Path:
Die neue Verordnung über den Schifferpreis. Ein sachliches und persönliches Wort

Full text: Blätter vom Lebensbaum / Wildenbruch, Ernst von (Public Domain)

Die neue Verordnung über den Schillerpreis 231 
on Reisen zurückkehrend, finde ich die öffent— 
liche Meinung in tiefer Erregung über die 
unterm 10. November dieses Jahres ergan— 
gene Verordnung, durch welche das Stif— 
tungspatent des Schillerpreises von 1859 er⸗ 
hebliche Änderungen erfährt. 
Alle Zeitungen, auch die „National-Zei— 
tung“, haben sich zur Sache geäußert. Warum ergreife ich 
nachträglich noch einmal das Wort dazu? Es wäre für mich 
viel bequemer, wenn ich schwiege. Denn weil ich unparteiisch 
zu sprechen gedenke, werde ich es sicherlich nicht diesem noch 
jenem, vielleicht niemandem recht machen. Niemand hat mich 
zum Sprechen aufgefordert. Tue ich es nur deshalb, weil in 
den Besprechungen immer wieder mein Name genannt und die 
Verleihung des doppelten Preises an mich im Jahre 1896 er⸗ 
wähnt worden ist, und weil es mir darauf ankommt, diesen 
Vorgang einmal so zu beleuchten, daß fernere Mißdeutungen 
desselben unmöglich gemacht werden? Das könnte mich veran⸗ 
lassen, würde mich aber, wenn es das alleinige Motiv wäre, 
nicht dazu bringen, Kraft und Ruhe, die ich zum Schaffen 
brauche, an eine Arbeit zu wenden, die mir Unruhe bereitet 
und vielleicht neue Anfeindungen zuziehen wird. 
Warum also spreche ich dennoch? 
Weil es sich um eine für das geistige Leben Deutschlands 
außerordentlich ernste Angelegenheit handelt. Weil ich in eine 
Erbitterung und Verbitterung der Gemüter blicke, die mich er— 
schreckt, die mir den herrschenden Zustand als eine Gefahr, 
beinahe schon als einen Notstand erscheinen läßt. Und weil 
ich der Ansicht bin, daß es unter solchen Umständen für einen 
Mann, der seinem Vaterlande angehört, Pflicht und Gewissens⸗ 
sache ist, nicht untätig zu schweigen, sondern den Mund aufzutun, 
denen, die nicht genau Bescheid wissen, Bescheid zu geben, 
damit sie sich selbst ein Urteil bilden können, denen, die han⸗
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.