fullscreen : Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums in Berlin (Public Domain) Ausgabe 1939 (Public Domain)

Ordner YV,
Gruppe F.
Verordnung vom 24. Februar 1939.
-- V 6101. 39 Damm-Forst --Betrifft:
 Schutz von Landschaftsteilen =- Damm-Forst in Berlin.
(Amtsblatt S. 87)
Auf Grund der 88 5 und 19 des Reichsnatur- | Lagerplägen, Müll- und Schuttpläten sowie das Anschußgesezes
 vom 26. Juni 1935 (Reichsgeseßblatt 1 bringen von Inschriften und dergleichen, soweit
Seite 821) in der Fassung des Dritten Gesetzes zur letztere nicht auf die Landschaftsshußmaßnahmen
Änderung des Reichsnaturschutßgesezes vom 20. Ja- hinweisen.
nuar 1938 (Reichsgesetßblatt 1 Seite 36) und des 7 .. C.5.:4: .
8 13 der Durchführungsverordnung vom 31. Ok- ven ansias hangen fd zu deseitigen, wv ME Die
tober 1935 (Reichsgesegblatt I Seite 1275) wird für ist. pehördlich genehmigte Anlagen werder bierdurch
den Bereich des Damm-Forstes in den Ortsteilen nicht berührt 9 3 9 A Nerdy
Köpeni> und Lichtenberg folgendes verordnet: . | „ov. „yy
8 1. Die in der Landschaftsschußkarte bei dem „„(8) Unberührt bleibt die bisherige wirtschaftliche
Polizeipräsidenten in Berlin als höherer Natur- Nutzung, sofern „sie dem Zwe dieser Verordnung
shußbehörde mit roter Farbe eingetragenen Land- nicht zuwiderläuft.
Ichaftsteile -- Damm-Forst =- im Bereich der Orts- 8 3. Ausnahmen von den Vorschriften im 8 2
teile Köpeni> und Lichtenberg werden in dem Um- können von mir in besonderen Fällen zugelassen
Li Der Fd aus der Eintragung in der Land- werden.
jschaftsschußkarte ergibt, mit dem Tage der Bekannts- . -. 9 241/907
gabe dieser Verordnung dem Schuß des Reichs- habn We > der Besüinmmugen des 3 Eider
naturschußgesetes unterstellt. naturschubgesehes „bet, Sumi 1935 I
. . . <0v. Z
8 2. (1) ES ist verboten, innerhalb der in der der Durchführungsverordnung vom 31. Oktober 1935
Landschaftss<hutßkarte durch rote Umrahmung fkennt- bestraft.
lich gemachten Landschaftsteile Veränderungen vor- .- , ..
zunehmen, die geeignet sind, die Natur zu schädigen, 8 5. Diese Berordnung tritt mit ihrer Bekanntden
 Naturgenuß zu beeinträchtigen oder das Land- gabe im Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berschaftsbild
 zu verunstalten. lin in Kraft.
Unter das Verbot fallen die Anlage von Bau- Der Polizeipräsident
werken aller Art, von Verkaufsbuden, Zelt- und als höhere Naturschutzbehörde.
(Amtl. Nachrichten Nr. 9/1939)
            
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