntlich auch eine
Veränderung der Führungskultur, neue Organisationsprozesse, auch Fortbildungen und
Mitarbeiterentwicklung, kurz: eine Veränderung in den Köpfen.
Dafür bedarf es aber auch größerer Transparenz und Kommunikation, um die Beschäftigten der einzelnen Verwaltungen bei dem
Thema Digitalisierung mitzunehmen, ihre
Wünsche und Vorbehalte aufzugreifen und
in den Transformationsprozess einfließen zu
lassen. Hinweise, Kritik und ein konstruktives
Feedback gehören zu einem erfolgreichen
Transformationsprozess dazu. Die Nutzerperspektive muss stärker in die Prozesse
einbezogen werden, beispielsweise durch
„Nutzer-/Mitarbeiterbeiräte“. Die Digitalisierung bedeutet Veränderung für alle Beteiligten. Daher ist es erforderlich, dass der
Veränderungsprozess für die Beschäftigten
entsprechend begleitet wird (Change-Management-Prozess). Dies umfasst drei Phasen: Planung, Umsetzung und Reflektion.
Hierbei zu beachten sind unter anderem sowohl die Feststellung der jeweiligen Notwendigkeit der Veränderung, die gemeinsame
Klärung der Zielvorstellungen, die Planung
und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen und im Rahmen einer späteren Evaluation die Pflege und Weiterentwicklung des
Erreichten. Der Grundsatz der Transparenz
ist durchgehend zu wahren.
3.8. Strukturierte Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen
Das Land und seine Kommunen können die
erheblichen fachlichen und finanziellen Anforderungen des E-Government in den kommenden Jahren nur gemeinschaftlich bewältigen. Für den Bereich der gesetzlichen
Aufgaben nach dem OZG und dem BbgEGovG sind strukturierte Umsetzungspläne
und Projektszenarien erforderlich, wie insbesondere der Transfer von OZG-Verfahren anderer Länder, die im IT-Planungsrat für Bund,
Länder und Kommunen zur Nachnutzung insbesondere nach dem Einer-für-Alle-Prinzip
bereitgestellt werden, in die Kommunen des
Landes Brandenburg erfolgen kann. Für die
Verknüpfung von IT-Basiskomponenten des
Landes mit bereits vorhandenen IT-Systemen und Fachverfahren der Kommunen bedarf es ganzheitlicher Lösungen, für die der
in der Umsetzung befindliche elektronische
Online-Dienst Aufenthaltstitel im Rahmen
des Themenfeldes Ein-/Auswanderung als
Musterbeispiel herangezogen werden kann.
Der IT-Rat ist die mit dem BbgEGovG neu
geschaffene, gemeinsame Struktur von Land
und kommunaler Familie, in dem die Überlegungen zur gemeinsamen Zusammenarbeit
der kommunalen Seite wie der Landesseite
gemeinsam weiterentwickelt werden können.
15
4. Steuerung des E-Government
Die zentrale Steuerung des E-Government
und IT-Einsatzes in der Landesverwaltung
obliegt gemäß § 13 Absatz 1 Satz 2 BbgEGovG der oder dem IT-Beauftragten der Landesregierung.
4.1. Schaffung einheitlicher rechtlicher
Grundlagen
Mit dem am 24. November 2018 in Kraft getretenen Brandenburgischen E-GovernmentGesetz wird ein einheitlicher und verlässlicher Rechtsrahmen vorgegeben, welcher der
Verwaltung verbindliche Vorgaben setzt und
zugleich angemessene Umsetzungsspielräume belässt. Damit sollen die Chancen und
Gestaltungsmöglichkeiten nach einheitlichen
Regeln genutzt werden.
Die rechtlichen Grundlagen sind regelmäßig
im Kontext europa-, bundes- und landesweiter Entwicklungen im Bereich E-Government
zu prüfen und weiterzuentwickeln. Rechtliche
Hürden der Digitalisierung sind zu beseitigen
bzw. gar nicht erst aufzubauen. So sollten
Vorschriften so ausgestaltet werden, dass
die damit einhergehenden Verwaltungsprozesse auch digital realisiert werden können.
Um dies zu erreichen, werden die Anlage 9
(Richtlinien zur Zentralen Normprüfung) sowie der zugehörige Normprüfbogen (Anlage
9a) der Gemeinsamen Geschäftsordnung
für die Ministerien des Landes Brandenburg
(GGO) um entsprechende Prüffragen ergänzt.
16
4.2. Ausbau des ZIT-BB zu einem Kompetenzzentrum für Land und Kommunen
Um eine effektive Digitalisierung und elektronische Abwicklung von Verwaltungsleistungen auf allen Ebenen zu erreichen, bedarf es einer operativen Koordinierung bei
der Umsetzung von E-Government und des
OZG. Dafür braucht es einen gemeinsamen Ansprechpartner, der die notwendige
fachliche, organisatorische und technische
Unterstützung gewährleisten kann. Um dies
zu erreichen, soll der zentrale IT-Dienstleister des Landes (ZIT-BB) im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel verstärkt und in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden sukzessive zu einem
Kompetenzzentrum für Land und Kommunen
ausgebaut, ohne dabei in die kommunale
Selbstverwaltung einzugreifen. Die haushalterische Grundlage ist sowohl beim Land
als auch bei den Kommunen eigenständig zu
schaffen.
Dabei sollen perspektivisch auch innovative
Aspekte eine stärkere Rolle spielen, um etwa
mit agilen Methoden schneller und flexibler
auf neue Anforderungen reagieren zu können.
Bei der Abstimmung des Landes mit der
gemeindlichen Ebene kann zudem an vorhandene Strukturen des Zweckverbandes
Digitale Kommunen Brandenburg (DIKOM)
angeknüpft werden. Dadurch lassen sich
der fachliche Dialog und die Entwicklung gemeinsamer Herangehensweisen zusätzlich
verbessern.
4.3. Zentrale Bereitstellung der IT-Basiskomponenten
Das Land stellt IT-Basiskomponenten4 mit
Standardschnittstellen für die Landesverwaltung und die Kommunen über den Brandenburgischen IT-Dienstleister zentral so bereit,
dass damit die Erfüllung der mit dieser Strategie verbundenen Zielsetzungen unterstützt
werden kann5.
Die aktuellen Sachstände sowie
Verfügbarkeiten der einzelnen
Basiskomponenten können unter
https://ozg.brandenburg.de/ozg/
de/bausteine/it-basiskomponenten/ abgerufen werden.
4.3.1. Landesverwaltungsnetz
Das Landesverwaltungsnetz (LVN) bildet die
Kommunikationsinfrastruktur des Landes.
Alle Landesbehörden, die Polizei, die Steuerbehörden, die Justiz und alle brandenburgischen Kommunen sind hier angeschlossen.
Es wirkt wie ein vom Internet unabhängiges sicheres Intranet, auf dem die gesamte
Sprach- und Datenkommunikation des Landes durchgeführt wird.
4 IT-Basiskomponenten sind in § 2 Nr. 9 BbgEGovG definiert als alle für
E-Government verwaltungs- und verfahrensübergreifend sowie fachunabhängig benötigten informations-technischen Systeme, Dienste und Infrastrukturen.
5 Auf die Einschränkung des § 11 Absatz 1 Satz 4 BbgEGovG, wonach IT-Basiskomponenten nicht genutzt werden müssen, soweit das Land Brandenburg im Rahmen der Zusammenarbeit mehrerer Länder oder der Länder
und des Bundes gemeinschaftlich im E-Justice-Rat abgestimmte und finanzierte IT-Basiskomponenten einsetzt, die den IT-Basiskomponenten des
Landes nach Satz 3 vergleichbare technische Funktionalitäten beinhalten,
wird hingewiesen.
4.3.2. Elektronische Vergabeplattform
Die Elektronische Vergabeplattform (VMP)
dient der einheitlichen Abwicklung von Vergaben für alle öffentlichen Auftraggeber
des Landes Brandenburg einschließlich der
Kommunen und ist der Standard für die elektronische Vergabe (E-Vergabe). Die VMP
ist bereits seit dem 01.01.2008 online, wird
stetig erweitert und verbessert und ist in der
heutigen Ausbaustufe für alle Vergabearten
nutzbar.
4.3.3. Virtuelle Poststelle
Die Virtuelle Poststelle (VPS) ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen
die sichere und vertrauliche Kommunikation
mit der Verwaltung. Ein wesentliches Merkmal der umgangssprachlich als „Virtuelle
Poststelle“ bezeichneten Komponente ist die
„Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ der übertragenen Daten und Informationen.
Eine Säule stellen die bundesweit einheitlich
zum Einsatz kommenden Infrastrukturen auf
Basis des Standards OSCI (Online-ServicesComputer-Interface) dar. Auf deren Basis erfolgt der abgestimmte Nachrichtenverkehr im
Bereich der allgemeinen Verwaltung sowie
der Justiz. Eine weitere Säule bildet die Kommunikation mittels verschlüsselter E-Mail (S/
MIME). Hierfür steht ein SecureMail Gateway
zur Verfügung.
4.3.4. Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis
Das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) ist ein zentrales Verzeichnis mit
technischen Verbindungsparametern für die
17
verwaltungsübergreifende, sichere Kommunikation für Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen. Es bildet die Basis für
den Datenaustausch verschiedener Fachverfahren im deutschen Verwaltungsraum
(z.B. Meldewesen, Pass- und Ausweiswesen, Personenstandswesen und Ausländerwesen).
4.3.5. Multikanal-Nachrichtensammelund -protokollierungsdienst
Der Multikanal-Nachrichtensammel- und
-protokollierungsdienst verarbeitet die über
verschiedene Wege ein- und ausgehenden
elektronischen Nachrichten der Landesverwaltung und kann eine zentrale Ver- und
Entschlüsselung sowie Signierung und Verifikation der elektronischen Nachrichten und
Inhalte vornehmen.
Die technische Realisierung erfolgt über ein
Produkt des IT-Planungsrats, den Governikus MultiMessenger (GMM).
4.3.6. Elektronisches Identitätsmanagement (eID)
Mittels eID-Funktion (eID = electronic Identity) können sich Bürgerinnen und Bürger bei
der Online-Beantragung von Verwaltungsleistungen sicher und eindeutig identifizieren.
In § 3 Absatz 3 Satz 1 BbgE-GovG sind als
E-Ident-Nachweis der PA, die eID-Karte und
die elektronischen Aufenthaltstitel vorgesehenen. Diese werden von der Basiskomponente des eID-Managements nach § 11 Absatz 1 Satz 3 Nr. 6 BbgEGovG umfasst.
4.3.7. Elektronische Bezahlplattform
Über die Elektronische Bezahlplattform
(ePayBL) können Gebühren- oder Entgeltforderungen gegenüber Behörden beglichen
werden.
4.3.8. Zentraler Zugang für die Nutzung
von De-Mail-Diensten
Durch die zentrale Bereitstellung von DeMail-Diensten sollen die Behörden des Lan18
des in die Lage versetzt werden, De-Mail
als sicheres Verfahren für die Eröffnung des
elektronischen Zugangs anbieten zu können.
4.3.9. Landesserviceportal und Servicekonto
4.3.9.1. Landesserviceportal
Das Landesserviceportal (LSP) ermöglicht
Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen einen zentralen Zugang zu Informationen
und Online-Leistungen der Landes- und Kommunalverwaltungen. Durch die Integration des
Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg (BUS-BB) bietet das Portal Informationen zu den Dienstleistungen und Zuständigkeiten der Verwaltung. Es soll in mehreren
Ausbaustufen weiterentwickelt werden, um
die Nutzererfahrung zu verbessern und den
rechtlichen Anforderungen von OZG und Single Digital Gateway-Verordnung zu genügen.
4.3.9.2. Servicekonto Brandenburg
Das Servicekonto (gemäß OZG auch „Nutzerkonto“) ist eine zentrale Komponente,
mit der sich Bürgerinnen und Bürger sowie
Organisationen bei der Online-Beantragung
von Verwaltungsleistungen identifizieren und
authentifizieren können.
4.3.9.3. Langzeitspeichersystem
Das Langzeitspeichersystem dient der wirtschaftlichen, auf Dauer ausgerichteten Aufbewahrung und Archivierung elektronischer
Daten der Verwaltung nach Ablauf bestimmter Fristen und baut auf (fast) alle anderen
Basiskomponenten auf Grund der erforderlichen Nutzungsnotwendigkeiten auf.
4.4. Umsetzung des OZG
Die Umsetzung des OZG mit dem Ziel, alle
Verwaltungsleistungen auch elektronisch
über die Verwaltungsportale des Bundes und
der Länder anzubieten, ist eine wichtige und
dringliche wie auch enorme und herausfor-
dernde Aufgabe für Bund, Länder und Kommunen.
4.5. Geodaten als integraler Bestandteil
des E-Government
Sie ist seit Anbeginn auf einen arbeitsteiligen
Prozess zwischen Bund, Ländern und Kommunen ausgerichtet. Die enge Einbindung
und Unterstützung der Kommunen ist dabei
unabdingbar, da diese als Vollzugsbehörden
die Hauptlast der Digitalisierung tragen.
Geodaten haben ein breites Anwendungsspektrum. Es ist daher unverzichtbar, sie in
die Verwaltungsprozesse der Landesverwaltung (Strukturatlas, Flächenmanagementsysteme, Erneuerung der Kommunikations- und
Einsatzleitsysteme der BOS-Leitstellen etc.)
zum weiteren Ausbau des E-Government im
Land als Teil der digitalen Infrastruktur vorzugsweise über bereits bewährte und standardisierte (ISO-)Datenschnittstellen einzubeziehen.
Die konsequente, bundesweit angelegte
Arbeitsteilung erfolgt insbesondere nach
dem Modell „Einer für Alle/Einer für Viele“
(EfA-Prinzip). So wird sichergestellt, dass
die an einer Stelle entwickelten und betriebenen Online-Dienste von allen Ländern und
Kommunen kostengünstig genutzt werden
können. Mehrfach- und Eigenentwicklungen,
die einer Zersplitterung der bundesweiten ITLandschaft Vorschub leisten, werden durch
die konsequente Anwendung dieses Prinzips
vermieden. Weitere Umsetzungsmodelle
sind die „länderübergreifende Entwicklung
nachnutzbarer und dezentral betriebener
Softwarelösungen“ sowie „FIM-basierte Eigenentwicklungen“.
Im Land Brandenburg steuert und koordiniert
die oder der IT-Beauftragte die Umsetzung
des OZG. Hierfür legt die Landesregierung
einheitliche Rahmenbedingungen für alle Ministerien verbindlich fest. Zu den Rahmenbedingungen sollen gehören:
■ die Nutzung der im Rahmen der Bund-Länder-Zusammenarbeit im IT-Planungsrat
von den OZG-Themenfeld-Federführern
bereitgestellten Onlinelösungen für die
Digitalisierung von Verwaltungsleistungen
im Land Brandenburg (EfA-Prinzip), sofern
dies technisch möglich und wirtschaftlich
sinnvoll erscheint;
■ die Nutzung eines zentral bereitgestellten
OZG-Monitoring- und Projektmanagementtools.
Am 15. Mai 2007 ist die Richtlinie 2007/2/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer
Geodateninfrastruktur in der Europäischen
Gemeinschaft („INSPIRE-Richtlinie“) in Kraft
getreten. Ziel ist es, raumbezogene Daten
(Geodaten) zu bestimmten Datenthemen
bis 2021 grenzüberschreitend interoperabel
über Geodatendienste bereitzustellen. Die
Richtlinie zählt zu den Maßnahmen der EU,
die Transparenz zu Informationen der öffentlichen Verwaltungen und deren Teilhabe
schaffen sollen. Das Gesetz über die Geodateninfrastruktur im Land Brandenburg (Brandenburgisches Geodateninfrastrukturgesetz
– BbgGDIG) ist die Umsetzung der INSPIRERichtlinie im Land Brandenburg in nationales
Recht. Dadurch werden bereits jetzt viele
Geodaten, die im Zuge des E-Government
benötigt werden, in einem standardisierten
Format erzeugt, verarbeitet, bereitgestellt
und genutzt (z. B. Gewässerkarten, Gebäudeverwaltung, Kampfmittelbeseitigung, Bürgerinformation, Gesundheitswesen).
Die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) unterstützt durch
eine weitere erforderliche Bündelung von
technischen, administrativen und sonstigen
Leistungen beim Aufbau und der Wahrnehmung zentraler und ressortübergreifender
19
GIS-Aufgaben (Geografisches Informationssystem).
Eine wichtige Ergänzung stellen die kommunalen Geoportale dar, die wertvolle Geobasisdaten sowie Geofachdaten für Bürgerinnen
und Bürger sowie Organisationen aufbereitet
haben und zur Nachnutzung bereitstellen.
4.5.1. Steuerung der Fortentwicklung der
Geodateninfrastruktur Brandenburg
Der Interministerielle Ausschuss für das Geoinformationswesen im Land Brandenburg
(IMAGI Bbg) unter Leitung des MIK ist das
maßgebliche Steuerungsgremium für den
Ausbau und die Fortentwicklung der GDI-BB.
Alle Ressorts und die kommunalen Spitzenverbände sind hier vertreten. Das Gremium
sichert die ressortübergreifende Kommunikation und dient deshalb auch der strukturierten Meinungsbildung in Angelegenheiten
der GDI-BB und GDI-DE. Damit verbunden
nimmt das MIK die Vertretung des Landes
im Lenkungsgremium Geodateninfrastruktur
Deutschland (LG GDI-DE) wahr.
Der weitere Ausbau der Geodateninfrastruktur soll insbesondere über den Aktionsplan
„Geodateninfrastruktur Brandenburg“ (Aktionsplan GDI-BB) unterstützt werden. Dieser
berücksichtigt auch die Zielstellungen der
vom LG GDI-DE aufgestellten Nationalen
Geoinformations-Strategie (NGIS), die bundesweit die Entwicklung einer nachhaltigen
und zukunftsorientierten Geoinformationspolitik zum Ziel hat.
Die ressortübergreifende Kontaktstelle GDIDE des Landes Brandenburg in der LGB hat
die mit dem BbgGDIG übertragene Aufgabe,
als Kommunikationsstelle den Austausch
zwischen den im Land tätigen geodatenhaltenden Stellen und der GDI-DE zu gewährleisten. Sie steht den Ressorts im Land unterstützend zur Seite.
20
4.5.2. Geobasisdaten
Gemäß § 5 Absatz 2 BbgGDIG sind die
Geobasisdaten die fachneutralen Kernkomponenten der Geodateninfrastruktur Brandenburg. Die Geofachdaten der öffentlichen
Stellen sind auf der Grundlage der Geobasisdaten zu erfassen und zu führen. Am 19. Juni
2019 hat der Brandenburger Landtag die Änderungen des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes (BbgVermG) beschlossen, so
dass seit dem 15. Januar 2020 alle digitalen
Geobasisdaten nach Open-Data-Grundsätzen kostenfrei, standardisiert, maschinenlesbar und gemeinsam mit ihren Metadaten zur
Verfügung stehen.
4.5.3. Geo-Basiskomponenten
Das Land schafft durch das MIK die Voraussetzungen für die Bereitstellung folgender
zentraler Geo-Basiskomponenten mit Standardschnittstellen für die Landesverwaltung
und die Kommunen. Die Bereitstellung und
kontinuierliche Weiterentwicklung erfolgt
durch die LGB:
4.5.3.1. Geoportal und weitere zentrale
technische Komponenten der GDI-BB
Gemäß § 9 Absatz 3 BbgGDIG ist im Geschäftsbereich der für Inneres zuständigen
obersten Landesbehörde ein Geoportal für
den Zugang zur Geodateninfrastruktur (GDI)
eingerichtet worden. Es ist für die Nutzung
der Geodateninfrastruktur die zentrale Kommunikations-, Transaktions- und Interaktionsplattform für die übergreifende Erschließung
und Integration verteilter Geodaten in eigene
Verwaltungsaufgaben.
Die Bereitstellung der weiteren zentralen
technischen Komponenten der GDI-BB
(Sammlungs- und Bereitstellungskomponente für Metadaten – Metadaten-Katalogdienst
CSW-GDI-BB, Erfassungs- und Prüfkomponente für Metadaten – Pro-MIS-Online) ist
von grundlegender Bedeutung als Teil des
angestrebten Portalverbundes.
4.5.3.2. Brandenburg-Viewer als Schnittstelle zur Landkartennutzung in Landesportalen
Die Kartenanwendungsschnittstelle ermöglicht jeder Verwaltung die amtlichen Karten
und Luftbilder sowie eigene Geoinformationen an jeder Stelle ihres Internetangebotes
nutzerspezifisch zu präsentieren. Im Landesportal mit Servicekonten ist jede Verwaltung
somit bei der Vervollständigung ihrer E-Government-Angebote angehalten, Kartenanwendungen auf dieser Grundlage zu integrieren.
4.5.3.3. Geobroker (Geodatendownload)
Das zentrale Geoinformationsvertriebssystem (Geobroker) ermöglicht jeder Verwaltung
den Zugang zu Geobasisdaten der Vermessungsverwaltung und ausgewählten Geofachdaten der Ressorts. Die Nutzer haben
mit dem zentralen Geoinformationsvertriebssystem die Möglichkeit, sich die Geodaten
mit Hilfe spezieller Geodatenverarbeitungswerkzeuge nach eigenen Ansprüchen zu
kombinieren und auszuwerten.
4.5.3.4. Georeferenzierungsdienst
Der Aufbau und die Bereitstellung eines landesweiten Georeferenzierungsdienstes unterstützt die Aufgabenerledigung der E-Government-Vorhaben in Brandenburg. Durch
den landesweiten und zentral bereitgestellten Geokodierungsdienst werden elektronische Register mit einem Bezug zu Flurstücken direkt georeferenziert. Die Verpflichtung
zur einheitlichen Geokodierung von elektronischen Registern unter Nutzung des Georeferenzierungsdienstes ergibt sich aus § 9
BbgEGovG.
4.5.3.5. GIS-Plattform
Die LGB baut beim ZIT-BB eine GIS-Plattform für die Landesverwaltung auf, mit der
Geodaten auf einer gemeinsamen technologischen Basis verwaltet, verarbeitet, einheitlich bereitgestellt und untereinander ausge-
tauscht werden können. Die Dienstleistung
ist für die unmittelbare Landesverwaltung auf
der Grundlage von Servicevereinbarungen
nutzbar.
4.5.3.6. GIS-Lizenzmanagement
Das mit den Ressort Information Officer
(RIO) abgestimmte gemeinsame GIS-Lizenzmanagement wird von der LGB technisch
beim ZIT-BB weiter ausgebaut und es wird
ein Landeslizenzvertrag abgeschlossen, der
einen bedarfsgerechten, flexiblen und wirtschaftlichen GIS-Softwareeinsatz in der Landesverwaltung absichert. Die Nutzung erfolgt
auf der Grundlage von Servicevereinbarungen mit den Ressorts.
4.6. Bereitstellung der E-Akte als Querschnittskomponente (EL.DOK BB)
Gemäß Kabinettbeschluss 734/08 wurde
bereits die Einführung eines landeseinheitlichen Systems zur E-Aktenhaltung sowie EVorgangsbearbeitung (EL.DOK BB) und als
ressortübergreifend genutztes Kabinettinformationssystem (EL.KIS) – nachfolgend E-Akte – für die Ressortebene grundsätzlich vorgesehen. Flankiert wird dieses Ziel durch § 7
BbgEGovG, in dem die E-Aktenführung verbindlich für die gesamte Landesverwaltung
vorgesehen ist. Die Bereitstellung für die unmittelbare Landesverwaltung erfolgt zentral
finanziert. Die Einbindung der Ressorts erfolgt über Abstimmungen eines angepassten
Landesreferenzmodells in der sogenannten
EL.DOK-Anwenderkonferenz (AWK). Über
diese erfolgt ebenfalls die Bereitstellung relevanter Informationen zum E-Aktensystem
und seiner Varianten sowie zur Bestimmung
der Funktionsweise des Systems.
Unabhängig von der Inkrafttretensregelung
des § 20 Abs. 6 BbgEGovG für die Verpflichtung zur E-Aktenführung ab November 2024
soll die Inbetriebnahme einer neuen Version
21
von EL.DOK BB (Landesstandard seit 2011)
erfolgen, die eine Integration der E-Aktenhaltung und E-Vorgangsbearbeitung in die
Office-Umgebung in Windows vorsieht. Die
nach gegenwärtiger Beschlusslage der Landesregierung vom Landesstandard EL.DOK
abweichenden E-Aktensysteme innerhalb
der Landesverwaltung sind so zu harmonisieren, dass eine reibungslose Dokumentenübermittlung und -bearbeitung in den jeweiligen E-Aktensystemen mittels geeigneter
Schnittstellen möglich ist und Daten- und Informationsverluste vermieden werden (Systemkompatibilität).
Ebenfalls soll die Bereitstellung der E-Rechnungsakte und der Schnittstelle zwischen
EL.DOK BB und SAP zur E-Rechnungsbearbeitung (im Sinne der Richtlinie 2014/55/
EU vom 16. April 2014 über die elektronische
Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen) erfolgen.
Die Bereitstellung weiterer Fachakten, etwa
die E-Gremiumsakte, die E-Personalakte,
die E-Projektakte, die Beschaffungsakte, die
E-Fördermittelakte oder die E-Bußgeldakte
nach dem Vorbild der E-Justizakte wird nach
erfolgreicher Implementierung des Basissystems projektiert.
4.7. Bereitstellung der behördenübergreifenden Zusammenarbeitsplattform (EL.ZA)
Darüber hinaus wird ein behördenübergreifendes System zur Förderung der Zusammenarbeit mit dem Namen EL.ZA auf der
Plattform von EL.DOK BB für die unmittelbare
Landesverwaltung bereitgestellt. Es werden
unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit in nichtaktenrelevanten und stufenweise
auch in aktenrelevanten Dokumenten in behördenübergreifend eingerichteten Ablagen
unterstützt.
22
Zur Erfüllung der BbgERechV (Verordnung
über die elektronische Rechnungsstellung bei
öffentlichen Aufträgen im Land Brandenburg
vom 19. September 2019, geändert durch
Verordnung vom 24. Juli 2020) wurde zum
1. April 2020 in Zusammenarbeit mit dem für
Finanzen zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg auf EL.ZA ein Prozess zur
elektronischen Annahme von E-Rechnungen
(im Sinne der Richtlinie 2014/55/EU vom
16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen)
bereitgestellt. 2021 erfolgt die Bereitstellung
der elektronischen Weiterverarbeitung von ERechnungen temporär in EL.ZA und in einem
nächsten Schritt mit einer Kopplung nach
SAP. Diese Interimslösung für die unmittelbare Landesverwaltung kann bis zur Bereitstellung von EL.DOK BB zur Ablage und Verarbeitung von E-Rechnungen genutzt werden.
4.8. Die Vervollständigung der Binnendigitalisierung der Landesverwaltung
Es ist wichtig, dass die Digitalisierung der
Verwaltung in ihrer ganzen Dimension erfasst
wird. In erster Linie müssen Prozesse für die
spätere Digitalisierung gemäß OZG überprüft
und aufbereitet werden, um sie mit entsprechenden IT-Fachverfahren hinterlegen zu
können. Andererseits wird es Prozesse geben, für die keine sinnvollen Fachverfahren
zur Verfügung stehen und die auch keiner
Strukturierung zugänglich sind, sondern denen vielmehr allgemeingültige Prozessregeln
zugrunde liegen.
Gleichwohl müssen auch diese Prozesse digitalisiert werden, damit eine medienbruchfreie Binnendigitalisierung ermöglicht werden
kann. Würden Prozesse nur teilweise digitalisiert und z. B. innerhalb oder zwischen den
Verwaltungen weiter Papier produziert, könnte der angestrebte zeitliche und wirtschaftli-
che Effekt nicht erreicht werden.
Daher soll im Rahmen der Bereitstellung von
EL.DOK BB mit allen Behörden, Einrichtungen und Landesbetrieben (nur unmittelbare
Landesverwaltung) geprüft werden, welche
dieser Prozesse mangels Fachverfahren in
EL.DOK BB abgebildet oder ob vorhandene
Fachverfahren durch die Bereitstellung ver-
schiedener Teilkomponenten oder Zusatzkomponenten von EL.DOK BB sinnvoll ergänzt werden können.
Durch das richtige Zusammenspiel der Fachverfahren mit EL.DOK BB wird eine vollständig medienbruchfreie Binnendigitalisierung
der Verwaltung angestrebt.
23
5. Strukturiertes Informationsmanagement
und Kommunikation
Ein wichtiger Aspekt, damit die Erledigung
dieser komplexen Aufgabenstellung gelingen
kann, ist eine strukturierte Kommunikation
innerhalb der Landesverwaltung sowie Ebenen übergreifend zwischen Bund und Land
jeweils unter Einbeziehung der kommunalen
Ebene. Abzugrenzen davon ist die prozessund projektbezogene Kommunikation über
die Fachverantwortlichen.
5.1. Ebenen übergreifendes Informationsmanagement, Kommunikation
5.1.1. Bund und Länder
Der IT-Planungsrat ist das auf Grundlage von
Art. 91 c GG eingerichtete zentrale Gremium
von Bund und Ländern zur Steuerung der
Zusammenarbeit in der Informationstechnik.
Die bzw. der IT-Beauftragte der Landesregierung vertritt das Land Brandenburg im IT-Planungsrat.
Die Steuerung und Koordinierung von Angelegenheiten des IT-Planungsrats im Land
und mit seinen Kommunen erfolgt durch das
für E-Government zuständige MIK. Es stellt
die erforderliche landesinterne Abstimmung
und die Abstimmungen mit den Kommunen
sowie die Weitergabe aller relevanten Informationen und Beschlusslagen für die fachlich
betroffenen Bereiche sicher.
5.1.2. Land Brandenburg
Die Organisation, Planung, ressortübergreifende Zusammenarbeit und Koordinierung
des E-Governments und IT-Einsatzes in der
Landesverwaltung Brandenburg wird in der
E-Government- und IT-Organisationsrichtlinie geregelt.
24
Die RIO vertreten in ihrer zentralen Rolle
die Gesamtinteressen ihres jeweiligen Verantwortungsbereichs und koordinieren die
ressortinternen E-Government- und IT-Angelegenheiten. Im RIO-Ausschuss beraten
sie sich unter Einbindung des obersten Sicherheitsgremiums der Landesverwaltung,
dem InformationssicherheitsmanagementTeam (ISMT), des ZIT-BB, des Landtags,
der Landesbeauftragten für den Datenschutz
und das Recht auf Akteneinsicht, des Landesrechnungshofs sowie des Zentralen ITDienstleisters der Justiz zu Entwicklungen
in den Bereichen E-Government und IT und
stimmen Maßnahmen und Festlegungen im
Rahmen ihrer Zuständigkeiten ab.
E-Government ist eng mit der Digitalpolitik
des Landes verzahnt. Als integraler Bestandteil der Digitalpolitik und zentrales Handlungsfeld der Digitalisierungsaktivitäten von Bund
und Ländern besitzt E-Government prioritäre digitalpolitische Bedeutung. Die erfolgreiche Digitalisierung der Verwaltung kann
deshalb nur durch eine enge und vernetzte
Zusammenarbeit mit der Interministeriellen
Arbeitsgruppe Digitalpolitik (IMAG Digitalpolitik), der für Zentrale Dienste zuständigen
Abteilungsleiterrunde der Ministerien und
der Staatskanzlei (AL Z-Runde), der Arbeitsbesprechung der Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre (ABS) bis hin zum Digitalkabinett der Landesregierung gelingen. Insbesondere bedarf es einer engen Abstimmung
der Steuerungsbereiche für E-Government
und Digitalpolitik zwischen der oder dem ITBeauftragten und der oder dem Beauftragten
für Medien und Digitalisierung.
Der Ausbau der Geodateninfrastruktur und
die Bereitstellung der Geobasis- und Geofachdaten wird vom IMAGI Bbg maßgeblich
begleitet.
5.1.3. Land und Kommunen
Mit dem Inkrafttreten des BbgEGovG am 24.
November 2018 wurde der IT-Rat Brandenburg ins Leben gerufen. Er dient der strategischen Abstimmung und gemeinsamen
Steuerung informationstechnischer Angelegenheiten der Ebenen übergreifenden Kooperation von Land und Kommunen. Seine
paritätische Besetzung aus Vertreterinnen
und Vertretern von Land und Kommunen ist
bisher bundesweit einmalig und zeigt eine
deutliche Stärkung der Zusammenarbeit in
den Bereichen E-Government und IT. Den
Vorsitz im IT-Rat führt die bzw. der IT-Beauftragte. Beratend nimmt der ZIT-BB an den
Sitzungen teil.
5.2. Prozess- und projektorientierte Information und Kommunikation
Von der Ebenen übergreifenden Kommunikation ist die prozessorientierte Kommunikation
abzugrenzen. Sie muss von den Fachverantwortlichen ausgehen, die in den Bund-Länder-Gremien zu ihren jeweiligen Digitalisierungsvorhaben zusammenarbeiten.
Die Kommunen erbringen die meisten Verwaltungsdienstleistungen und tragen damit
schwerpunktmäßig die Verantwortung für die
Effektivität von E-Government. Die Sicherstellung der Effizienz ist demgegenüber in
der Hauptsache Aufgabe des Landes, das
insbesondere die notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen schafft. Um die
erforderliche enge sowie nachvollziehbare
Zusammenarbeit und mit Blick auf die zeitlichen Vorgaben des OZG zu straffenden
Abstimmungsverfahren zwischen Land und
Kommunen gewährleisten zu können, kommt
dem IT-Rat als Lenkungs- und Steuerungsgremium daher eine elementare Rolle zu. Die
Geschäftsstelle des IT-Rates ist im MIK angesiedelt.
25
6. ResSourcen
Diese E-Government-Strategie zeigt die Leitlinien auf, nach denen die Landesregierung
die Digitalisierung der Verwaltung strategisch
ausrichten wird.
Für die Umsetzung müssen insbesondere
die erforderlichen Ressourcen, nicht nur im
finanziellen Sinne, sondern insbesondere
auch das erforderliche Personal für den Di-
26
gitalisierungsprozess sowie damit einhergehende
Personalentwicklungsprozesse
betrachtet werden. Die Bereitstellung und
Qualifizierung von ausreichenden Ressourcen in allen Bereichen wird als wesentlicher
Erfolgsfaktor gesehen und ist technisch, finanziell und personell im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltmittel langfristig zu sichern.
7. Meilensteine
2021
■ IT-Basiskomponenten werden sukzessive
zur Verfügung gestellt, Verfügbarkeiten
sind aktuell unter https://ozg.
brandenburg.de/ozg/de/bausteine/it-basiskomponenten/
abrufbar.
■ Weiterer Ausbau des ZIT-BB zu einem
Kompetenzzentrum für Land und Kommunen.
■ Abschluss der Umsetzung der INSPIRERichtlinie in Brandenburg und Überführung
in den Dauerbetrieb (Dezember 2021)
■ Nach § 4 Absatz 1 Satz 2 BbgEGovG stellen die obersten Landesbehörden mit Unterstützung einer zentralen Landesredaktion zu leistungsbegründenden Gesetzen
und Verordnungen des Landes allgemeine
Leistungsinformationen in standardisierter
Form bereit und ergänzen die Leistungsinformationen des Bundes nach § 3 Absatz 2a des E-Government-Gesetzes im
Hinblick auf Umsetzungsregelungen in
Gesetzen oder Verordnungen des Landes,
soweit noch keine Informationen in geeigneter Form elektronisch abrufbar sind. Die
zentrale Landesredaktion ist nach § 4 Absatz 1 Satz 3 BbgEGovG Ansprechpartner
des Bundes und unterstützt die Bereitstellung ergänzender allgemeiner Leistungsinformationen durch die Gemeinden, Ämter und Gemeindeverbände. Nach § 20
Absatz 4 BbgEGovG gilt dies ab dem 01.
November 2021.
2022
■ Insbesondere die nach dem EfA-Prinzip
von den Themenfeldfederführern bereitgestellten Verwaltungsleistungen des OZG
wurden zur Nachnutzung in Brandenburg
übernommen.
■ Die E-Fördermittelakte und die E-Personalakte werden zur Verfügung gestellt.
2023
■ Evaluierung des BbgEGovG durch die
Landesregierung.
2024
■ Nach § 7 Absatz 1 Satz 1 BbgEGovG führen die Behörden des Landes ihre Akten
grundsätzlich elektronisch. Dies gilt nach
§ 7 Absatz 1 Satz 2 BbgEGovG nicht für
die Landrätinnen und Landräte sowie
Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister als untere Landesbehörden und
sonstige kommunale oder nichtstaatliche
Stellen, die Aufgaben als untere Landesbehörden oder Beauftragte des Landes
wahrnehmen. Nach § 7 Absatz 1 Satz 3
BbgEGovG können andere als die in Satz
1 genannten Behörden sowie die nach
Satz 2 ausgenommenen Stellen ihre Akten
nach den Vorschriften dieses Gesetzes
elektronisch führen. Nach § 20 Absatz 6
BbgEGovG gilt dies ab 1. November 2024.
27
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Stand: September 2021
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