X. Die Studierenden.
Die Prüfung für Lehrer der Landwirtschaft an den Landwirtschafts-
schulen bestanden:
1889
1892
1896
1897
1898
1899
1900
1901
1902
1903
1904
1905
3
Ä
Summa 34
Auch hier sehen wir in den letzten Jahren eine erfreuliche
Steigerung. Sehr hoch werden die Zahlen wohl nie werden, weil die
Zahl der zu besetzenden Stellen beschränkt ist. Darum ist immer mehr
zu wünschen, daß bei Besetzung von höheren Stellen bei Behörden,
Landwirtschaftskammern und landwirtschaftlichen Vereinen diejenigen,
welche dieses „große Examen“ bestanden haben, bevorzugt werden,
wie das auch zum Teil schon geschieht.
c) Die Prüfung für Tierzuchtinspektoren.
Diese Prüfung ist erst durch Verfügung des Ministeriums für
Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 14. Juli 1903 eingeführt,
nachdem seitens des Lehrerkollegiums ein Entwurf zur Prüfungsordnung
ausgearbeitet und von dem Herrn Minister vermittelst genannten
Schreibens genehmigt war. Es bestanden dieselbe:
1902
1903
1904
1905
Summa
6
d) Die Prüfung für Landmesser.
Die Vorschriften für die Prüfung der Öffentlich anzustellenden
Landmesser sind bereits am 4. September 1882 erlassen und finden
sich abgedruckt im Ministerialblatt für die innere Verwaltung 1882 S. 202,
auch in „Ausbildung und Prüfung der preußischen Landmesser und
Kulturtechniker“, 3. Aufl. nebst Nachtrag. Verlag von Paul Parey, Berlin.
Das Nähere über die Zahl der Kandidaten etc. ist aus dem Abschnitt
„Geodätisch-kulturtechnische Abteilung“ (S. 189) dieser Festschrift zu
ersehen.