samkeit auf die materielle Seite der Krohnschen
Einwände zu lenken und ihm die Prüfung nahe-
zulegen, ob seine Handlungsweise vielleicht
doch nicht ganz einwandfrei sei und ob man
die Krohnschen Vorschläge etwa als kamerad-
schaftliche Ratschläge auffassen könne, wies
Eberhard Freiherr von und zu Knipphausen
voller Entrüstung zurück.
„Ne, ne, lassen Sie nur; das is völlig
schnuppe; spielt absolut keine Rolle, ob die
Beleidigung berechtigt ist oder unberechtigt.
Sobald se fällt, is se jefallen. Jründe sind
Nebensache.“
Helldorf machte sich klar, daß Eberhard Frei-
herr von und zu Knipphausen recht hatte. Denn
wenn er ihn jetzt einen Schafskopf nannte (wo-
zu er nicht übel Lust verspürte), so setzte er
sich damit entschieden ins Unrecht, obgleich er
materiell im Rechte war. Es blieb ihm also
nichts weiter übrig, als dem Baron die Er-
ledigung der Formalitäten zu überlassen. Dann
fuhr er nach Hause, wo er Krohns Brief vor-
fand, den er uneröffnet an Eberhard Freiherrn
von und zu Knipphausen sandte, der ihn seiner-
seits, und zwar ebenfalls verschlossen, in ein
Kuvert legte und mit dem Vermerk „Bis zum
Austrag des zwischen Ihnen und Herrn Helldorf
schwebenden Ehrenhandels bedauert mein
Klient, Zuschriften von Ihnen nicht entgegen-
nehmen zu können“ an ihn zurücksandte.
Krohn grinste und schüttelte den Kopf, als
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