er.die Zuschrift erhielt. „Esel!“ sagte er, drehte
sich unwillkürlich um, doch war niemand im
Zimmer, und warf dann die Fetzen seines
Briefes in den Papierkorb.
Aber der Ehrenrat entschied nach erregter
Sitzung: daß erstens eine schwere Ehrenkrän-
kung vorläge, die mit der Pistole zu sühnen sei.
Und er entschied zweitens, daß Helldorf an sein
Wort nicht gebunden sei, da man ein Ver-
sprechen auf ein Handeln oder Unterlassen
mit bindender Wirkung nur geben könne, nach-
dem im voraus der Inhalt des Abkommens fest-
gelegt sei.
Und der Ehrenrat fügte hinzu: Versprechen
wie dieses seien nicht ernst zu nehmen, denn
wie, wenn Herr Krohn, nachdem er das Wort
des Herrn Helldorf hatte, von diesem einen
Vermögensverzicht zu seinen Gunsten, den
Übertritt zu seiner Glaubensgemeinde, den Aus-
tritt aus der konservativen und den Eintritt
in die liberale Partei gefordert hätte.
Trotz dieser unleugbaren Logik erklärte
Krohn, daß er Herrn Helldorf solange jede Ge-
nugtuung verweigern werde, als er nicht die Zu-
sicherung von ihm habe, daß die in Frage
stehende Dame mit dem Austrag der Wette in
keiner Weise etwas zu tun habe; sei es nun,
daß diese Zusicherung auf Grund des ihm ge-
gebenen Wortes oder (falls er sich nach dem
Spruch des Ehrenrats nicht mehr für gebunden
erachte) auf Grund eines jedem gebildeten Men-
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